Google-Bewertung: Falsche Tatsachenbehauptung? Sofort löschen lassen!

Google-Bewertung: Falsche Tatsachenbehauptung? Sofort löschen lassen!

Google-Bewertungen sind heutzutage entscheidend für den Ruf eines Unternehmens. Negative Bewertungen können jedoch zu Problemen führen, insbesondere wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Doch keine Sorge, ich habe gute Neuigkeiten für Sie: Sie können diese Bewertungen löschen lassen.

Warum sind unwahre Tatsachenbehauptungen in einer Google-Rezension immer rechtswidrig?

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen – und das gilt auch für Unternehmen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht besagt, dass niemand falsche Aussagen über ein Unternehmen machen darf. Eine solche Bewertung kann den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen, vor allem, da Google oft die erste Anlaufstelle für potenzielle Kunden ist. Glücklicherweise kann in den meisten Fällen der damit verbundene Google-Eintrag komplett gelöscht werden.

Falsche Tatsachenbehauptung bei Google: Wie weit darf gelogen werden?

Sie fragen sich vielleicht, ob wirklich jede falsche Tatsachenbehauptung rechtswidrig ist. Die Antwort lautet: Ja! Ob es sich um eine kleine Unwahrheit oder eine große Lüge handelt, spielt dabei keine Rolle. Jede falsche Tatsachenbehauptung verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und ist daher löschbar.

Tatsachenbehauptung vs. Meinungsäußerung – Den Unterschied kennen!

Nicht alles in einer Google-Rezension ist eine Tatsachenbehauptung. Es gibt auch Meinungsäußerungen, die nichts oder nur wenig mit Tatsachen zu tun haben. Eine Meinung ist ein Werturteil und nicht objektiv überprüfbar. Eine Tatsachenbehauptung hingegen beschreibt überprüfbare Vorgänge.

Es ist wichtig zu verstehen, dass sowohl falsche Tatsachenbehauptungen als auch unzulässige Meinungsäußerungen in einer Google-Rezension gelöscht werden können. Eine Meinung muss auf einer realen Erfahrung basieren, damit sie als Grundlage für eine Bewertung dienen kann.

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Meine Hilfestellung für Ihre Probleme mit einem Google-Eintrag

Als Experte im Reputationsrecht im Internet unterstütze ich Mandanten bundesweit dabei, sich gegen negative Google-Bewertungen zu wehren, ob sie nun auf falschen Tatsachenbehauptungen oder unzulässigen Meinungsäußerungen basieren.

Wenn Sie ein Problem mit einem Bewertungseintrag haben, können Sie mir gerne Ihren Fall schildern. Ich werde Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung geben. So können Sie eine fundierte Entscheidung darüber treffen, wie Sie gegen die Bewertung vorgehen können – und das ganz ohne Risiko.

Google Bewertung

Egal ob es um die Löschung einer falschen Tatsachenbehauptung oder einer unzulässigen Meinungsäußerung geht, ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihren Ruf zu schützen. Kontaktieren Sie mich noch heute!