Google-Bewertung strafbar? Strafanzeige erstatten?

Google-Bewertung strafbar? Strafanzeige erstatten?

Ist das Verfassen einer schlechten oder falschen Google-Rezension strafbar? Kann eine Strafanzeige sinnvoll sein? Diese Fragen sind nicht immer eindeutig zu beantworten.

Negative Bewertungen auf Google können ärgerlich sein, und wenn die Bewerter es übertreiben, wollen sich die Betroffenen zu Recht dagegen wehren. Aber wie sieht es mit rechtlichen Schritten aus?

Negative Bewertungen auf Google können strafbar sein!

Ganz kurz gesagt: Wenn Sie auf Google eine schlechte Rezension schreiben, kann dies durchaus strafbar sein. Die bewertete Person oder das bewertete Unternehmen kann dann eine Strafanzeige gegen Sie erstatten. Selbst eine angebliche Anonymität oder ein Pseudonym wird Sie möglicherweise nicht schützen können.

Eine Google-Bewertung kann strafbar sein, wenn sie strafrechtlich relevante Inhalte enthält. Beispiele hierfür sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Es ist wichtig zu beachten, dass es dabei nicht darauf ankommt, ob die Bewertung wahr oder unwahr ist.

Strafanzeige gegen bewertende Person oder gegen Google?

Wenn Ihnen die Person bekannt ist, welche die schlechte Bewertung veranlasst hat und diese zudem strafrechtlich relevant ist, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Hierzu wenden Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft oder überlassen dies Ihrem Rechtsanwalt.

Auch bei weniger schweren Fällen kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Es kann jedoch sein, dass die Staatsanwaltschaft Sie auf den zivilrechtlichen Weg verweist. Bei gravierenderen Fällen ist jedoch sicher, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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Die Strafanzeige kann gegen eine namentlich bekannte Person oder gegen Unbekannt gerichtet werden. Anonyme Täter können durch Sprachprofiler mitunter ermittelt werden. Falls erforderlich, kann sich die Strafanzeige auch gegen Google richten, aber nur dann, wenn Google zuvor die Möglichkeit hatte, die betreffende Rezension zu entfernen.

Wie erstattet man eine Strafanzeige?

Wenn Sie glauben, dass eine negative Google-Bewertung strafbar ist, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Hierbei sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Beweissicherung: Machen Sie einen Screenshot von der negativen Google-Bewertung und speichern Sie ihn ab. Notieren Sie sich auch das Datum und die Uhrzeit der Bewertung sowie den Namen oder das Pseudonym des Bewertenden.
  • Anzeigeerstattung: Gehen Sie zur nächstgelegenen Polizeidienststelle oder senden Sie ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft. Schildern Sie den Sachverhalt und legen Sie den Screenshot als Beweis bei. Geben Sie auch Ihre persönlichen Daten sowie die Daten des Bewertenden an, soweit bekannt.
  • Rechtsbeistand: Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Sie bei der Anzeigeerstattung unterstützt und Ihre Interessen vertritt. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch helfen, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Bewertenden geltend zu machen, wie zum Beispiel Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Ist das Kaufen von Google-Bewertungen strafbar?

Google-Bewertungen spielen eine wichtige Rolle für die Sichtbarkeit und das Vertrauen von Online-Geschäften. Viele Kunden orientieren sich an den Bewertungen anderer Nutzer, um Kaufentscheidungen zu treffen. Daher versuchen einige Anbieter, ihre Bewertungen zu verbessern, indem sie positive Rezensionen kaufen oder selbst schreiben. Aber ist das erlaubt? Was droht, wenn man erwischt wird?

Die Antwort ist klar: Das Kaufen von Google-Bewertungen ist strafbar. Es handelt sich um eine Form der unlauteren Wettbewerbshandlung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Irreführende geschäftliche Handlungen, einschließlich falscher oder manipulierter Bewertungen, sind unzulässig und können Konsequenzen haben.

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Wer solche Bewertungen kauft oder selbst erstellt, riskiert nicht nur, dass die Bewertungen von Google gelöscht werden oder das Profil gesperrt wird, sondern kann auch von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt oder verklagt werden. Es drohen Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen und sogar Bußgelder oder Freiheitsstrafen.

Es ist daher ratsam, auf solche Praktiken zu verzichten und stattdessen auf ehrliche und authentische Bewertungen zu setzen, um das Vertrauen der Kunden zu stärken und die Reputation des Geschäfts zu erhöhen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um mehr positive Bewertungen zu erhalten, zum Beispiel durch die aktive Aufforderung zufriedener Kunden, eine Rezension zu hinterlassen, die Bereitstellung eines Anreizes wie Rabatte oder Geschenke und die Vereinfachung des Bewertungsprozesses.

Wie man Bewertungsprobleme effektiv bei Google löst – ohne Strafanzeige!

Eine Strafanzeige kann langwierig sein und führt in Fällen gegen Unbekannt oft zu keinem Ergebnis. Daher ist es in den meisten Fällen besser, sich juristisch anders gegen negative Bewertungen zu wehren.

Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben, kann diese in vielen Fällen durch einen Rechtsanwalt gelöscht werden. Ihr Anwalt prüft die Bewertung und reicht bei Google einen juristisch fundierten Antrag auf Löschung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewertung strafbar ist oder nicht.

Gerne können Sie meiner Kanzlei die problematische Bewertung zukommen lassen – ich melde mich dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen.

(Image source: original article)