Es ist ärgerlich, eine textlose 1-Sterne-Bewertung bei Google zu erhalten, die negativ ist und keine weiteren Informationen enthält. Was viele Unternehmer jedoch nicht wissen, ist, dass Google sich selbst damit keinen Gefallen tut.
Im Folgenden werde ich aus allgemeiner und juristischer Perspektive erläutern, was bei textlosen Sternebewertungen bei Google zu beachten ist. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Art von negativen Bewertungen auf Dauer bestehen bleiben wird. Denn in den meisten Fällen können Google Bewertungen gelöscht werden.
Schlechte, textlose Sternebewertung bei Google = kein Aussagegehalt?
Wer ohne weiteren Kommentar eine Ein-Stern-Bewertung bei Google erhält, wird zwar schlecht bewertet, aber die Frage ist, wem ein solcher Eintrag eigentlich weiterhelfen soll?
Google versucht, den eigenen Nutzern möglichst viele Bewertungen zur Verfügung zu stellen, damit diese fundierte Entscheidungen treffen können. Aber eine Sternebewertung ohne Textinhalt ist im Grunde genommen keine Bewertung, sondern ein fast aussageloses Ereignis. Warum wurde nur ein Stern vergeben?
Kein Kommentar hierzu. Genau dies würden die Google Nutzer aber liebend gern erfahren. Eine Bewertung mit nur einem Stern bietet keine Hilfe bei einer Entscheidung, wenn nicht zumindest textlich erklärt wird, was genau schlecht an der Lokalität sein soll.
Für viele ist eine textlose 1-Sterne-Bewertung daher nicht aussagekräftig, aber sie kann dem bewerteten Unternehmen einen enormen Rufschaden zufügen.
Aus juristischer Perspektive eine gute Angriffsmöglichkeit!
Für Juristen bedeutet die Tatsache, dass Google textlose 1-Sterne-Bewertungen zulässt, eine Menge Arbeit. Denn meine Mandanten sehen nicht ein, sich dergestalt “plump” diffamieren zu lassen und wehren sich hiergegen.
Ich werde damit beauftragt, juristisch gegen diese Art von Einträgen vorzugehen. Und juristisch gesehen sind diese Einträge ein gefundenes Fressen, da die deutsche Rechtsprechung hierzu bereits ein maßgebendes Urteil gefällt hat.
Textlose 1-Sterne-Bewertungen angreifen!
Die Rechtsprechung sieht vor, dass Onlineportale wie Google sicherstellen müssen, dass textlose Sternebewertungen zumindest auf einer realen Erfahrung beruhen. Das bewertende Unternehmen muss tatsächlich Kontakt zum bewerteten Unternehmen gehabt haben, sei es nur durch eine Anfrage per Mail oder Telefon.
Google kann weder außergerichtlich noch gerichtlich nachweisen, ob dies der Fall ist. Vor Gericht stehen die Chancen für Google in diesen Fällen sogar noch schlechter.
Ich rate daher meinen Mandanten offen dazu, sich gegen jede schlechte textlose 1-Sterne-Bewertung zu wehren, da die Chancen auf Löschung sehr gut stehen.
Warum sich Google damit in eine schwierige Situation begibt!
Wie wird Google damit umgehen? Ich gehe davon aus, dass Google die Möglichkeit, textlose 1-Sterne-Bewertungen abzugeben, irgendwann deaktivieren wird. Einerseits werden die juristischen Angriffe seitens der bewerteten Unternehmen zunehmen, und andererseits ist der Nutzen für die Google-Nutzer durch die textlosen Bewertungen einfach zu gering, um diese Mühen auf sich zu nehmen.
Niemandem ist geholfen, dass textlose Bewertungen existieren, da sie im Grunde nichts aussagen.
Google steht vor einer Entscheidung bei textlosen Bewertungen!
Google wird sich also entscheiden müssen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Rechtsabteilung mit dem Bearbeiten von Rechtsanfragen zu solchen Bewertungen zu beschäftigen, während der Vorteil, der aus diesen Bewertungen erwächst, gleich null sein dürfte.
Ich jedenfalls werde nicht locker lassen und meinen Teil dazu beitragen, dass es für Onlineportale schwierig ist, diese mehr oder weniger sinnlose Bewertungsmöglichkeit aufrechtzuerhalten.
Google textlose 1-Sterne-Bewertungen: Spezialisierten Fachanwalt für IT-Recht einschalten
Wenn ein Unternehmen eine textlose 1-Sterne-Bewertung bei Google erhält, empfehle ich die Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts für IT-Recht. Dieser Anwalt kann die rechtliche Lage prüfen und bei Rechtsverstößen zielstrebig handeln. Eine Google 1-Sterne-Bewertung ohne Text kann gelöscht werden, sofern sie gegen geltendes deutsches Recht oder die Google-Richtlinien verstößt.
Rechtliche Grundlage: LG Hamburg Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17
Das Landgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 12.01.2018 (Az. 324 O 63/17, rechtskräftig) entschieden, dass Google eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text löschen muss, wenn dafür keine sachliche Grundlage vorhanden ist. In einem Fall hatte ein Internetnutzer unseren Mandanten mit 1 Stern ohne Text bewertet. Google hatte sich außergerichtlich geweigert, die Bewertung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Praktische Bedeutung für Gewerbetreibende und Selbständige
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie nahezu alle Gewerbetreibenden und Selbständigen betrifft. Ein Unternehmen darf demnach nur bewertet werden, wenn der Bewerter eine ausreichende Erfahrung mit dem Unternehmen nachweisen kann. Dies gilt auch für bloße Meinungsäußerungen in Form einer 1-Stern-Bewertung ohne Text. Auf eine entsprechende Beanstandung hin ist der Portalbetreiber Google verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.
Schritt 1 Prüfung der Rechtmäßigkeit
Bevor man sich an Google wendet und die Löschung einer 1-Stern-Bewertung ohne Text beantragt, sollte man prüfen lassen, ob diese gegen geltendes deutsches Recht oder gegen die Richtlinien von Google verstößt. Hierbei empfiehlt es sich, einen spezialisierten Fachanwalt für IT-Recht einzuschalten.
Schritt 2 Antrag auf Löschung stellen
Sollte die Prüfung ergeben haben, dass eine Löschung möglich ist, kann man nun einen Antrag auf Löschung bei Google stellen. Dabei muss man genau angeben, um welche Bewertung es sich handelt und warum diese gelöscht werden soll.
Schritt 3 Geduld haben
Die Löschung einer Bewertung bei Google kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollte man Geduld haben und sich nicht entmutigen lassen.
Fazit: Möglichkeiten zur Löschung von textlosen 1-Sterne-Bewertungen
Das Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt, dass Unternehmen nicht hilflos gegenüber textlosen 1-Sterne-Bewertungen sind. Durch das Einschalten eines spezialisierten Fachanwalts für IT-Recht und das Geltendmachen der eigenen Rechte gegenüber Google besteht die Möglichkeit, ungerechtfertigte Bewertungen löschen zu lassen. So können Unternehmen ihre Online-Reputation schützen und sicherstellen, dass potenzielle Kunden ein angemessenes Bild von ihrem Angebot erhalten.