Großer Schein, kleiner Schein – Was steckt dahinter?

Großer Schein, kleiner Schein – Was steckt dahinter?

Security-Schein

Die Verwirrung ist groß

Immer wieder tauchen in Stellenanzeigen, Jobgesuchen oder Kursangeboten Begriffe wie “großer” oder “kleiner Security-Schein” auf. Auch in Foren, sozialen Netzwerken oder Kursanbieterseiten werden solche Bezeichnungen häufig verwendet. Doch Vorsicht: Es gibt weder einen großen noch einen kleinen Security-Schein!

Was ist mit “Security-Schein” gemeint?

In der Gewerbeordnung sind wichtige Vorgaben dazu geregelt, was jemand erfüllen muss, um gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen zu dürfen. Der §34a GewO richtet sich in erster Linie an Sicherheitsunternehmer und regelt, welche Voraussetzungen diese erfüllen müssen, um ein Bewachungsgewerbe anzumelden. Dabei ist auch festgelegt, dass der Gewerbetreibende bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen als Arbeitnehmer beschäftigen darf, die als Wachpersonen sowohl die erforderliche Zuverlässigkeit mitbringen als auch bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen können. Hierbei kommt der ominöse “Schein” ins Spiel: “Großer Schein” bezieht sich auf die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, also den Nachweis über die bestandene Prüfungsleistung bei der IHK. Beim “kleinen Schein” handelt es sich hingegen um die Teilnahme an einer Unterrichtung, bei der nur 40 Unterrichtseinheiten absolviert werden müssen und man eine Teilnahmebescheinigung erhält. Bei der Unterrichtung wird kein Wissen systematisch abgefragt, es findet lediglich ein kurzer Verständnistest statt. Bei der Sachkundeprüfung hingegen wird ein 120-minütiger schriftlicher Test sowie eine anschließende mündliche Prüfung durchgeführt. Die Sachkundeprüfung ist also klar höherwertig als die Unterrichtung und ermöglicht es, spezielle Bewachungstätigkeiten wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Tätigkeiten als Ladendetektiv zu übernehmen. Wie das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung ablaufen, was abgefragt wird und wer gegebenenfalls davon befreit ist, ist in der Bewachungsverordnung geregelt.

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Warum werden falsche Begriffe für die Sachkundeprüfung verwendet?

Das hat meiner Einschätzung nach verschiedene Gründe. Einige Personen wissen es einfach nicht besser, manche verwenden aus Bequemlichkeit nur kurz den Begriff “Schein” und manche (insbesondere Unternehmen) verwenden absichtlich falsche Begriffe. Da die eigentlich falschen Begriffe in bestimmten Kreisen durchaus gebräuchlich sind, suchen viele Menschen, die sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten möchten, beispielsweise einfach nach dem Begriff “Sicherheitsschein”. Oder aber Unternehmen suggerieren den Interessenten mehr, als tatsächlich dahintersteckt: In der Vergangenheit gab es immer wieder Schulungsfirmen, die eine Qualifikation “Sicherheitsfachkraft” angeboten haben. Das klingt nach mehr! Tatsächlich beinhaltet es jedoch meistens nur die Sachkunde-Vorbereitung. Zu einer richtigen 3-jährigen Berufsausbildung handelt es sich hingegen bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit – es besteht Verwechslungsgefahr! Mein Tipp: Achten Sie genau auf die verwendeten Begriffe und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall, was konkret damit gemeint ist. Drücken Sie sich selbst am besten klar aus und verwenden Sie die richtigen Begrifflichkeiten. Sie zeigen damit, dass Sie sich auskennen 🙂

Kürzlich hat sich auch Jörg Zitzmann in seinem Podcast für Schutz und Sicherheit in Folge 328 mit der Thematik “großer/kleiner Schein” befasst. Er bekommt als Geschäftsführer der Akademie für Sicherheit regelmäßig solche Anfragen und klärt auf: Podcast-Folge 328