Grundbesitz ist ein Begriff, der verschiedene wirtschaftliche Einheiten umfasst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Grundbesitz wissen musst, von der Grundsteuer bis zur Bewertung.
Vorbemerkungen
Der Begriff Grundbesitz umfasst land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsgrundstücke. Grundvermögen bezeichnet den Teil des Grundbesitzes, der weder zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört noch ein Betriebsgrundstück ist.
Steuergegenstand bei der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben. Die Bemessung erfolgt anhand des Einheitswerts.
Einheitswerte
Einheitswerte werden für inländischen Grundbesitz festgestellt, einschließlich Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke.
Hauptfeststellungen
Einheitswerte werden zu jedem Hauptfeststellungszeitpunkt allgemein festgestellt. Die letzte Hauptfeststellung fand am 1.1.1964 statt.
Wertfortschreibungen
Einheitswerte werden neu festgestellt, wenn der neue Wert vom letzten Einheitswert um mehr als 15.000 € abweicht.
Artfortschreibungen
Eine Artfortschreibung erfolgt, wenn sich die Grundstücksart ändert.
Zurechnungsfortschreibungen
Bei Änderung der Eigentumsverhältnisse wird eine Zurechnungsfortschreibung durchgeführt.
Fehlerbeseitigende Fortschreibungen
Fehler können durch eine fehlerbeseitigende Fortschreibung korrigiert werden.
Allgemeines zur Feststellung der Einheitswerte
Die Einheitswerte werden in DM ermittelt und auf volle Euro abgerundet. Die Hauptfeststellung erfolgt zum 1.1.1964.
Nachfeststellungen
Bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit erfolgt eine Nachfeststellung.
Aufhebung von Einheitswerten
Einheitswerte werden aufgehoben, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt.
Steuergegenstand bei der Bedarfsbewertung
Für die Erbschaftsteuer werden Grundbesitzwerte festgestellt. Die Neuregelungen gelten ab dem 1.1.2009.
Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten
Grundbesitzwerte werden gesondert festgestellt und dienen als Grundlage für die Erbschaftsteuer.
Bewertung nach der Grundsteuerreform ab 1.1.2022 – Grundsteuerwerte
Das Bewertungsgesetz wurde um einen siebten Abschnitt ergänzt, der ab 1.1.2022 geltende Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz enthält.
Überblick
Die Grundsteuerwerte werden erstmals zum 1.1.2022 festgestellt. Die Bewertung erfolgt alle sieben Jahre.
Feststellungsverfahren
Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt in einem Feststellungsverfahren. Die erste Hauptfeststellung findet zum 1.1.2022 statt.
Fortschreibungen, Nachfeststellungen, Aufhebungen
Wie bei der Einheitsbewertung müssen auch bei den Grundsteuerwerten Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen durchgeführt werden.
Bewertungsvorschriften Grundvermögen – Bundesmodell
Das Grundvermögen wird nach dem Bundesmodell bewertet. Unbebaute Grundstücke werden anhand des Bodenrichtwerts bewertet.
Öffnungsklausel
Einzelne Bundesländer haben abweichende Regelungen zur Grundsteuer eingeführt, wie beispielsweise Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Der Grundbesitz ist ein komplexes Thema mit vielen Aspekten, aber es ist wichtig, das Grundwissen zu haben. Hoffentlich hat dir dieser Artikel geholfen, die Grundlagen des Grundbesitzes besser zu verstehen!