Grundbuchauszug in Bayern beantragen – So geht’s!

Grundbuchauszug in Bayern beantragen – So geht’s!

Du möchtest einen Grundbuchauszug in Bayern beantragen, weißt aber nicht genau wie? Keine Sorge, wir haben alle Informationen für dich zusammengestellt, damit du den Prozess reibungslos durchläufst. Ein Grundbuch ist im Wesentlichen ein Verzeichnis, in dem Grundstücke und die dazugehörigen Eigentumsverhältnisse und Belastungen aufgeführt sind. Es ist wichtig, im Grundbuch eingetragen zu sein, um offiziell als Besitzer des Grundstücks anerkannt zu werden. Hier erfährst du, wie du einen Grundbuchauszug beantragen kannst.

Was ist ein Grundbuch und was steht darin?

Ein Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte eines Bezirkes erfasst sind. Jedes Grundstück hat sein eigenes Grundbuchblatt, in dem die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen enthalten sind.

1. Das steht in der Aufschrift:

  • Zuständiges Amtsgericht oder Grundbuchamt
  • Band und Blatt des Grundbuchs

2. Das steht im Bestandsverzeichnis:

  • Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks (entsprechend der Bezeichnung im Kataster)
  • Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht)
  • Informationen zu Grunddienstbarkeiten (z.B. dass bestimmter Lärm geduldet werden muss)

3. Das steht in den Abteilungen:

    1. Abteilung: Führung des Eigentümers und Erbbauberechtigter; Informationen zu rechtlichen Eigentumsverhältnissen
    1. Abteilung: Führung von Lasten (z.B. Grunddienstbarkeiten), Auflassungsvormerkung und Verfügbarkeitsbeschränkungen (z.B. Vorkaufsrecht der Gemeinde)
    1. Abteilung: Führung von Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken oder Grundschulden)

Grundbücher sind theoretisch für jeden zugänglich. Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, musst du lediglich dein rechtlich berechtigtes Interesse darlegen.

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Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug in Bayern?

Um einen Grundbuchauszug in Bayern zu beantragen, musst du dich an das Grundbuchamt der Region wenden. Früher war das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen dafür zuständig, jetzt ist es jedoch das Bundesministerium für Justiz. Seit 1999 können Abfragen auch online gegen eine Gebühr durchgeführt werden.

Das “EDV-Grundbuch” bietet den Vorteil, dass alle Antragsverfahren und Änderungen schneller bearbeitet werden können. Du kannst den Grundbuchauszug online über das EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern beantragen. Alternativ steht es dir frei, den Auszug auch über Anbieter wie grundbuch24.de zu beantragen oder persönlich zum Grundbuchamt zu gehen.

Adresse:
Amtsgericht München
Grundbuchamt
Infanteriestraße 5
80797 München

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch, Samstag und Sonntag: geschlossen

Wenn du Zeit sparen möchtest, kannst du das Antragsformular bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen. Du kannst es auch ausfüllen und per Post versenden, ganz wie es dir beliebt. Die Kosten für einen einfachen Auszug betragen 10 Euro und für einen amtlichen Auszug 20 Euro. Online sind die Kosten etwas höher.

Wichtig: Bevor du einen Grundbuchauszug beantragst, solltest du klären, ob du einen einfachen oder einen amtlichen (beglaubigten) Auszug benötigst. Diese Information erhältst du von der Stelle, bei der du das Dokument vorlegen möchtest. Eine einfache Kopie reicht oft nicht aus.

Wie lange dauert die Anforderung eines Grundbuchauszugs?

Die Bearbeitung eines Grundbuchauszugs dauert in der Regel zwei Wochen nach Eingang per Post. Vor Ort oder online geht es natürlich etwas schneller.

Wer darf in das Grundbuch einsehen?

Laut § 12 der Grundbuchordnung (GBO) ist nur derjenige zur Einsicht des Grundbuchs berechtigt, der ein rechtliches Interesse nachweisen kann. Je nach Situation kann ein Mietvertrag ein möglicher Beweis sein. Das Grundbuchamt entscheidet dann, ob der Antragsteller einen Auszug erhält oder nicht.

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Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise für den Eigentümer eines Grundstücks oder für jemanden mit einem lebenslangen Wohnrecht auf dem Grundstück. Selbst Mieter können einen Auszug beantragen, um herauszufinden, ob der Vermieter auch tatsächlich der Besitzer ist.

Darüber hinaus dürfen auch Erben, Kaufinteressenten oder mögliche Kreditgeber das Grundbuch einsehen. Unter bestimmten Umständen hat auch die Presse das Recht, einen Auszug zu erhalten, zum Beispiel wenn sie einen für die Öffentlichkeit relevanten Rechtszweck verfolgt und dies nachweisen kann. Bloße Unterhaltung gilt nicht als relevant.

Fazit

Das Thema Grundbuchauszug mag zunächst kompliziert erscheinen, ist aber eigentlich recht einfach. Wenn du dein rechtliches Interesse nachweisen kannst, bekommst du den Grundbuchauszug in der Regel schnell und kostengünstig innerhalb von zwei Wochen. Du kannst den Antrag online, per Post oder persönlich im Amtsgericht München stellen.