Gründe, Kosten und Ablauf der Zwangsabmeldung beim Kfz

Gründe, Kosten und Ablauf der Zwangsabmeldung beim Kfz

Damit ein Fahrzeug rechtmäßig am deutschen Straßenverkehr teilnehmen kann, ist eine gültige Zulassung erforderlich. Diese Zulassung unterliegt bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise dem Vorhandensein einer Versicherung, der fristgerechten Zahlung der Kfz-Steuer und der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann es zur Zwangsabmeldung des Fahrzeugs kommen.

Konsequenzen der Zwangsstilllegung

Welche Folgen hat eine Zwangsstilllegung für ein Fahrzeug? Wie lange dauert der Prozess der Zwangsabmeldung? Unter welchen Umständen sehen sich die Behörden gezwungen, diese Maßnahme zu ergreifen? Was passiert, wenn Sie das Fahrzeug trotz Zwangsabmeldung weiterhin im Straßenverkehr nutzen? Entstehen Kosten bei einer Zwangsstilllegung? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Was geschieht bei einer Zwangsabmeldung?

Damit die Behörden die Zwangsabmeldung eines Fahrzeugs einleiten können, müssen triftige Gründe bzw. Mängel vorliegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Laut § 14 Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) lautet die entsprechende Regelung:

“Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Außerbetriebsetzung von Amts wegen).”

Neben Verstößen gegen die Kfz-Steuer kann eine Zwangsabmeldung auch drohen, wenn der Halter die Hauptuntersuchung nicht fristgerecht durchführen lässt. Bei einer Verkehrskontrolle können die Polizeibeamten auch eine mangelnde Verkehrstauglichkeit feststellen, die zu einem Verlust der Betriebserlaubnis führt und ebenfalls zu einer Zwangsstilllegung führen kann. Zusätzlich kann die Kfz-Versicherung eine Zwangsabmeldung beantragen, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden und somit der Versicherungsschutz erlischt.

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Sobald die Behörden von solchen Missständen oder Mängeln am Fahrzeug erfahren, senden sie eine Aufforderung zur Beseitigung oder eine Mahnung für die Zahlung der ausstehenden Beträge. Die festgelegte Frist variiert je nach Grund. Bei fehlendem Versicherungsschutz ist eine Zwangsabmeldung bereits innerhalb von drei Tagen möglich. Wenn der Halter der Aufforderung nicht nachkommt, wird ihm eine Ordnungsverfügung zugestellt und die Zwangsstilllegung veranlasst.

Im Rahmen der Zwangsstilllegung entnehmen die zuständigen Beamten die Nummernschilder und nehmen den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I entgegen.

Wenn Sie trotz einer Zwangsabmeldung mit dem Fahrzeug fahren, können dies weitreichende Konsequenzen haben. Das Fahren ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen, was eine Straftat darstellt und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Können Privatpersonen eine Zwangsstilllegung beantragen?

Bei einem privaten Autoverkauf bleibt das Fahrzeug in der Regel angemeldet, um eine Probefahrt zu ermöglichen. Wenn der Verkauf abgeschlossen ist, wird normalerweise eine schnelle Ummeldung des Fahrzeugs durch den Käufer vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass der richtige Ansprechpartner für die Kfz-Steuer und mögliche Bußgelder verantwortlich ist.

Es gibt jedoch Fälle, in denen eine zeitnahe Ummeldung nicht erfolgt. Dies kann für die ehemaligen Halter unangenehm sein, da sie bei jedem Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen und nachweisen müssen, dass sie nicht länger Eigentümer des Fahrzeugs sind.

Um solche Probleme zu vermeiden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nach dem Autoverkauf eine Zwangsstilllegung zu beantragen. Der ehemalige Besitzer muss sich dazu an die Zulassungsstelle wenden, die für den Wohnort des Käufers zuständig ist. Mit Hilfe des Kaufvertrags und eventuell auch anderen Unterlagen, die belegen, dass eine zeitnahe Umschreibung angestrebt wurde, kann eine Zwangsabmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Die Fahrzeugpapiere sind dafür nicht erforderlich.

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Quellen und weiterführende Links

  • § 14 KraftStG – Außerbetriebsetzung von Amts wegen