Grundrente: Alles, was du wissen musst

Grundrente: Alles, was du wissen musst

Die Grundrente ist eine individuelle Zusatzleistung zu allen gesetzlichen Renten wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente und Hinterbliebenenrente. Sie steht Versicherten zu, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben und dabei wenig verdient haben. Die Höhe des Einkommens ist ausschlaggebend für den Anspruch, es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung. Die Beantragung der Grundrente ist nicht erforderlich, da die Rentenversicherung die Berechtigung anhand von Datenabgleichen mit den Finanzbehörden prüft.

Damit andere Sozialleistungen nicht gekürzt werden, sind neben dem Grundrentenzuschlag auch Freibeträge für Grundsicherung im Alter und Wohngeld vorgesehen.

Voraussetzungen für die Grundrente

Die Grundrente richtet sich an alle Rentner, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Bezug einer Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente
  • Durchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens von höchstens 80 % des deutschen Durchschnittseinkommens
  • Mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung

Zu den 33 Jahren Pflichtbeitragszeiten zählen unter anderem:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten
  • Leistungsbezugszeiten während Krankheit oder Rehabilitation
  • Ersatzzeiten wie Zeiten des Kriegsdienstes oder politische Haft

Berücksichtigt werden hingegen nicht freiwillige Beiträge, Zeiten von Arbeitslosigkeit, Zeiten der Schulausbildung, Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrente oder Witwen- bzw. Witwerrente sowie Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung.

Höhe des Grundrentenzuschlags

Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet. Sie hängt von den Pflichtbeitragszeiten und dem durchschnittlichen Einkommen während der Arbeitszeit ab. Weniger als 33 Pflichtbeitragsjahre führen zu keinem Anspruch auf Grundrente. Zwischen 33 und 35 Jahren wird die Grundrente gestaffelt ausgezahlt, und ab 35 Jahren gibt es die volle Grundrente.

Das jährliche Durchschnittseinkommen während der rentenbeitragspflichtigen Arbeitsjahre wird mit dem Durchschnittseinkommen in Deutschland verglichen. Liegt das Einkommen unter der 30-%-Marke, wird es nicht berücksichtigt. Alle darüber liegenden Einkommen dürfen im Gesamtdurchschnitt nicht über der 80-%-Marke liegen.

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Auch das Einkommen während der Rente wird angerechnet, dazu zählen die eigene Nettorente und das zu versteuernde Einkommen aus Nebenbeschäftigungen oder Mieteinnahmen. Es gibt bestimmte Einkommensfreibeträge, abhängig vom verfügbaren Einkommen.

Freibetrag

Wer den Grundrentenzuschlag erhält, hat auch Anspruch auf einen Freibetrag bei der Grundsicherung oder beim Wohngeld. Der Freibetrag setzt sich aus 100 € der monatlichen Bruttorente plus 30 % der restlichen Bruttorente zusammen. Der Freibetrag darf jedoch im Jahr 2023 251 € nicht überschreiten.

Wer hilft weiter?

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Grundrentenzuschlag für alle Rentner und Menschen, die erstmals Rente bekommen. Die Bescheide wurden frühestens im Juli 2021 verschickt und spätestens Ende 2022. Konkrete Anfragen können erst ab 2023 beantwortet werden. Die Grundrente wird jedoch rückwirkend zum 1.1.2021 berechnet, sodass aufgelaufene Beträge nachgezahlt werden.

Die wichtigsten Informationen zur Grundrente findest du auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

(Einleitungsbild: Grundrente)