Gütergemeinschaft vs. Zugewinngemeinschaft: Was sind die Unterschiede?

Gütergemeinschaft vs. Zugewinngemeinschaft: Was sind die Unterschiede?

In Deutschland gilt nach der Eheschließung der gesetzlich festgelegte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser kann nur durch einen Ehevertrag umgangen werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, zwischen zwei weiteren Güterständen zu wählen: Gütergemeinschaft und Gütertrennung.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft kann als Alternative zur Zugewinngemeinschaft gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine Mischform aus Gütertrennung und allgemeiner Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen der Ehepartner während und nach der Ehe getrennt bleibt. Gemeinsames Vermögen kann nur aus den Vermögenswerten entstehen, die während der Ehe erwirtschaftet wurden.

Gütergemeinschaft

Gütertrennung

Die Gütertrennung kann ebenfalls als Alternative zur Zugewinngemeinschaft gewählt werden. Dabei bleiben die Vermögenswerte der Ehepartner während und nach der Ehe getrennt. Es entsteht kein gemeinsames Vermögen.

Gütertrennung

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der am häufigsten gewählte Güterstand bei Eheleuten in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögensgüter der Ehepartner während der Ehezeit alleiniges Eigentum des jeweiligen Ehegatten. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zählt jedoch zum gemeinsamen Vermögen des Paares. Jeder Ehegatte kann über sein eigenes Vermögen verfügen, es sei denn, es besteht eine Verfügungsbeschränkung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Zugewinngemeinschaft soll sicherstellen, dass Paare unabhängig von ihrem Einkommen oder Beruf gleichgestellt sind.

Vor- und Nachteile der Zugewinngemeinschaft

Ein großer Vorteil der Zugewinngemeinschaft ist, dass jeder Ehegatte über sein eingebrachtes und während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen selbst verfügen kann. Zudem haften die Ehegatten nur für Verbindlichkeiten, die sie gemeinsam eingegangen sind. Ein Nachteil der Zugewinngemeinschaft besteht darin, dass die Gütertrennung im Falle einer Scheidung oft schwierig ist, da das Vermögen nicht eindeutig getrennt werden kann.

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Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft endet im Falle einer Scheidung oder wenn einer der Ehegatten verstirbt. Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen auf die Ehegatten verteilt. Dabei wird die Differenz zwischen den Zugewinnen halbiert und dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn als Ausgleich ausgezahlt.

Güterrechtsreform

Nach der Güterrechtsreform von 2009 kann das Anfangsvermögen eines Ehegatten negativ sein, wenn er beispielsweise Schulden mit in die Ehe bringt. Das Endvermögen kann ebenfalls negativ sein, jedoch nicht der Zugewinn. Ist kein positives Endvermögen festzustellen, erfolgt keine Ausgleichszahlung.

Gütergemeinschaft und Gütertrennung

Die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung werden seltener gewählt. Die Gütertrennung wird oft von Eheleuten gewählt, die ein hohes finanzielles Risiko mit in die Ehe bringen oder ein ungleich großes Vermögen haben. Beide Güterstände können nur durch einen Ehevertrag festgelegt werden.

Insgesamt bietet die Zugewinngemeinschaft eine gute Balance zwischen individueller Verfügungsgewalt und Schutz vor Nachteilen im Falle einer Scheidung. Es ist ratsam, eine Aufstellung der Vermögenswerte vor und nach der Ehe anzufertigen, um die Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu erleichtern.