Habecks Heizpläne: Wie lange noch mit Öl und Gas heizen?

Habecks Heizpläne: Wie lange noch mit Öl und Gas heizen?

Die Heizpläne von Robert Habeck sorgen für Aufregung: Ab wann ist es nicht mehr erlaubt, mit Öl und Gas zu heizen?

Ab 2024 sollen nach Habecks Plänen neue Öl- und Gasheizungen verboten werden. Aktuell ist es bis 2026 erlaubt. Doch wie lange dürfen Verbraucher noch mit Öl und Gas heizen?

Das Aus für Öl- und Gasheizungen

Die Bundesregierung plant ein Einbauverbot für neue Gas- und Ölheizungen, das voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird. Das Konzeptpapier von Habecks Heizplänen sieht vor, dass ab kommendem Jahr alle neuen Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme erzeugen sollen. Das bedeutet faktisch das Aus für Öl- und Gasheizungen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, dass es sich um einen gemeinsamen Beschluss handelt. Die FDP und CDU/CSU äußerten Kritik. Habeck versicherte jedoch, dass die Pläne flexibel gestaltet werden können. Es sind bereits Übergangslösungen, Provisorien und Härtefallregeln vorgesehen. “Es ist also kein starres Gesetz, sondern es berücksichtigt die Probleme”, so Habeck.

Das Verbot und seine Ausnahmen

Was bedeuten Habecks Heizpläne für Öl- und Gasheizungen genau? Ab 2024 wären nur noch wenige Heizungstypen erlaubt: Wärmepumpen, Biomasse-Kessel wie Holzpellet-Heizungen oder Fernwärme, insbesondere in Ballungsräumen. Auch Wärmepumpen können dazu beitragen, dass die geforderten 65 Prozent erreicht werden. Alte Heizungen mit einer Betriebsdauer von mehr als 30 Jahren dürfen laut den Plänen nicht mehr betrieben werden. Bis 2045 sollen alle Heizungen mit fossilen Brennstoffen verboten sein, dem Jahr, in dem Deutschland gesetzlich verpflichtet ist, klimaneutral zu werden.

LESEN  R&D = CapEx – So machen wir die F&E Ausgaben richtig

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn eine Heizung irreparabel defekt ist, darf laut dem Konzeptpapier für bis zu drei Jahre eine andere Anlage mit fossilen Brennstoffen als Übergangslösung betrieben werden. Diese Übergangszeit kann auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz noch nicht vollzogen ist, aber absehbar ist. Darüber hinaus sind Ausnahmen in bestimmten Härtefällen vorgesehen. Hausbesitzer müssen Anträge bei den Behörden stellen. Gebiete, in denen alternative Wärmeerzeugung zu Öl nicht möglich ist, sollen ebenfalls Ausnahmen erhalten.

Eine Herausforderung für Hausbesitzer

Die Umstellung oder Installation einer Wärmepumpe kann für viele Hausbesitzer eine Herausforderung darstellen, wie Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF betonte. Insbesondere bei unsanierten Häusern sieht er Probleme bei der Umsetzung der Heizpläne infolge des Verbots für Öl- und Gasheizungen. Er empfiehlt, dass Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage bald erneuern müssen, zunächst einen Energieberater konsultieren.

“Ein Energieberater kann den geeigneten Heizungstyp ermitteln. Zudem sollte eine Heizlastberechnung durchgeführt werden, um den Wärmebedarf jedes einzelnen Raums im Haus zu ermitteln”, so Zwingmann. Auf diese Weise kann auch festgestellt werden, ob eine Wärmepumpe sinnvoll wäre. Das Vorhaben ist noch kein Gesetz – derzeit steht ein gesetzlich verankertes Verbot ab 2026 fest. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürfen weiterhin Ölheizungen gebaut werden, bis Ende 2025.

Ölheizung

Die Heizpläne von Robert Habeck bringen Veränderungen mit sich, auf die sich Hausbesitzer einstellen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die genauen Bestimmungen aussehen werden und welche Lösungen sich für die individuellen Bedürfnisse ergeben werden.