Halbautomatische Waffen in Deutschland: Was erlaubt das Waffengesetz?

Halbautomatische Waffen in Deutschland: Was erlaubt das Waffengesetz?

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Wer den Begriff “halbautomatische Waffen” hört, denkt oft an gefährliche Kriegswaffen. Doch tatsächlich sind sie nicht nur für militärische Zwecke geeignet. In Deutschland existiert eine klare Definition, die im Umgang mit diesen Waffen wichtig ist. In diesem Artikel erfährst du, was halbautomatische Waffen sind und ob sie von Sportschützen und Jägern verwendet werden dürfen.

Halbautomatische Waffen: Schusswaffen mit Selbstlademechanismus

Halbautomatische Waffen, auch als Selbstlader oder Semi-Automaten bekannt, sind Schusswaffen, bei denen durch den Abzug oder eine andere auslösende Vorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben wird. Anschließend wird automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen. Anders als oft angenommen, handelt es sich nicht um automatisches Schießen. Der erneute Schuss erfolgt erst durch erneutes Betätigen des Abzugs. Die Waffe lädt sich von selbst nach, ohne dass der Nutzer eingreifen muss.

Unterschied zwischen Automatik und Halbautomatik

Im deutschen Waffengesetz sind Halbautomaten genau definiert. Dort wird festgelegt, was unter halbautomatischen Waffen und Vollautomaten zu verstehen ist. Halbautomatische Waffen können nur einen Schuss pro Auslösung abgeben, während vollautomatische Schusswaffen durch einmaliges Betätigen des Abzugs mehrere Schüsse hintereinander abfeuern können. Es ist auch festgelegt, dass umgebaute Vollautomaten weiterhin als Vollautomaten gelten. Die Umwandlung von Halb- zu Vollautomaten ist verboten.

Waffenrechtliche Erlaubnis für Halbautomaten

Halbautomaten für Sportschützen und Jäger unterliegen den gesetzlichen Regelungen des deutschen Waffengesetzes. Sie zählen zu den erlaubnispflichtigen Waffen, daher müssen Besitzer alle notwendigen Papiere und Genehmigungen vorweisen können. Jäger benötigen zusätzlich einen gültigen Jagdschein. Um diese Waffen besitzen zu dürfen, wird eine grüne Waffenbesitzkarte benötigt, die Erlaubnis für den Besitz von mehrschüssigen Pistolen, Revolvern und halbautomatischen Langwaffen gibt. Der Erwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Sportschützen dürfen die Waffen nur auf dem Schießplatz führen, während Jäger sie bei der Jagd im Revier führen dürfen.

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EU-Waffenrechtsänderung

Nach den Terroranschlägen in Paris 2015 wurden Verschärfungen im EU-Waffenrecht diskutiert. Im Dezember 2016 wurden neue Regelungen verabschiedet, die demnächst in nationale Waffengesetze integriert werden müssen. Zukünftig müssen mehr Bauteile von halbautomatischen Waffen markiert werden, um ihre Herkunft besser nachverfolgen zu können. Zudem ist der Erwerb und Besitz von umgebauten Vollautomaten sowie halbautomatischen Waffen mit einer Gesamtlänge von unter 60 cm untersagt. Ein komplettes Verbot von Halbautomaten ist derzeit weder im EU-Waffenrecht noch im deutschen Waffengesetz geplant.

Halbautomaten und die Jagd

Im März 2016 sorgte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für Aufsehen unter Jägern. Das Gericht verbot halbautomatische Waffen mit Magazinen von mehr als zwei Schuss grundsätzlich für die Jagd. Das Waffengesetz selbst macht keine Angaben zur Magazinstärke oder Beschränkungen für den Einsatz bei der Jagd. Um ein generelles Verbot von Halbautomaten bei der Jagd zu verhindern, wurde das Bundesjagdgesetz entsprechend angepasst.

Halbautomatische Waffen sind also nicht grundsätzlich verboten, sondern unterliegen genauen Regelungen. Mit den nötigen waffenrechtlichen Erlaubnissen können Sportschützen und Jäger sie erwerben und besitzen. Das deutsche Waffengesetz wird stetig überarbeitet, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Missbrauch von Waffen zu verhindern.