Du darfst dein Auto nicht einfach nach Belieben abstellen – denn an manchen Stellen gilt Halteverbot. Doch wo ist das Halten verboten? Und was genau ist der Unterschied zwischen Halten und Parken? In manchen Fällen ist es sogar möglich, als Privatperson ein temporäres Halteverbot zu beantragen. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst. Bereit? Dann lass dich nicht aufhalten!
Wo ist das Halten verboten?
Spätestens in der Fahrschule hast du bereits von Halteverboten gehört. Um den Verkehrsfluss nicht zu stören, werden größtenteils in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Halteverbot und nähere Regeln zum Parken definiert. Dabei ist es jedoch an einzelnen Verkehrszeichen verboten zu halten. Die genauen Ge- und Verbote zu den jeweiligen Verkehrszeichen findest du in der Anlage 2 der StVO. Hier haben wir für dich zusammengefasst, wo das Halten verboten ist:
- An engen & unübersichtlichen Straßenabschnitten
- In scharfen Kurven
- An Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- Vor Bahnübergängen
- Vor Feuerwehrzufahrten
- Auf Autobahnen (geregelt in § 18)
- Innerhalb eines Kreisverkehrs
- An Taxiständen
- 5 m vor & auf Fußgängerüberwegen
- 10 m vor folgenden Verkehrszeichen, wenn die Sicht blockiert wird:
- Andreaskreuz
- Vorfahrt gewähren
- Stoppschild
- Ampel bzw. entsprechendes Verkehrsschild
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Laut StVO ist das Halten eine “gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist”. Der Unterschied zum Parken liegt darin, dass “wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt” (§ 12, Abs. 2). Kurz gesagt bedeutet das: Unterbrichst du deine Fahrt für maximal 3 Minuten, gilt das als Halten. Alles, was darüber hinausgeht und du dein Fahrzeug verlässt, zählt als Parken.
Zusätzlich zum oben genannten gibt es auch noch Halteverbote, die durch bestimmte Verkehrsschilder gekennzeichnet sind. Dabei wird zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot unterschieden. Hier erfährst du, was du jeweils beachten musst.
Absolutes & eingeschränktes Halteverbot: Schilder richtig deuten
Die Verkehrszeichen 286 und 283 stehen für das eingeschränkte bzw. absolute Halteverbot. Beide Schilder sehen sich sehr ähnlich: Es handelt sich um ein rundes Schild mit blauem Hintergrund und roter Umrandung. Beim eingeschränkten Halteverbot zieht sich eine diagonale rote Linie quer über den Kreis. Das Schild für das absolute Halteverbot hingegen hat zwei solcher diagonalen Linien, die miteinander ein X in der Mitte bilden.
Natürlich gelten bei den Schildern unterschiedliche Regeln: Ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert, darfst du mit deinem Auto gar nicht halten. Im eingeschränkten Halteverbot hingegen darfst du bis zu 3 Minuten halten, jedoch dein Fahrzeug nicht verlassen.
Halteverbot: Anfang und Ende
Manchmal ist es gar nicht so einfach zu erkennen, wo genau das Halteverbot gilt. In der Regel ist das Halten nur auf der beschilderten Straßenseite verboten. Die Halteverbotszone erstreckt sich vom Schild bis zur nächsten Kreuzung bzw. Einmündung. In manchen Fällen ist der Bereich, in dem das Halteverbot gilt, noch detaillierter begrenzt. Dies wird mithilfe von weißen Pfeilen auf den Schildern gekennzeichnet:
- Siehst du einen Pfeil am oberen Rand des Verkehrsschildes, zeigt das den Beginn der Halteverbotszone an. Dabei zeigt die Pfeilspitze in Richtung der Fahrbahn.
- Der untere Pfeil hingegen kennzeichnet das Ende des Halteverbots. Logischerweise zeigt der Pfeil von der Fahrbahn weg.
In diesem Fall darfst du zwischen den Schildern nicht halten – bzw. bei einem eingeschränkten Halteverbot nur für kurze Zeit.
Halteverbot mit Zusatzschild – Das musst du beachten!
In Halteverbotsbereichen gelten manchmal gesonderte Regelungen. Beispielsweise können oft Anwohner trotzdem dort halten bzw. sogar parken oder das Halten wird nur zu bestimmten Zeiten verboten. Diese Einschränkungen werden durch kleine Zusatzschilder unterhalb des Halteverbotsschildes gekennzeichnet.
Verstoß gegen Halteverbot: Strafen & Co.
Ob Handy am Steuer, zu schnell gefahren oder das Überholverbot missachtet – bei Verstößen gegen die StVO drohen Strafen. Das gilt auch, wenn du gegen das Halteverbot verstößt. Welche Strafen auf dich zukommen können, verraten wir dir:
Beim Halten im Halteverbot kann je nach Vergehen ein recht teures Bußgeld auf dich zukommen. Achte also darauf, wo das Halten verboten ist und ob ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot gilt – so riskierst du keinen Strafzettel wegen Halten im Halteverbot!
Halteverbot beantragen: So geht’s!
Wenn du bereits umgezogen bist, kennst du das Problem: Du möchtest die Möbel aus dem Transporter ausladen, aber alle Plätze vor dem Haus sind besetzt. Was nun? Für die Zukunft kannst du dir merken: In gewissen Fällen ist es möglich, ein temporäres Halteverbot zu beantragen – beispielsweise für einen Umzug oder größere Lieferungen. Hier erfährst du, was du dabei beachten musst:
- Beantragen kannst du das Halteverbot bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – mindestens 14 Tage im Voraus.
- Das Halteverbotsschild muss spätestens 3 Tage vorher aufgestellt werden.
- Außerdem musst du ein Protokoll führen:
- Wo wurden die Schilder aufgestellt?
- Welche Fahrzeuge haben sich in der späteren Halteverbotszone befunden?
Hast du dein Auto schon einmal im Halteverbot abgestellt? Warst du nur kurz weg oder hast du für längere Zeit geparkt? Erzähl uns in den Kommentaren von deinen Erfahrungen!
Alex von ATP