Halteverbot und Parkverbot: Was ist der Unterschied?

Halteverbot und Parkverbot: Was ist der Unterschied?

Wenn wir im Alltag über Halteverbot und Parkverbot sprechen, meinen wir normalerweise das absolute Halteverbot und das eingeschränkte Halteverbot. Oftmals fällt es Fahrern schwer, diese beiden Verbote voneinander zu unterscheiden. Doch worin genau liegt der Unterschied?

Parken und Halten: Nicht dasselbe

Parken und Halten sind keinesfalls dasselbe. Ein Halt erfolgt, wenn der Fahrer seine Fahrt absichtlich unterbricht und das Auto zum Stillstand kommt. Unfreiwillige Unterbrechungen, wie das Warten vor einem Bahngleis oder an einer roten Ampel, sowie Staus fallen nicht darunter.

Entscheidend für den Status als Halt ist die Länge der Unterbrechung: Diese darf drei Minuten nicht überschreiten. Wer sein Auto anhält und es länger als drei Minuten verlässt, hat das Auto geparkt. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Fahrer das Fahrzeug jederzeit im Blickfeld hat. In diesem Fall handelt es sich weiterhin um einen Halt.

Wo gilt absolutes oder eingeschränktes Halteverbot?

Das absolute und eingeschränkte Halteverbot wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier sind einige Bereiche aufgeführt, in denen das absolute Halteverbot grundsätzlich gilt:

  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • Im Bereich von scharfen Kurven
  • Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • Auf Bahnübergängen
  • Vor und in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sowie den Seitenstreifen
  • Auf Fahrbahnen mit Dauerlichtzeichen und weißen Pfeilen
  • Auf Fußgängerüberwegen und 5 Meter davor und dahinter
  • Innerhalb eines Kreisverkehrs
  • An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sowie 15 Meter vor und hinter den Haltestellenzeichen
  • An Taxiständen
  • Auf Sperrflächen
  • Bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, falls diese durch das Parken oder Halten verdeckt werden
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Das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot) gilt unter anderem im Fünfmeterbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstückseinfahrten sowie auf schmalen Fahrbahnen, vor Bordsteinabsenkungen, auf Schutzstreifen für Radfahrer und über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen. Außerdem gilt es, wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird oder am Anfang eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Parkverbotsschilder und Halteverbotsschilder ergänzen diese Regelungen. Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) und Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot) sind besonders wichtig. Richtungspfeile auf den Verkehrszeichen zeigen an, in welche Richtung das Halteverbotsschild oder Parkverbotsschild gilt. Zusätze wie “Mo-Fr” und/oder eine bestimmte Uhrzeit können ebenfalls angegeben sein.

Was tun bei einer Panne im Halteverbot?

Wer mit einer Panne im Halteverbot zum Stillstand kommt, muss nicht unbedingt mit einem Bußgeld rechnen, sofern es möglich ist, das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen. In diesem Fall sollte der Fahrzeugführer dies tun.

Gibt es Ausnahmen vom Halteverbot?

Halteverbote gelten nicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Zusatzzeichen unter dem Parkverbotsschild oder Halteverbotsschild geben Ausnahmen an. Je nach Zusatz gelten die Verkehrszeichen beispielsweise für Schwerbehinderte mit Parkausweis, Anwohner mit Parkausweis, Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs oder Einsatzfahrzeuge der Polizei.

Kann man eine temporäre Halteverbotszone beantragen?

Wer schon einmal umgezogen ist, weiß, dass ein Umzugswagen Platz benötigt, besonders in der Innenstadt. Daher kann man bei der zuständigen Straßenbehörde eine Halteverbotszone für den Tag des Umzugs beantragen. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug eingereicht werden und die Halteverbotsschilder sollten vier Tage vorher aufgestellt werden. Die Kosten für den Antrag variieren je nach Kommune. Wichtig zu beachten ist, dass das Deklarieren von Halteverbotszonen ohne behördliche Genehmigung nicht legal ist.

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Welche Bußgelder drohen beim Parken trotz Halteverbot?

Die Bußgelder für Falschparken sind in Deutschland vergleichsweise niedrig. Sie reichen von 10 Euro für das Parken vor Grundstückseinfahrten ohne Behinderung bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg für das Parken auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen. Eine genaue Auflistung der Bußgelder finden Sie im Bußgeldkatalog.

Wann droht das Abschleppen?

Anders verhält es sich, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Kosten dafür können schnell zwischen 100 und 250 Euro betragen. Doch wann wird ein Fahrzeug überhaupt abgeschleppt? Die gute Nachricht ist, dass nicht jedes im Parkverbot stehende Fahrzeug zwangsläufig abgeschleppt wird. Die Polizei ist verpflichtet, Verhältnismäßigkeit zu wahren. Allerdings kann abgeschleppt werden, sobald ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug andere behindert oder gefährdet. Grundsätzlich sollten Sie beachten: Wenn Sie im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot parken, müssen Sie damit rechnen, abgeschleppt zu werden.

Kann man das Abschleppen verhindern?

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, das Abschleppen zu verhindern. Ein Zettel hinter der Windschutzscheibe mit dem Namen, der Telefonnummer und einem Zusatz wie “Bitte anrufen, komme umgehend” kann helfen, sofern die Polizisten kulanz sind.

Sie wurden unrechtmäßig abgeschleppt oder haben eine andere verkehrsrechtliche Auseinandersetzung? Dann sollten Sie Ihren Fall mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.