In der Regel wird bei Anrufen auf dem Handy immer die Rufnummer des Anrufers angezeigt oder sogar der Name, wenn die Nummer im Adressbuch gespeichert ist. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Manchmal erscheint anstelle der Rufnummer die Meldung “Private Nummer” und in seltenen Fällen wird auch “Unbekannte Rufnummer” angezeigt. Aber was bedeuten diese Meldungen eigentlich und wie geht man am besten damit um?
Was ist eine private Nummer?
Die Anzeige “Private Nummer” erscheint, wenn der Anrufer die Übermittlung der Rufnummer unterdrückt. In diesem Fall wird keine Nummer mitgesendet und das eigene Smartphone kann demnach auch keine Rufnummer anzeigen. Standardmäßig ist die Übertragung der Rufnummer aktiviert. Wenn also die Anzeige “Private Nummer” erscheint, hat jemand bewusst die Übertragung der Rufnummer abgeschaltet. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Einige Nutzer legen großen Wert auf ihre Privatsphäre, andere denken, dass sie dadurch einer Strafverfolgung entgehen können (was jedoch nicht stimmt). Insgesamt wird diese Möglichkeit aber eher selten genutzt.
Unbekannte Nummer – das steckt dahinter
In einigen Fällen wird gar keine Nummer im Display angezeigt, sondern der Anrufer wird mit der Meldung “Unbekannte Nummer” angekündigt. Auch hier wird keine Rufnummer angezeigt, aber der technische Hintergrund ist ein anderer. Konkret tritt diese Meldung auf, wenn der Anrufer einen alten Anschluss besitzt, der noch keine Rufnummernübermittlung unterstützt. Dieses Problem tritt nur bei Festnetz-Anschlüssen auf, die noch nicht auf das moderne Netz umgestellt wurden. Der Anrufer hat in diesem Fall also nicht die Rufnummernübermittlung unterdrückt, sondern die Technik ist einfach zu alt, um die Rufnummer zu übermitteln.
Hinweise zum Umgang mit unbekannten oder privaten Rufnummern
Die Bundesnetzagentur gibt folgende Sicherheitshinweise, wenn Anrufe mit unbekannter Nummer auftreten:
- Rufen Sie nicht sofort zurück. Anrufer mit unseriösen Absichten versuchen oft, Sie dazu zu bringen, sofort zurückzurufen. Dadurch können hohe Kosten entstehen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Anrufer mit unseriösen Absichten versuchen oft, Sie unter Druck zu setzen, um Sie zu einer Entscheidung zu bewegen. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen und nehmen Sie sich Zeit, um die Situation zu prüfen.
- Bitten Sie den Anrufer, sich zu identifizieren. Wenn Sie den Anrufer nicht kennen, bitten Sie ihn, sich zu identifizieren. Wenn der Anrufer sich nicht identifizieren kann, handelt es sich wahrscheinlich um einen unseriösen Anruf.
- Legen Sie auf, wenn Sie sich nicht sicher sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen seriösen Anruf handelt, legen Sie einfach auf.
Um sich besser vor unerwünschten Anrufen zu schützen, können Sie außerdem folgende Maßnahmen ergreifen:
- Aktivieren Sie die Anrufer-ID und den Spamschutz auf Ihrem Telefon. Dadurch können Sie sehen, wer Sie anruft, und unerwünschte Anrufe filtern.
- Blockieren Sie unbekannte Nummern. Wenn Sie einen Anruf von einer unbekannten Nummer erhalten, die Sie nicht kennen, können Sie die Nummer blockieren, sodass der Anrufer Sie nicht erneut anrufen kann.
Durch die Beachtung dieser Hinweise können Sie sich besser vor unerwünschten Anrufen schützen.
Werbung mit unterdrückten Nummern mittlerweile verboten
Das Gesetz regelt mittlerweile verbraucherfreundlich, dass Werbeanrufe nicht mit unterdrückter Nummer durchgeführt werden dürfen. Die Angerufenen müssen also sehen, wer den Werbeanruf durchführt.
Im §201 Absatz 2 des Telekommunikatonsgesetzes heißt es:
“Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird; der Anrufer hat sicherzustellen, dass dem Angerufenen die dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.”
Es liegt also in der Verantwortung des Anrufers, sicherzustellen, dass der Angerufene die Nummer nachvollziehen kann.
Die gesetzlichen Grundlagen für Rufnummernunterdrückung
Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) § 120 müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und gekennzeichnet wird. Endnutzer dürfen nur zusätzliche Rufnummern aufsetzen und übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt.
Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände bestimmte Bedingungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer zulässig ist.
Fazit
Die Anzeige “Private Nummer” erscheint, wenn der Anrufer die Rufnummernübermittlung unterdrückt. Bei der Meldung “Unbekannte Nummer” handelt es sich um veraltete Technik, die die Rufnummernübermittlung nicht unterstützt. Um sich vor unerwünschten Anrufen zu schützen, sollten die Sicherheitshinweise der Bundesnetzagentur beachtet werden. Das Gesetz verbietet zudem Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer. Die gesetzlichen Grundlagen des Telekommunikationsgesetzes regeln die Rufnummernübermittlung und -unterdrückung.
Quelle: Original Article