Hartz IV und Bürgergeld: Ein Überblick über die Unterschiede

Hartz IV und Bürgergeld: Ein Überblick über die Unterschiede

In Deutschland wird niemand finanziell im Stich gelassen. Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken können, haben Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese Unterstützung gilt nicht nur für Arbeitslosengeld, sondern auch für Menschen mit geringem Einkommen oder Langzeitarbeitslose.

Mit der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 hat Hartz IV, offiziell als Arbeitslosengeld II bekannt, ein Ende gefunden. Das Bürgergeld ist sozusagen der Nachfolger von Hartz IV, aber es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden staatlichen Leistungen.

Was unterscheidet Hartz IV und Bürgergeld?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betont, dass sich das Bürgergeld an alle richtet, die arbeiten können, aber ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. Die Mehrheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung, wie zum Beispiel Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Schulbildung, Krankheit oder Aufstockung einer bereits bestehenden Erwerbstätigkeit.

Das Bürgergeld erweitert den sozialen Schutz bei Arbeitslosigkeit, verbessert die Fördermaßnahmen, insbesondere bei der Weiterbildung, und stärkt die Rechte der Leistungsempfänger. Die Jobcenter verwenden eine neue Herangehensweise, bei der die Integrationsziele und -schritte nicht einseitig vorgegeben werden, sondern einvernehmlich vereinbart werden. Im Streitfall wird ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Sanktionen werden entschärft und es wird mehr Vertrauen gesetzt.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Wohnkosten. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird die kommunale Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete ausgesetzt, und die Jobcenter übernehmen die tatsächliche Warmmiete in voller Höhe.

Im Gegensatz zu Hartz IV, bei dem das Vermögen aufgebraucht werden musste, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden konnten, und nur ein relativ niedriger Vermögensfreibetrag galt, sieht das Bürgergeld andere Regeln vor. Im ersten Bezugsjahr darf eine Person 40.000 Euro besitzen, jede weitere Person 15.000 Euro. Selbst genutztes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt.

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Nach einem Jahr liegt der Freibetrag pro Person immer noch bei 15.000 Euro. Selbst genutztes Wohneigentum wird nur angerechnet, wenn eine bestimmte Wohnfläche überschritten wird.

Die Regelsätze beim Bürgergeld lagen von Anfang an zwischen 35 und 53 Euro höher als die von Hartz IV. Für alleinstehende Erwachsene gab es einen direkten Anstieg von 449 Euro auf 502 Euro.

Kinder, deren Eltern ein verändertes Einkommen haben, profitieren ebenfalls von einem Freibetrag. Sie werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie ein Vermögen von mehr als 15.000 Euro haben, wenn sie volljährig werden.

Darüber hinaus verzichten die Jobcenter in der Ära des Bürgergelds bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro auf Rückforderungen. Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen die Altersrente nicht mehr vorzeitig in Anspruch nehmen.

Zumindest bis Ende 2026 wird die Sonderregelung abgeschafft, dass ältere Erwerbslose nach einem Jahr Leistungsbezug nicht mehr als arbeitslos erfasst werden.

Weitere Änderungen ab Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 gibt es weitere Änderungen beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen werden Weiterbildungsprämien ausgelobt, wenn ein Leistungsberechtigter eine entsprechende Weiterbildung absolviert. Es wird auch ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro gewährt.

Für Weiterbildungen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden und länger als acht Wochen dauern, beträgt der Bürgergeld-Bonus monatlich 75 Euro.

Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen wurden erhöht. Bürgergeld-Empfänger dürfen 30 Prozent ihres Einkommens behalten, wenn es zwischen 520 und 1000 Euro liegt.

Einkommen aus Jobs für Schüler, Studenten oder aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro werden nicht angerechnet. Dies gilt auch für Schüler und ihr Einkommen aus Ferienjobs. Ehrenamtliche erhalten eine Regelung für bis zu 3000 Euro an jährlicher Aufwandsentschädigung.

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Während einer medizinischen Reha wird das Bürgergeld weiterhin gezahlt. Mutterschaftsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Erbschaften gelten nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.

Die Einführung des Bürgergelds hat eine Neuausrichtung der staatlichen Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen und Langzeitarbeitslose mit sich gebracht. Es gibt einige Unterschiede im Vergleich zu Hartz IV, die den sozialen Schutz erweitern und die Rechte der Leistungsempfänger stärken. Mit der Abschaffung der Sonderregelungen und weiteren Änderungen wird das Bürgergeld in den kommenden Jahren noch mehr Menschen zugutekommen.