Häufige Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr

Häufige Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr

Kennen Sie sich mit der gesplitteten Abwassergebühr aus? Vielleicht haben Sie bereits davon gehört und haben einige Fragen dazu. Keine Sorge, in diesem Artikel werden wir die häufigsten Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr beantworten und Ihnen dabei helfen, alle Unklarheiten zu beseitigen.

Welche überbauten und befestigten Flächen werden für die Gebührenberechnung herangezogen?

Es werden die Flächen herangezogen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Dies kann entweder über einen direkten Anschluss oder indirekt erfolgen, zum Beispiel wenn eine Zufahrtsstraße mit Gefälle zur öffentlichen Straße führt und das Niederschlagswasser über die Straße zur öffentlichen Abwasseranlage fließt.

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Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen?

Versiegelte Flächen sind Bereiche auf einem Grundstück, von denen aus das Wasser nicht ungehindert ins Erdreich versickern kann. Man unterscheidet zwischen Dach-/Gebäudeflächen, also den Bereichen, die mit Gebäuden überbaut sind, und befestigten Flächen, also Bodenbelägen, die das Versickern von Niederschlag nur teilweise oder gar nicht erlauben. Versiegelte Fläche = Dach-/Gebäudeflächen + befestigte Flächen.

Was bedeutet Grad der Versiegelung (Faktorwerte)?

Der Grad der Versiegelung gibt an, zu wie viel Prozent eine versiegelte Fläche zur Berechnung herangezogen wird. Zum Beispiel haben ein normales Ziegeldach und eine Asphaltfläche einen Wert von 0,9, was bedeutet, dass diese Flächen zu 90 % berücksichtigt werden. Ein Gründach oder ein Schotterparkplatz haben einen Wert von 0,3 und werden zu 30 % herangezogen. Der Grad der Versiegelung berücksichtigt die Abflusswirksamkeit der versiegelten Fläche.

Sind befestigte Gartenwege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen grundsätzlich gebührenpflichtig?

Nein, wenn das Niederschlagswasser dieser Flächen auf dem Grundstück versickert, sind sie nicht gebührenpflichtig.

Wie wird die Dachfläche behandelt?

Die Größe der Dachfläche wird nach dem tatsächlichen Maß der Gebäudeaußenkanten im Grundriss berechnet. Dabei werden die Dachschräge und der Dachvorsprung vernachlässigt. Ist jedoch ein größeres Vordach mit Stützen vorhanden, muss die gestützte Dachfläche in den Plan eingezeichnet werden.

Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus?

Zisternen, also ober- oder unterirdische Wasserspeicher für Regenwasser, können eine Flächenermäßigung für versiegelte Teilflächen erhalten, von denen das Niederschlagswasser nachweislich einer Zisterne zugeführt wird. Es gelten bestimmte Voraussetzungen wie eine Mindestgröße und ein Speichervolumen. Je nach Nutzungszweck und -art können unterschiedliche Abzüge von der angeschlossenen Fläche gemacht werden.

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Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, wenn das Wasser in einen Vorfluter abgeleitet oder der Versickerung zugeführt wird?

Nein, bei direkter Einleitung in einen Bach oder bei direkter Versickerung ohne Benutzung einer öffentlichen Abwasseranlage entfällt die Gebührenpflicht für die entsprechenden Flächen.

Was ist zu tun, wenn sich die versiegelten Flächen in Zukunft ändern?

Änderungen sind bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der Stadt zu melden, damit die Gebührenerhebung rückwirkend korrigiert werden kann.

Ist ein Carport gebührenpflichtig?

Ja, ein Carport ist gebührenpflichtig, wenn die Dachfläche an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen ist. Die Berechnung erfolgt anhand der Gebäudeaußenkanten.

Was passiert mit übereinanderliegenden versiegelten Flächen?

Es wird immer die oberste versiegelte Fläche für die Berechnung herangezogen. Bei einem gepflasterten Hofraum mit Carport wird beispielsweise die versiegelte Gebäudefläche des Carports angesetzt und das Flächenmaß des Hofraums abgezogen.

Wie werden Balkone behandelt?

Ein Balkon kann vernachlässigt werden, wenn er durch keine Stützen gestützt wird. Werden jedoch Stützen verwendet, müssen diese wie Gebäudeaußenkanten bemessen und in die Berechnung einbezogen werden.

Muss ich bezahlen, wenn ich kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung einleite?

Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss jedoch entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden.

Muss ich für ein bisher nicht abgabepflichtiges Grundstück zukünftig Gebühren bezahlen?

Ja, sofern auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in eine öffentliche Abwasseranlage entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden.

Wie werden die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt?

Die Verteilung der Niederschlagswassergebühren erfolgt üblicherweise nach einem individuellen Flächenmaßstab, entweder durch Grundstücksbesitzer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen. Bei mehreren Eigentümergruppen werden entsprechend mehrere Selbstauskunftsunterlagen versendet.

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Muss die Stadt auch für ihre Straßenflächen bezahlen?

Ja, die Stadt trägt auch weiterhin die Kosten für die Entwässerung der Straßenflächen.

Ist es ein Unterschied, ob das Grundstück an einen Mischwasserkanal oder einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?

Nein, für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr spielt es keine Rolle, ob das Grundstück an einen Mischwasserkanal oder einen reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist.

Was ist zu tun, wenn keine Flächen an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sind?

In diesem Fall muss keine Eintragung in den Berechnungsbogen erfolgen.

Was ist bei direkter Einleitung der befestigten Flächen in einen verdolten Bach?

Ein verdolter Bach ist keine Abwasserbeseitigungsanlage, daher werden die dort angeschlossenen versiegelten Flächen nicht zur Gebührenberechnung herangezogen.

Falls Sie weitere Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bei der Stadt. Dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.