Beim Kauf einer Eigentumswohnung gibt es neben dem Kaufpreis auch den Kostenfaktor Hausgeld zu beachten. Hier erfährst du, wie das Hausgeld berechnet wird, wie hoch es sein darf und was du als Eigentümer beachten solltest.
Was ist Hausgeld?
Das Hausgeld ist eine Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer monatlich an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Am Ende des Jahres wird das Hausgeld abgerechnet. Wenn es zu niedrig angesetzt wurde, können Nachzahlungen fällig werden, wenn es zu hoch war, gibt es Rückzahlungen. Das Hausgeld ist eine Art Betriebskostenvorauszahlung für den Eigentümer.
Zum Hausgeld gehören alle laufenden Betriebskosten wie Hausstrom, Abfallentsorgung, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Schätzungen zufolge ist das Hausgeld für eine Eigentumswohnung meist 20 bis 30 Prozent teurer als die Betriebskosten eines Mieters.
Was gehört zum Hausgeld?
Das Hausgeld deckt nicht nur die herkömmlichen Betriebskosten, die bei Vermietung auch auf den Mieter umgelegt werden können, sondern auch weitere monatliche Kosten, die Eigentümer selbst tragen müssen und Vermieter nicht auf den Mieter umlegen dürfen. Dazu gehören Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage.
Nicht zum Hausgeld gehören die Grundsteuer, bestimmte Versicherungen wie die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, der Rundfunkbeitrag, Stromkosten für die Wohnung selbst und Kosten für Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss.
Kann das Hausgeld auf den Mieter umgelegt werden?
Der Vermieter kann nur umlagefähige Nebenkosten auf den Mieter umlegen, vorausgesetzt dies wurde wirksam im Mietvertrag vereinbart. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage können beispielsweise nicht umgelegt werden. Bei der Abrechnung der Nebenkosten an den Mieter muss der Vermieter den entsprechenden Verteilerschlüssel laut Mietvertrag verwenden.
Wie hoch ist das Hausgeld?
Die Höhe des Hausgelds und auch der Instandhaltungsrücklage wird vom Hausverwalter festgelegt. Der Wirtschaftsplan, der die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben auflistet, bildet die Grundlage für die Festlegung des Hausgeldes. Der Wirtschaftsplan muss von der Eigentümerversammlung beschlossen werden.
Die angemessene Höhe des Hausgeldes lässt sich nicht pauschal beantworten, da umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten je nach Eigenarten der Immobilie unterschiedlich sind.
Wie wird das Hausgeld verteilt?
Das Hausgeld wird in der Regel nach Miteigentumsanteil verteilt, es sei denn, es wurde etwas anderes beschlossen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann für jede Kostenposition auch eine eigene Kostenverteilung beschließen. Ausnahme bildet die Heizkostenabrechnung, die gemäß Heizkostenverordnung erfolgen muss.
Müssen Eigentümer bei Leerstand Hausgeld zahlen?
Für das Hausgeld spielt es keine Rolle, ob eine Wohnung bewohnt ist oder leer steht. Die Zahlung des festgelegten Hausgeldes ist für den Wohnungseigentümer obligatorisch. Bei der Jahresabrechnung kann ein Teil des Geldes zurückerstattet werden, zum Beispiel bei Betriebskosten, die nach Verbrauch berechnet werden.
Was gehört in die Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung muss genau anzeigen, wie viel Hausgeld gezahlt wurde, ob eine Nach- oder Rückzahlung fällig ist und welcher Anteil für die Instandhaltung eingegangen ist. Zudem muss verständlich sein, wie die Nebenkosten verteilt wurden. Der Eigentümer kann dabei die Kostenpositionen des Wirtschaftsplans nachprüfen und prüfen, ob sein Anteil korrekt berechnet wurde.
Was geschieht, wenn ein Eigentümer Hausgeld schuldet?
Der Verwalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jeder Eigentümer sein Hausgeld zahlt. Wenn jemand in Rückstand gerät, muss der Verwalter entsprechend handeln und rechtliche Schritte einleiten. Ein einzelner Mieteigentümer kann dies nicht tun. Eigentümergemeinschaften können gegen säumige Eigentümer vorgehen.
Tipp für Wohnungskäufer: Wirtschaftsplan genau prüfen
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte der Zustand der Immobilie genau überprüft werden. Auch ein Blick in die Wirtschaftspläne oder Versammlungsprotokolle gibt Aufschluss darüber, ob Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen anstehen. Eine niedrige Instandhaltungsrücklage in Verbindung mit einem hohen Reparaturbedarf kann zu teuren Sonderumlagen führen.
Wer zahlt das Hausgeld bei Verkauf einer Eigentumswohnung?
Es kommt auf den Zeitpunkt des Verkaufs an. Wenn die Eigentümergemeinschaft den Beschluss über die Jahresabrechnung vor der Eigentumsumschreibung trifft, muss der Verkäufer für die Hausgeldrechnung aufkommen. Wenn jedoch die Eigentumsumschreibung vor dem Beschluss erfolgt, muss der Käufer die folgende Rechnung bezahlen. Es ist ratsam, dies im Kaufvertrag zu regeln.