Haushaltsnahe Dienstleistungen – Steuervorteile nutzen!

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Steuervorteile nutzen!

Hast du gewusst, dass du bestimmte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen kannst? In diesem Artikel erfährst du, wie du von den Steuervorteilen profitieren kannst und welche Dienstleistungen in diese Kategorie fallen.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind externe Hilfen, die du in deinem eigenen Haushalt in Anspruch nimmst. Dazu zählen unter anderem Kosten für Gartenpflege, Reinigung oder Winterdienst. Auch Kinderbetreuungskosten und Pflegekosten für Angehörige können abgezogen werden. Du kannst also nicht nur Zeit und Mühe sparen, sondern auch Steuern sparen!

Was sind Handwerkerleistungen?

Handwerkerleistungen hingegen beziehen sich auf Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen deines selbstgenutzten Wohnraums. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Mieter oder Eigentümer bist. Maler-, Sanitär-, Schreinerarbeiten und sogar der jährliche Besuch des Schornsteinfegers können abgesetzt werden. Beachte jedoch, dass nur die Arbeits- und Fahrtkosten der beauftragten Dienstleister steuerlich berücksichtigt werden können. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Auch geringfügige Beschäftigungen können geltend gemacht werden! Wenn du das Glück hast, einen Minijobber in deinem Haushalt zu haben, kannst du bis zu 2.550 € absetzen. Das entspricht 20 Prozent der Kosten (maximal 510 €), die sich direkt auf deine Steuerlast auswirken. Diese Ausgaben kannst du zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ansetzen.

Mieter aufgepasst!

Auch als Mieter kannst du Kosten und Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in deiner Steuererklärung absetzen. Dazu zählen Aufwendungen für Dienstleister wie Schornsteinfeger, Hausmeister, Gärtner oder Reinigungskräfte. Die Fahrtkosten und Arbeitszeit des Schornsteinfegers können als Handwerkerkosten abgesetzt werden. Achte darauf, dass du von deinem Vermieter eine Bescheinigung mit den steuerlich abzugsfähigen Positionen nach § 35a EStG erhältst.

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Normalerweise sind die Kosten in dem Jahr abzugsfähig, in dem du sie zahlst. Es gibt jedoch eine Sonderregelung für die Nebenkostenabrechnung. Du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung angeben, die du bereits aus dem Vorjahr vorliegen hast.

Was brauchst du als Nachweis?

Bei deiner Steuererklärung musst du keine Rechnungen oder Belege einreichen. Erst auf Nachfrage des Finanzamts müssen diese vorgelegt werden. Eine Rechnung des Dienstleisters und ein Nachweis der Zahlung sind jedoch wichtig. Die Bezahlung sollte nicht in bar erfolgen, sondern nachweisbar sein, zum Beispiel durch Überweisung oder Online-Auftrag.

Das sind die abzugsfähigen Kosten

Im Normalfall erhältst du für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eine Rechnung. Oft ist darauf vermerkt, dass die Kosten nach §35a EStG abzugsfähig sind. Falls nicht, können in der Regel nur die Lohnkosten und Anfahrtskosten abgesetzt werden. Kosten für Verbrauchsmaterialien sind vom Abzug ausgeschlossen. Es ist also wichtig, dass die Arbeitskosten in der Rechnung ausgewiesen sind.

Für geringfügige Beschäftigungen erhältst du jährlich eine Bescheinigung von der Minijob-Zentrale, die du als Nachweis vorlegen kannst.

Das kannst du leider nicht absetzen

Strom-, Wasser- und Gaskosten sowie Müllabfuhrgebühren können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten gehören zu den Verbrauchskosten, für die keine Handwerker oder Haushaltshilfen erforderlich sind.

Wenn du Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen hast, stehen wir dir jederzeit unter support@steuerbot.com zur Verfügung.

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