Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Schäden an deinem beweglichen Hab und Gut versichert: Möbel, Teppiche, Bücher, Fahrräder. Aber auch fest verbaute Teile wie die Einbauküche gehören zum versicherten Hausrat. Die genauen Bedingungen, für welche Schäden und in welcher Höhe deine Hausratversicherung einspringt und welche Gegenstände versichert sind, sind in den Vertragsbedingungen genau festgelegt. Denn nicht jeder Schaden an jedem Gegenstand wird von der Versicherung abgedeckt. Es ist vielmehr wichtig zu wissen, wo der Schaden entstanden ist und durch was genau.
Der Versicherungsort
Dein Versicherungsschutz gilt für deine Wohnung oder dein Haus, also den Ort, an dem du dauerhaft wohnst und den du bei Vertragsabschluss angegeben hast. Zur Wohnung gehören auch Terrasse, Anbauten, Kellerräume sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung.
Räume, die du ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt und über einen separaten Eingang betreten kannst, gehören nicht zum versicherten Wohnort. Deine berufliche Werkstatt in der Garage neben deinem Einfamilienhaus ist also nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen, ein häusliches Arbeitszimmer hingegen schon.
Die versicherten Gegenstände müssen jedoch nicht immer bei dir zuhause lagern. Wenn dir beispielsweise während eines Urlaubs die Uhr aus dem Hotelzimmer gestohlen wird, ist das ebenfalls versichert. Beachte jedoch, dass eine solche Außenversicherung zeitlich begrenzt ist – in der Regel für maximal drei Monate, wenn du oder eine mitversicherte Person auf Reisen sind.
Auch wenn du Kinder hast, die in einer eigenen Wohnung leben und gerade eine Ausbildung oder ein freiwilliges Jahr absolvieren, gilt die Außenversicherung auch für sie und ihren Hausrat.
Dinge, die du in einem Bankschließfach aufbewahrst, sind nicht automatisch mitversichert. Es gibt jedoch verschiedene Tarife, die eine Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam enthalten. Diese Tarife sind nicht unbedingt teurer.
Diese Schadensereignisse decken alle Hausratversicherungen ab
Die Hausratversicherung zahlt, wenn dein Hausrat durch klar definierte Ereignisse beschädigt wird oder abhandenkommt. Zu diesen Ereignissen zählen:
- Brand, Blitzschlag und daraus resultierende Überspannung, Explosion, Implosion;
- Einbruchdiebstahl (auch der Versuch) und Vandalismus;
- Austritt von Leitungswasser;
- Naturgefahren wie Sturm oder Hagel.
Du bist also zum Beispiel versichert, wenn der Blitz in deinem Wohnhaus einschlägt und durch Überspannung deinen Fernseher zerstört. Auch wenn Hagel deine Markise zerschlägt oder ein Wasserrohrbruch deinen Teppich ruiniert, sind das Fälle für deine Hausratversicherung.
Auch der klassische Wohnungseinbruch ist versichert. Die Versicherung kommt in diesem Fall nicht nur für gestohlene Gegenstände auf, sondern auch für das zerstörte Türschloss oder Fenster. Wenn dir der Schlüssel gestohlen wird und daraufhin ein Diebstahl stattfindet, ist auch das abgesichert, es sei denn, du hast den Schlüsseldiebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Ebenso abgesichert ist es, wenn der Schlüssel durch räuberischen Diebstahl, also Diebstahl unter Gewaltandrohung, in die Hände der Einbrecher gelangt.
Im Zusammenhang mit einem Einbruch ist auch Vandalismus von der Hausratversicherung gedeckt – also wenn ein Einbrecher deine Einrichtung mutwillig beschädigt oder zerstört.
Das gehört alles zum Hausrat
Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Haushaltsgegenstände und -geräte sowie Kleidung. Auch geliehene Gegenstände sind durch die Hausratversicherung geschützt. Die Einbauküche gehört zum Hausrat, wenn du die Küche eingebaut oder dafür bezahlt hast. Das gilt auch für Laminat, das du als Mieter in der Wohnung verlegt hast.
Die Versicherung deckt auch Schäden an privat genutzten Antennen und Markisen ab. Ob Gartenmöbel versichert sind und in welchem Ausmaß, hängt vom Anbieter ab.
So viel erstattet die Hausratversicherung
Im Schadensfall ersetzt dir die Versicherung den Schaden zum Neuwert. Auch wenn deine Couch schon fünf Jahre alt war, erhältst du einen Betrag, der ausreicht, um dir eine gleichartige, neue Couch zu kaufen.
Wertsachen wie Schmuck und Bargeld erstattet die Hausratversicherung in der Regel nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, meist liegt diese bei 20 bis 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Es gibt auch Obergrenzen für Bargeld, Schmuck, Briefmarken, Münzen sowie Urkunden wie Wertpapiere oder Sparbücher, wenn du solche Wertsachen ungesichert in der Wohnung aufbewahrst. Über diesen versicherten Wert hinaus musst du Wertgegenstände in speziellen Schutzschränken (Safe oder Tresor) aufbewahren, damit Versicherungsschutz besteht.
Diese Kosten ersetzt die Versicherung
Zu den versicherten Kosten zählt neben dem Neuwert deines zerstörten oder gestohlenen Hausrats auch weitere Kosten, die durch den entstandenen Schaden verursacht wurden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für das Aufräumen, Reparaturen, ein Hotel, wenn du nach einem Brand deine Wohnung vorübergehend nicht nutzen kannst, oder die Bewachung deiner Wohnung, falls sie sich nicht mehr verschließen lässt.
Wenn du eine Selbstbeteiligung gewählt hast, ist das die Summe, die du bei jedem Schaden maximal selbst trägst. Die Versicherung zieht diesen Betrag von ihrer Zahlung ab.