Haustier in der Mietwohnung: 5 wichtige Dinge, die Sie beachten sollten!

Haustier in der Mietwohnung: 5 wichtige Dinge, die Sie beachten sollten!

Sie suchen eine neue Wohnung und haben ein Haustier? Oder Sie denken daran, einen Hund zu adoptieren, während Sie in einer Mietwohnung leben? In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Haustier in Ihrer Mietwohnung aufnehmen möchten oder die perfekte Wohnung für sich und Ihren Vierbeiner finden möchten.

Wohnungssuche mit Hund – Kriterien & Tipps

Hundebesitzer stehen oft vor der Herausforderung, eine neue Wohnung zu finden, die den Bedürfnissen ihres geliebten Tieres gerecht wird. Es ist nicht einfach, einen Vermieter zu finden, der die Haltung von Hunden erlaubt, insbesondere in größeren Städten. Darüber hinaus muss die Wohnung bestimmte Kriterien erfüllen, um sich für die Hundehaltung zu eignen. Jeder Hundebesitzer weiß am besten, was sein vierbeiniger Mitbewohner glücklich macht. Größere Hunde haben andere Bedürfnisse als kleinere Hunde, und ältere Hunde haben andere Bedürfnisse als jüngere. Hier sind einige Kriterien, die Sie bei der Suche nach einer Mietwohnung beachten sollten:

  • Wohnfläche: Die Größe der Wohnung sollte zur Größe Ihres Hundes passen. Ein Chihuahua fühlt sich möglicherweise in einer kleinen Wohnung wohl, aber eine Dogge benötigt mehr Platz.
  • Etage: Eine Erdgeschosswohnung ist für alle Hunde ideal, insbesondere für ältere Hunde, die Schwierigkeiten mit Treppen haben. Wenn keine ebenerdige Wohnung verfügbar ist, sollte zumindest ein Aufzug vorhanden sein.
  • Wohnumfeld: Die Nähe zu Grünflächen oder Parks ist für die Hundehaltung in einer Wohnung unerlässlich. Hunde sollten täglich genügend Möglichkeiten zum Toben haben, damit sie ihre überschüssige Energie nicht an der Wohnungseinrichtung auslassen.
  • Garten oder Balkon: Ein eigener Garten oder Balkon bietet Hunden die Möglichkeit, an der frischen Luft zu entspannen, während Sie Ihren täglichen Aufgaben nachgehen. Achten Sie auf eine sichere Umzäunung und ausreichenden Abstand zu den Nachbarn.
  • Andere Tiere: Informieren Sie sich, ob es in dem Mietshaus, in dem Sie interessiert sind, viele andere Tiere (Hunde und Katzen) gibt und ob dies zu Problemen führen könnte (z.B. ständiges Bellen oder gegenseitiges Jagen).
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Die Erlaubnis des Vermieters für die Hundehaltung

Die schönste und für Hunde geeignetste Wohnung nützt nichts, wenn die Hundehaltung dort nicht erlaubt ist. Um eine Wohnung mit Hund zu mieten, benötigen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Um Ihre Chancen zu verbessern, sollten Sie eine größere Auswahl an Wohnungen in Betracht ziehen. Die Hausverwaltung GCP beispielsweise vermietet deutschlandweit Wohnungen und bietet daher eine breite Auswahl an hundefreundlichen Wohnungen. Das Ziel von GCP ist es, bezahlbaren Wohnraum in ganz Deutschland zu schaffen. So finden Sie leichter eine passende Wohnung, in der Ihr Vierbeiner willkommen ist.

In den meisten Mietverträgen gibt es eine Klausel zur Tierhaltung. Überprüfen Sie diese Klausel, bevor Sie sich für eine Wohnung entscheiden, in der später ein Hund einziehen soll. Wenn Sie bereits einen Hund haben, wird dies ohnehin das Erste sein, worauf Sie achten. Wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind, fragen Sie den Vermieter direkt, ob die Hundehaltung erlaubt ist. Die Entscheidung darüber basiert auf der Rasse und dem Verhalten des Hundes sowie der Wohnsituation in dem Mietgebäude. Wenn der Vermieter der Hundehaltung zustimmt, sollten Sie die Vereinbarung und die Bedingungen schriftlich im Mietvertrag festhalten. Wenn Ihr Mietvertrag Tierhaltung erlaubt, müssen Sie keine Erlaubnis einholen, wenn Sie einen Hund als Haustier haben möchten. Ein generelles Verbot von Haustieren ist ebenfalls ungültig. Es benachteiligt Sie als Mieter und kann nicht als Vertragsklausel durchgesetzt werden. Wenn die Tierhaltung im Mietvertrag nicht geregelt ist, dürfen Sie einen Hund halten. Es wird jedoch empfohlen, die Einwilligung des Vermieters einzuholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn ein Vermieter eine Genehmigung für die Hundehaltung verlangt, ist es ratsam, Vermieter, die negativ gegenüber Haustieren eingestellt sind, zu meiden und nach einer anderen Unterkunft zu suchen.

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Wohnung mit Garten oder ein gemietetes Einfamilienhaus

Eine Wohnung mit Garten oder ein gemietetes Einfamilienhaus bieten ideale Bedingungen für die Hundehaltung. Wenn Sie sich bei einem Vermieter mit Ihrem Hund als potenziellem Mieter vorstellen, kann der Vermieter Informationen über das Tier und seine bisherige Haltung einholen. Zu den Informationen, die für Vermieter wichtig sind, gehören das Alter und die Größe des Hundes, die Rasse, eventuelle Probleme in der Vergangenheit sowie ob eine Kastration durchgeführt wurde oder nicht. Basierend auf diesen Informationen trifft der Vermieter eine Einzelfallentscheidung. Es gibt Umstände, bei denen ein Verbot der Hundehaltung nicht gerechtfertigt ist. Kleine, stubenreine Hunde benötigen in der Regel keine Genehmigung, um in einer Wohnung gehalten zu werden. Älteren Menschen, die aus sozialen Gründen einen kleinen Hund halten möchten, darf dies nicht verwehrt werden. Es müssen triftige Gründe vorliegen, um die Hundehaltung in Wohnungen mit Garten oder gemieteten Einfamilienhäusern zu verbieten. Wenn Sie den Vermieter von der Hundehaltung überzeugen möchten, kann Ihnen die folgende Checkliste helfen, einen guten Eindruck zu hinterlassen:

  1. Halten Sie Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung bereit, um zu zeigen, dass Sie ausreichend gegen Personen- und Sachschäden versichert sind.
  2. Bitten Sie einen früheren Vermieter, Ihnen eine Referenz auszustellen, die zeigt, dass Ihr Hund in der Vergangenheit keine Probleme verursacht hat.
  3. Bringen Sie Ihren Hund zum Besichtigungstermin mit und überzeugen Sie den Vermieter von seinem guten Verhalten. Zeigen Sie gegebenenfalls den Hundeführerschein oder den Begleithundeschein.
  4. Wenn Sie noch keinen Hund haben, teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie sich nach einem Hund umsehen möchten.

Für Menschen, die mehrere große Hunde halten möchten, ist es sinnvoll, in ein eigenes Haus zu investieren.

Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Haustierhaltung

Ein Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn die artgerechte Nutzung der Wohnung aufgrund der Tierhaltung nicht mehr gewährleistet ist, bestimmte Tiere unerlaubt gehalten werden, es Beschwerden über die Tierhaltung gibt oder gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. Die artgerechte Nutzung der Wohnung ist nicht mehr gegeben, wenn die Anzahl der Haustiere nicht angemessen zur Wohnfläche ist oder die Haltung außer Kontrolle gerät und in eine Zucht oder eine Art kleinen Zoo ausartet. Eine Tierhaltung ist unerlaubt, wenn der Vermieter die Haltung von Hunden in der Wohnung untersagt, der Mieter aber dennoch einen Hund hält. In einem solchen Fall kann zunächst eine Abmahnung erfolgen. Wenn der Hund jedoch weiterhin gehalten wird, droht eine Kündigung. Wiederholte Beschwerden der Nachbarn können ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Wenn ein Hund ständig bellt, Gerüche oder Tierhaare für Belästigungen sorgen oder der Hundekot ständig auf dem Nachbargrundstück landet, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen oder die zuvor erteilte Genehmigung zurückziehen. Wenn Sie die Sorgfaltspflicht gegenüber Ihrem Haustier vernachlässigen, kann dies ebenfalls zu einer Kündigung führen.

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Rechte von Mietern mit Haustieren

Als Mieter haben Sie immer das Recht, Kleintiere zu halten. Diese dürfen nicht untersagt werden, da sie die bestimmungsgemäße Nutzung der Wohnung nicht beeinträchtigen. Kleintiere können zum Beispiel Wellensittiche, Meerschweinchen, Kaninchen oder Zierfische sein. Für einen Blindenhund oder einen Hund, der aus therapeutischen Gründen bei Ihnen wohnt und entsprechende Nachweise oder Ausbildungszertifikate vorweisen kann, darf Ihnen der Vermieter keine Erlaubnis verweigern. Wenn Ihnen der Vermieter längere Zeit die Hundehaltung gestattet hat, ohne dies zu beanstanden, und es keinen triftigen Grund für den Widerruf der Erlaubnis gibt, darf Ihnen die Hundehaltung nicht verboten werden. Wenn ein Verbot nachträglich ausgesprochen wird, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung schriftlich im Mietvertrag festgehalten wurde.

Fazit

Wenn Sie als Hundebesitzer eine passende Wohnung suchen, sollten Sie den Vermieter direkt auf Ihre Hundehaltung ansprechen. Dadurch vermeiden Sie späteren Ärger und erfahren, ob es Gründe gibt, die die Hundehaltung problematisch machen könnten. Schließlich möchten Sie eine stressfreie Umgebung für sich und Ihren Vierbeiner schaffen, in der sich alle wohl fühlen können.