Das Zusammenleben von Mensch und Tier hat eine lange Geschichte. Doch ob Haustiere in der Mietwohnung erlaubt sind, ist oft ein Streitthema. Eigentümer befürchten Schäden, Nachbarn Beeinträchtigungen und Mieter sind enttäuscht, wenn der Vierbeiner Hausverbot bekommt. In diesem Artikel informieren wir Sie über das Mietrecht in Bezug auf Haustierhaltung. Erfahren Sie, ob ein Haustierverbot im Mietvertrag zulässig ist und was Sie zur artgerechten Haltung wissen sollten. Wir gehen auch der Frage nach, ob Tierzucht in gemieteten Wohnungen möglich ist.
Der Mietvertrag entscheidet: Haustiere bedürfen häufig der Zustimmung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Thema Tierhaltung im Mietrecht nicht explizit erwähnt. Daher müssen Haustiere im Mietvertrag geregelt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Haustier in der Wohnung halten dürfen, werfen Sie einen Blick in das Vertragsdokument. In der Regel findet sich dort eine Klausel, die die Frage klärt. Existiert keine Klausel, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass die Haltung erlaubt ist. In der Rechtsprechung gibt es grundlegende Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter.
Zu beachten ist, dass der Mieter die Mietsache nur vertragsgemäß nutzen darf. Üblicherweise dient die Mietwohnung dem Wohnen. Eine Nutzung als Lager oder Geschäftsräume ist normalerweise nicht erlaubt und kann sogar zur Kündigung führen.
Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?
Die Frage nach einem generellen Haustierverbot kann nicht einfach mit “Ja” oder “Nein” beantwortet werden. Der Vermieter hat das Recht, seine Eigentumsrechte zu schützen. Wenn er Bedenken hat, dass Haustiere den häuslichen Frieden stören könnten, kann er der Tierhaltung gemäß Mietrecht widersprechen. Dabei darf er jedoch nicht willkürlich handeln, sondern muss den Sachverhalt im Einzelfall abwägen.
Die Haltung von Kleintieren wird in der Regel als vertragsgemäßer Mietgebrauch angesehen. Der Vermieter muss solche Haustiere dulden, insbesondere wenn sie in geschlossenen Behältnissen wie Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden. Bei einer unüblich hohen Anzahl von Kleintieren oder einer zooähnlichen Tierhaltung kann es jedoch zu Problemen kommen.
Mietrecht und Tierhaltung: Was ist mit Hund und Katze?
Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen daher in der Regel der Zustimmung durch den Vermieter. Dieser hat das Recht, den Sachverhalt im Einzelfall zu prüfen. Wenn es keine gewichtigen Gründe gibt, die gegen die Haltung sprechen, muss der Vermieter die Haustiere tolerieren und seine Zustimmung geben. Diese Zustimmung kann auch mündlich oder stillschweigend erfolgen und ist in der Regel nicht widerrufbar.
Für sogenannte Kampfhunde besteht keine Erlaubnispflicht. Der Vermieter kann die Haltung dieser Hunde ablehnen und bei Nichtbeachtung sogar fristlos kündigen. Kampfhunde sind keine bestimmten Rassen, sondern Tiere, die aufgrund von Zucht und Erziehung zu aggressivem Verhalten neigen.
Kann der Vermieter die Haustierhaltung widerrufen?
Wenn der Hausfrieden gestört wird oder das Tier die Wohnung erheblich beschädigt, kann der Vermieter verlangen, dass das Haustier wieder entfernt wird. Eine Störung kann beispielsweise durch ununterbrochenes Bellen oder Belästigung der Nachbarn entstehen. Der Vermieter kann dies per Abmahnung mit angemessener Frist fordern. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann ihm fristlos gekündigt werden.
Mietrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch für Haustiere
Vermieter dürfen das Halten von Haustieren nicht grundlos verneinen. Wenn sie anderen Mietern im selben Wohnkomplex die Erlaubnis gegeben haben, gilt dies als diskriminierend. Es gibt jedoch erhebliche Anlässe, die eine Ablehnung rechtfertigen können. Zum Beispiel, wenn die Wohnung zu klein ist oder eine artgerechte Haltung nicht möglich ist. Auch wenn bekannt ist, dass der Mieter Tiere quält oder ein Nachbar eine Tierhaarallergie hat, kann die Zustimmung verweigert werden.
Einschränkungen bei einer Eigentumswohnung
In einer Wohnungseigentumsanlage kann die Tierhaltung mittels Hausordnung eingeschränkt werden. Ein Totalverbot wäre allerdings sittenwidrig. Die Haltung gefährlicher Tiere kann per Mehrheitsbeschluss verboten werden. Die Limitierung von Haustieren oder Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenzwang sind ebenfalls zulässig.
Tierzucht in der Mietwohnung
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Tiere in einer Mietwohnung zu züchten. Der Mieter muss die Mietsache lediglich vertragsgemäß nutzen. Erfährt der Vermieter von unerlaubter Tierzucht, kann er abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen. Eine artgerechte Haltung ist in einer Wohnung meist nicht möglich, daher ist die Tierzucht in der Regel nicht zulässig.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.