Heilpraktikerprüfung in Deutschland: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Heilpraktikerprüfung in Deutschland: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Viele Menschen träumen von einer Karriere als Heilpraktiker, aber wie sieht es eigentlich mit den Prüfungsregelungen in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands aus? Das Heilpraktikergesetz legt zwar bundesweit die Richtlinien für die Überprüfung fest, aber die Durchführung der Prüfung obliegt den zuständigen Stellen der Länder. In diesem Artikel erfährst du mehr über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Heilpraktikerprüfung in Deutschland.

Wo kann ich die amtsärztliche Heilpraktikerüberprüfung absolvieren?

Gemäß dem Heilpraktikergesetz müssen sich Heilpraktikeranwärter einer Überprüfung durch den Amtsarzt beim zuständigen Gesundheitsamt unterziehen. Je nach Bundesland kommen hierbei unterschiedliche Gesundheitsämter in Frage. Die Heilpraktikeranwärter melden sich bei dem für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt zur Prüfung an. Der genaue Prüfungsort wird nach der Anmeldung mitgeteilt.

Wer die amtsärztliche Überprüfung in einem Bundesland besteht, kann anschließend in ganz Deutschland als Heilpraktiker arbeiten. Allerdings gelten für andere EU-Länder die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen. Die Erlaubnis als Heilpraktiker in Deutschland zu arbeiten, ist also nicht automatisch auch in anderen EU-Ländern gültig.

Anmeldung und Voraussetzungen zur Prüfung

Die Heilpraktikerprüfung wird vom örtlichen Gesundheitsamt durchgeführt. Die Zuständigkeit richtet sich entweder nach dem Wohnort des Prüflings oder nach dem Ort, an dem die Niederlassung als Heilpraktiker geplant ist. Um “Prüfungstourismus” zu vermeiden, ist es in der Regel nicht möglich, den Prüfungsort frei zu wählen. Wer zur Prüfung antreten möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.

Obwohl die mündlichen Prüfungen in den einzelnen Bundesländern in Form und Inhalt unterschiedlich gestaltet werden können, ist es ein Irrglaube zu denken, dass es “schwere” und “leichte” Prüfungsorte gibt. Die Amtsarztprüfung ist überall anspruchsvoll.

Nach der Anmeldung informiert das Gesundheitsamt den Heilpraktikeranwärter über die erforderlichen Unterlagen, die verfügbaren Termine und die einzuhaltenden Fristen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Anwärter eine Einladung zur schriftlichen Heilpraktikerprüfung.

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Inhalt der Heilpraktikerprüfung

Die Heilpraktikerüberprüfung soll sicherstellen, dass nur Personen mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Eignung den verantwortungsvollen Beruf des Heilpraktikers ausüben dürfen. Die Fortbildungspflicht im weiteren Berufsleben eines Heilpraktikers vertieft diese grundlegenden Kenntnisse kontinuierlich.

Der Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung liegt auf schulmedizinischen und psychiatrischen Grundkenntnissen. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktikerberufs, Qualitätskontrolle, Notfallsituationen, Kommunikation und anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse erforderlich.

Ablauf der Heilpraktikerüberprüfung

Die Heilpraktikerprüfung besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen und dem mündlichen Teil. Die meisten Gesundheitsämter führen die Heilpraktikerprüfung zweimal im Jahr durch, einmal im Frühjahr (3. Mittwoch im März) und einmal im Herbst (2. Mittwoch im Oktober).

Der schriftliche Teil der Heilpraktikerprüfung erfolgt in den meisten Bundesländern im Rahmen eines länderübergreifenden Verfahrens. Dabei wird ein bundesweit einheitlicher Fragebogen verwendet. Der schriftliche Teil umfasst 60 Fragen, die in Form eines Multiple-Choice-Tests innerhalb von 120 Minuten beantwortet werden müssen. Der Heilpraktikeranwärter muss bei mindestens 75 Prozent der Fragen die richtige Antwort auswählen. Bei der sektoralen Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie müssen mindestens 21 von 28 Fragen in 60 Minuten richtig beantwortet werden.

Wenn der schriftliche Teil bestanden ist, erfolgt die Einladung zum mündlichen Teil der Prüfung. Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfungsbögen variiert zwischen den Bundesländern. In der Regel erhalten die Prüflinge jedoch bereits vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung zum mündlichen Teil des Zulassungsverfahrens für Heilpraktiker.

Der mündliche Teil der Heilpraktikerprüfung kann nur von Kandidaten abgelegt werden, die den schriftlichen Teil erfolgreich bestanden haben. In der Regel findet die mündliche Prüfung etwa 30 bis maximal 90 Tage nach dem schriftlichen Teil statt und dauert mindestens 30 bis maximal 60 Minuten.

Die Prüfungskommission bei der mündlichen Heilpraktikerprüfung besteht in den meisten Bundesländern aus einem Amtsarzt, mindestens einem Heilpraktiker und einem Protokollanten. Die mündliche Überprüfung erfolgt meist als Einzelprüfung, in einigen wenigen Bundesländern können auch mehrere Prüflinge gemeinsam befragt werden. Im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung erhalten die Prüflinge das Prüfungsergebnis unmittelbar nach einer kurzen Beratungszeit.

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Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland Deutschlands, in Schleswig-Holstein, findet immer noch eine eigene Heilpraktikerprüfung statt. Diese Amtsarztprüfung wird zentral in Husum abgenommen und umfasst eigene Prüfungsfragen und -termine. Alle anderen Bundesländer schreiben am selben Tag im März und Oktober zur selben Uhrzeit die gleiche Prüfung.

Seit 2020 wird die schriftliche Heilpraktikerprüfung in Husum nur noch einmal jährlich durchgeführt (zum Beispiel gab es 2021 eine Prüfung im Juni). Die mündliche Heilpraktikerprüfung findet ca. 4 bis 6 Wochen später statt.

Bewohner anderer Bundesländer werden normalerweise seit 2016 nicht mehr zugelassen, es sei denn, sie können ihren Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein nachweisen.

Besonderheiten einer sektoralen Heilpraktikerprüfung

Gemäß den bestehenden Regelungen besteht die Möglichkeit, sektorale Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz zu beantragen. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Psychotherapie, Physiotherapie und Logopädie. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen Gesundheitsämtern nach den angebotenen und durchgeführten Prüfungen zu erkundigen.

In einigen Bundesländern erhalten Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss nach Aktenlage eine sektorale Heilerlaubnis (Heilpraktiker für Psychotherapie) ohne weitere Kenntnisüberprüfung, wenn das Studienfach “Klinische Psychologie” im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft und bestanden wurde. Dies ist beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Thüringen, Saarland und Schleswig-Holstein möglich.

In anderen Bundesländern muss darüber hinaus eine Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren nachgewiesen werden, zum Beispiel in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Fehlt der Nachweis einer solchen Ausbildung, kann der Antragsteller an der Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker durch das Gesundheitsamt teilnehmen.

In Hamburg gibt es keine Sonderregelung für Psychologen mit einem Diplom- oder Masterabschluss. Sie müssen das von der Stadt Hamburg durchgeführte Antrags- und Überprüfungsverfahren absolvieren.

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Kosten der amtsärztlichen Heilpraktikerüberprüfung

Die Gesamtkosten für die Überprüfung und die Erteilung der Erlaubnis variieren zwischen den Bundesländern und belaufen sich auf etwa 400 bis 600 Euro. Die Kosten sind gestaffelt und müssen in verschiedenen Phasen entrichtet werden. Bei der Anmeldung fallen zunächst Verwaltungsgebühren an, ebenso müssen bestimmte Unterlagen wie ein erweitertes Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung über den Wohnsitz und eine beglaubigte Kopie des höchsten Schulabschlusses vorgelegt werden. Weitere Kosten entstehen für die Teilnahme an der schriftlichen und anschließend an der mündlichen Überprüfung. Nach Bestehen der mündlichen Überprüfung ist eine Abschlussgebühr für die Ausstellung der Heilpraktiker-Erlaubnis zu entrichten.

Was passiert, wenn ich die Heilpraktikerprüfung nicht bestehe?

Die Heilpraktikerprüfung ist fachlich sehr anspruchsvoll. Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, müssen sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil wiederholt werden. Zudem müssen erneut die entsprechenden Gebühren entrichtet werden. Es kann auch zu längeren Wartezeiten von einem Jahr oder länger kommen, abhängig vom Gesundheitsamt und der Anzahl der Anmeldungen zur Heilpraktikerprüfung.

In der Regel besteht die Möglichkeit, die Prüfung beliebig oft zu wiederholen, es sei denn, in den jeweiligen Bundesländern gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der möglichen Prüfungen. Seit dem 1. Januar 2020 kann die Überprüfung in Hessen zum Beispiel höchstens dreimal wiederholt werden, unabhängig davon, welcher Teil der Prüfung innerhalb eines Versuchs nicht bestanden wurde.

Anmeldefristen für die Heilpraktikerprüfung

Die Anmeldeverfahren und Abläufe können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Berlin/Brandenburg gibt es aufgrund der hohen Anzahl von Heilpraktikeranwärtern derzeit Wartezeiten von bis zu 18 Monaten. In einigen Gesundheitsämtern können die Wartezeiten sogar bis zu zwei Jahre oder länger betragen. Andere Gesundheitsämter haben festgelegte Anmeldefristen. In Sachsen beispielsweise melden sich Heilpraktikeranwärter jeweils ein halbes Jahr vor dem gewünschten Prüfungstermin an, während in Sachsen-Anhalt sehr kurze Anmeldefristen gelten.

Es ist daher ratsam, sich beim zuständigen Gesundheitsamt (abhängig vom Praxis- oder Wohnsitz) persönlich über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Wartezeiten für den Prüfungstermin zu informieren und sich bei längeren Wartezeiten umgehend anzumelden!

Quellen: