Im hektischen Alltag passiert es schnell: Man ist in Eile und hält sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Prompt erwischt einen ein Blitzer und die erste Frage, die einem in den Sinn kommt, ist: “Ich wurde geblitzt, wann kommt der Brief?”.
Die Zustellung kann tatsächlich etwas dauern. Selbst wenn nach vier Wochen noch keine Benachrichtigung eingegangen ist, sollte man sich nicht zu früh freuen. Ein Bußgeldbescheid ist im Durchschnitt vier bis sechs Wochen unterwegs. Erst wenn nach drei Monaten noch keine Zahlungsaufforderung oder Anhörung eingetroffen ist, kann man sich entspannen: Die Frist ist abgelaufen.
Das Gesetz sieht vor: “Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.” Wenn der Bescheid also nach mehr als drei Monaten eintrifft, ist man gesetzlich nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Bestimmte Faktoren können dazu führen, dass sich dieser Zeitraum auf bis zu sechs Monate verlängert.
Was muss ein ordnungsgemäßer Bußgeldbescheid enthalten?
Wenn man einen Bußgeldbescheid erhält, sollte man ihn unbedingt gründlich prüfen. Statistisch gesehen sind 50 Prozent aller Bescheide nicht ordnungsgemäß. Der Blitzer-Brief muss auf jeden Fall ein Messprotokoll enthalten. Auch das Blitzerfoto und die bestätigte Messstelleneinrichtung sollten beigelegt sein. Weitere Angaben, die unbedingt in einen ordnungsgemäßen Bußgeldbescheid gehören, sind:
- Wetterlage zum Messzeitpunkt
- Eich- und Geräteüberprüfung
- Ausbildungsnachweis des Beamten
Fehlt eine dieser Angaben, hat man das Recht, Einspruch einzulegen. Übrigens: Wir überprüfen Ihren Einspruch kostenlos, füllen Sie einfach das Online-Formular aus!
Wie lange dauert der Einschreiben-Versand?
Die Frage “Ich wurde geblitzt, wann kommt der Bußgeldbescheid?” kann nicht pauschal beantwortet werden. In den meisten Fällen werden solche Bescheide per Einschreiben verschickt.
Wenn es derzeit einen Streik bei der Deutschen Post gibt, dauert der Brief natürlich länger. Außerdem hängt es davon ab, wo man geblitzt wurde. Wenn das Foto im selben Landkreis entstanden ist, in dem man gemeldet ist, erhält man das Schreiben deutlich schneller. Wenn sich die Radarfalle in einem anderen Landkreis befand, kann es gut und gerne vier Wochen dauern, bis man das Schreiben erhält.
Möchte man genau wissen, wann das Schreiben eintrifft, kann man bei der Verkehrsbehörde anrufen und nachfragen, ob bereits ein Bescheid erstellt wurde.
Wovon hängt die Zustellungsdauer ab?
Wie bereits erwähnt, kann ein Poststreik dazu führen, dass das Schreiben etwas länger auf sich warten lässt. Es gibt jedoch auch andere Faktoren, die die Zustellungsdauer beeinflussen. Die Art des Messgeräts spielt dabei eine Rolle, ebenso wie der Landkreis, in dem man geblitzt wurde. Wenn es Sommer ist und Urlaubszeit in der Straßenverkehrsbehörde herrscht, kann sich die Zustellung ebenfalls verzögern.
In den meisten Fällen erhält man zunächst einen Anhörungsbogen, auf den man zum Sachverhalt Stellung nehmen muss. Erst nachdem man ihn zurückgeschickt hat, erhält man den eigentlichen Bußgeldbescheid.
Übrigens: Bei einem Verwarngeld, zum Beispiel wegen Falschparkens, ist die Zustelldauer meistens viel kürzer als bei einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?
Wenn man drei Monate nach dem Verstoß noch keine Nachricht erhalten hat, kann man sich leider noch nicht sicher fühlen. Die Verjährungsfrist kann unter bestimmten Umständen auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Erst dann kann der Verstoß nicht mehr verfolgt werden.
Was muss ich beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beachten?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist sinnvoll, wenn hohe Geldstrafen oder gar Punkte in Flensburg drohen. Wichtig: Ein Einspruch ist nur bis maximal zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Ein Einspruch muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Daher sollte man auch die Laufzeit der Post bedenken oder sich gleich für ein Fax entscheiden, damit das Schreiben rechtzeitig ankommt.
Ist der Einspruch rechtzeitig beim Empfänger eingegangen, wird die Zahlungsfrist so lange ausgesetzt, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Man muss übrigens keinen Grund für den Einspruch angeben. Idealerweise kann man den Einspruch – am besten anhand von Zeugenaussagen oder Fotos – begründen. Um Erfolg mit dem Einspruch zu haben, empfehlen wir, fachlichen Rat von einem Anwalt einzuholen. Füllen Sie einfach unser Formular aus und wir prüfen den Einspruch schnell und kostenlos!
Verursacht der Einspruch Kosten?
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verursacht zunächst einmal keine Kosten, abgesehen von den Portogebühren. Wenn man Glück hat, wird der Einspruch akzeptiert und man muss das Bußgeld nicht bezahlen. Damit ist das Verfahren beendet.
Anders verhält es sich, wenn der Einspruch nicht akzeptiert wird. In diesem Fall werden die Akten an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Man muss sich dann vor Gericht behaupten oder einen Anwalt damit beauftragen.
In diesem Fall muss man auch die Kosten für den Anwalt übernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren letztendlich eingestellt wird.
Verkehrsrechtsanwalt24.de überprüft daher kostenlos und unverbindlich Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?
Wie bereits erwähnt, wird in vielen Fällen zunächst kein Bußgeldbescheid, sondern ein Anhörungsbogen verschickt. Der Grund: Anders als in Nachbarländern wie Österreich wird in Deutschland der Fahrer und nicht der Halter für eine Geschwindigkeitsübertretung bestraft.
In vielen Fällen handelt es sich dabei jedoch nicht um ein und dieselbe Person. Der Anhörungsbogen wird also zunächst an den Halter verschickt.
Er muss dann angeben, ob er selbst der Fahrer war oder ob sein Fahrzeug von jemand anderem gefahren wurde.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn die Geldstrafe mindestens 60 Euro beträgt. Liegt der Betrag darunter, handelt es sich um ein Verwarnungsgeld. Ob ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und sollte von Fall zu Fall individuell beurteilt werden.
Je höher die Geldstrafe ist oder wenn sogar Punkte in Flensburg drohen, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Die Praxis hat gezeigt, dass die Erfolgsaussichten eines Einspruchs in folgenden Fällen besonders hoch sind:
- Der Bußgeldbescheid enthält formale Fehler oder es liegen nicht ausreichend Beweise vor.
- Das Messgerät hatte einen technischen Fehler oder es wurden Fehler bei der Messung selbst gemacht.
- Man ist zwar Halter, aber nicht Fahrer. In diesem Fall kann man natürlich nicht für das Vergehen belangt werden.
In letzterem Fall sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen. Wenn man eindeutig belegen kann, dass man zwar Halter des Fahrzeugs ist, aber zum Tatzeitpunkt nicht gefahren ist, wird das Verfahren schnell eingestellt.
Allerdings ist man dazu verpflichtet, bei der Fahrerermittlung zu helfen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Einspruch sinnvoll ist, kann man einen Anwalt konsultieren.
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