Hol dir das Bonusheft und spar bares Geld beim Zahnarzt!

Hol dir das Bonusheft und spar bares Geld beim Zahnarzt!

Das Bonusheft ist ein kleines, aber mächtiges Instrument, um deine Zahngesundheit zu erhalten und dabei Geld zu sparen. In diesem Artikel erfährst du, warum das Bonusheft so wichtig ist und wie es funktioniert.

Bonusheft – ein Muss für gesetzlich Versicherte

Du hast sicher schon vom Bonusheft gehört, denn es ist für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen schon lange selbstverständlich. Seit 1989 gibt es das Bonusheft als Nachweis für regelmäßige Zahnarztbesuche. Wenn du noch kein Bonusheft hast, solltest du unbedingt bei deinem nächsten Praxisbesuch deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung – einschließlich der Familienangehörigen – sollte ein Bonusheft besitzen. Es ist handlich und passt in jede Brieftasche.

Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert, besonders wenn es um Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen geht. Natürlich sollte Zahnersatz dank sorgfältiger Mundhygiene und regelmäßiger Betreuung durch Zahnärzte im Rahmen der Individualprophylaxe vermieden werden. Doch seien wir ehrlich, wer kann von sich behaupten, dass er immer alles richtig macht? Viele Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit der Mundhygiene oder vernachlässigen sie vorübergehend. Andere haben als Kinder nicht richtiges Zähneputzen gelernt und haben daher öfter Zahnschäden als Kinder und Jugendliche von heute.

Das Bonusheft ermutigt dich dazu, regelmäßige Kontrolltermine bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt wahrzunehmen. Regelmäßige Kontrollen ermöglichen es, kleinere Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und mit geringem Aufwand zu behandeln. Das kommt nicht nur dir zugute, sondern auch deiner Krankenkasse, da sie dadurch umfangreichere Behandlungskosten spart.

Wenn trotz regelmäßiger Kontrolltermine ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden müssen, belohnt die Krankenkasse deine Treue mit einem höheren Zuschuss.

Wie funktioniert das Bonusheft?

In der Regel erhältst du nur dann einen höheren Festzuschuss von deiner Krankenkasse, wenn du regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen kannst. In diesem Fall erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn du sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlose Kontrollen nachweisen kannst, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

In Ausnahmefällen kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums folgenlos bleiben, wenn du gegenüber deiner Krankenkasse eine ausreichende Begründung dafür abgibst. Die Krankenkasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem lückenlos geführten Bonusheft über 10 Jahre. Wenn jedoch ein Eintrag im Bonusheft fehlt, weil du ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung gegangen bist, gilt die Bonusregelung nicht mehr. In diesem Fall besteht erst wieder ein Anspruch auf einen Bonus, wenn du die Kontrolltermine der letzten fünf Jahre lückenlos nachweisen kannst.

Es sollte immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre vor der Behandlung nachgewiesen werden können.

Ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch unschädlich.

Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

Für Erwachsene gilt nach der Bonusregelung, dass sie wenigstens einmal im Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein sollten. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben ein spezielles Vorsorge-Programm namens “IP-Programm” (IP=Individualprophylaxe), das verschiedene Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen umfasst. Kinder und Jugendliche sollten zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt machen. Nähere Informationen dazu erhältst du von deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kreuzt in deinem Bonusheft entweder die “zahnärztliche Untersuchung” für Erwachsene oder die “Individualprophylaxe” für Kinder und Jugendliche an. Der Tag der Untersuchung bzw. der IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel bestätigt.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft fehlt – bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr und bei Kindern und Jugendlichen sogar zwei Stempel pro Jahr – solltest du deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. Du solltest nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen im fraglichen Zeitraum tatsächlich hast durchführen lassen, was in deiner Patientenkartei dokumentiert ist. Denke daran, dass es deine Aufgabe ist, einen Eintrag ins Bonusheft zu veranlassen.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren geht?

Wenn du dein Bonusheft oder das deiner Kinder verloren hast, kann dir dein Zahnarzt weiterhelfen, indem er ein neues Heft ausfüllt. Anhand der Patientenkartei kann er nachvollziehen, wann du oder deine Kinder bei ihm zur Untersuchung oder zur Prophylaxe-Behandlung waren. Das Ausstellen eines neuen Bonushefts ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben. Es ist am besten, wenn das Bonusheft einen festen Platz zu Hause hat oder zur Grundausstattung deiner Brieftasche gehört. So kannst du dich leichter daran erinnern.

LESEN  Washingtonia robusta: Die charmante Petticoat Palme

Auch wenn du den Zahnarzt wechselst, behält das Bonusheft seine Gültigkeit. Die neue Zahnärztin oder der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder dir ein neues Bonusheft ausstellen. In diesem Fall sollte das “alte” Bonusheft nicht weggeworfen werden. Es muss zusammen mit dem neuen Heft bei geplanten prothetischen Behandlungen der Krankenkasse vorgelegt werden.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist nicht nur wegen des möglichen Spareffekts wichtig. Im Vordergrund sollte immer die eigene Mundgesundheit und die lebenslange Gesunderhaltung der Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne sind ein natürliches Kapital und ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität.

Quellen:

Das Bonusheft ist ein kleines, aber mächtiges Instrument, um deine Zahngesundheit zu erhalten und dabei Geld zu sparen. In diesem Artikel erfährst du, warum das Bonusheft so wichtig ist und wie es funktioniert.

Bonusheft – ein Muss für gesetzlich Versicherte

Du hast sicher schon vom Bonusheft gehört, denn es ist für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen schon lange selbstverständlich. Seit 1989 gibt es das Bonusheft als Nachweis für regelmäßige Zahnarztbesuche. Wenn du noch kein Bonusheft hast, solltest du unbedingt bei deinem nächsten Praxisbesuch deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung – einschließlich der Familienangehörigen – sollte ein Bonusheft besitzen. Es ist handlich und passt in jede Brieftasche.

Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert, besonders wenn es um Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen geht. Natürlich sollte Zahnersatz dank sorgfältiger Mundhygiene und regelmäßiger Betreuung durch Zahnärzte im Rahmen der Individualprophylaxe vermieden werden. Doch seien wir ehrlich, wer kann von sich behaupten, dass er immer alles richtig macht? Viele Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit der Mundhygiene oder vernachlässigen sie vorübergehend. Andere haben als Kinder nicht richtiges Zähneputzen gelernt und haben daher öfter Zahnschäden als Kinder und Jugendliche von heute.

Das Bonusheft ermutigt dich dazu, regelmäßige Kontrolltermine bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt wahrzunehmen. Regelmäßige Kontrollen ermöglichen es, kleinere Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und mit geringem Aufwand zu behandeln. Das kommt nicht nur dir zugute, sondern auch deiner Krankenkasse, da sie dadurch umfangreichere Behandlungskosten spart.

Wenn trotz regelmäßiger Kontrolltermine ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden müssen, belohnt die Krankenkasse deine Treue mit einem höheren Zuschuss.

Wie funktioniert das Bonusheft?

In der Regel erhältst du nur dann einen höheren Festzuschuss von deiner Krankenkasse, wenn du regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen kannst. In diesem Fall erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn du sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlose Kontrollen nachweisen kannst, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

In Ausnahmefällen kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums folgenlos bleiben, wenn du gegenüber deiner Krankenkasse eine ausreichende Begründung dafür abgibst. Die Krankenkasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem lückenlos geführten Bonusheft über 10 Jahre. Wenn jedoch ein Eintrag im Bonusheft fehlt, weil du ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung gegangen bist, gilt die Bonusregelung nicht mehr. In diesem Fall besteht erst wieder ein Anspruch auf einen Bonus, wenn du die Kontrolltermine der letzten fünf Jahre lückenlos nachweisen kannst.

Es sollte immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre vor der Behandlung nachgewiesen werden können.

Ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch unschädlich.

Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

Für Erwachsene gilt nach der Bonusregelung, dass sie wenigstens einmal im Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein sollten. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben ein spezielles Vorsorge-Programm namens “IP-Programm” (IP=Individualprophylaxe), das verschiedene Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen umfasst. Kinder und Jugendliche sollten zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt machen. Nähere Informationen dazu erhältst du von deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kreuzt in deinem Bonusheft entweder die “zahnärztliche Untersuchung” für Erwachsene oder die “Individualprophylaxe” für Kinder und Jugendliche an. Der Tag der Untersuchung bzw. der IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel bestätigt.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft fehlt – bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr und bei Kindern und Jugendlichen sogar zwei Stempel pro Jahr – solltest du deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. Du solltest nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen im fraglichen Zeitraum tatsächlich hast durchführen lassen, was in deiner Patientenkartei dokumentiert ist. Denke daran, dass es deine Aufgabe ist, einen Eintrag ins Bonusheft zu veranlassen.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren geht?

Wenn du dein Bonusheft oder das deiner Kinder verloren hast, kann dir dein Zahnarzt weiterhelfen, indem er ein neues Heft ausfüllt. Anhand der Patientenkartei kann er nachvollziehen, wann du oder deine Kinder bei ihm zur Untersuchung oder zur Prophylaxe-Behandlung waren. Das Ausstellen eines neuen Bonushefts ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben. Es ist am besten, wenn das Bonusheft einen festen Platz zu Hause hat oder zur Grundausstattung deiner Brieftasche gehört. So kannst du dich leichter daran erinnern.

LESEN  Der aufregende Weg des Sachbearbeiters

Auch wenn du den Zahnarzt wechselst, behält das Bonusheft seine Gültigkeit. Die neue Zahnärztin oder der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder dir ein neues Bonusheft ausstellen. In diesem Fall sollte das “alte” Bonusheft nicht weggeworfen werden. Es muss zusammen mit dem neuen Heft bei geplanten prothetischen Behandlungen der Krankenkasse vorgelegt werden.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist nicht nur wegen des möglichen Spareffekts wichtig. Im Vordergrund sollte immer die eigene Mundgesundheit und die lebenslange Gesunderhaltung der Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne sind ein natürliches Kapital und ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität.

Quellen:

Das Bonusheft ist ein kleines, aber mächtiges Instrument, um deine Zahngesundheit zu erhalten und dabei Geld zu sparen. In diesem Artikel erfährst du, warum das Bonusheft so wichtig ist und wie es funktioniert.

Bonusheft – ein Muss für gesetzlich Versicherte

Du hast sicher schon vom Bonusheft gehört, denn es ist für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen schon lange selbstverständlich. Seit 1989 gibt es das Bonusheft als Nachweis für regelmäßige Zahnarztbesuche. Wenn du noch kein Bonusheft hast, solltest du unbedingt bei deinem nächsten Praxisbesuch deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung – einschließlich der Familienangehörigen – sollte ein Bonusheft besitzen. Es ist handlich und passt in jede Brieftasche.

Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert, besonders wenn es um Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen geht. Natürlich sollte Zahnersatz dank sorgfältiger Mundhygiene und regelmäßiger Betreuung durch Zahnärzte im Rahmen der Individualprophylaxe vermieden werden. Doch seien wir ehrlich, wer kann von sich behaupten, dass er immer alles richtig macht? Viele Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit der Mundhygiene oder vernachlässigen sie vorübergehend. Andere haben als Kinder nicht richtiges Zähneputzen gelernt und haben daher öfter Zahnschäden als Kinder und Jugendliche von heute.

Das Bonusheft ermutigt dich dazu, regelmäßige Kontrolltermine bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt wahrzunehmen. Regelmäßige Kontrollen ermöglichen es, kleinere Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und mit geringem Aufwand zu behandeln. Das kommt nicht nur dir zugute, sondern auch deiner Krankenkasse, da sie dadurch umfangreichere Behandlungskosten spart.

Wenn trotz regelmäßiger Kontrolltermine ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden müssen, belohnt die Krankenkasse deine Treue mit einem höheren Zuschuss.

Wie funktioniert das Bonusheft?

In der Regel erhältst du nur dann einen höheren Festzuschuss von deiner Krankenkasse, wenn du regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen kannst. In diesem Fall erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn du sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlose Kontrollen nachweisen kannst, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

In Ausnahmefällen kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums folgenlos bleiben, wenn du gegenüber deiner Krankenkasse eine ausreichende Begründung dafür abgibst. Die Krankenkasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem lückenlos geführten Bonusheft über 10 Jahre. Wenn jedoch ein Eintrag im Bonusheft fehlt, weil du ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung gegangen bist, gilt die Bonusregelung nicht mehr. In diesem Fall besteht erst wieder ein Anspruch auf einen Bonus, wenn du die Kontrolltermine der letzten fünf Jahre lückenlos nachweisen kannst.

Es sollte immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre vor der Behandlung nachgewiesen werden können.

Ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch unschädlich.

Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

Für Erwachsene gilt nach der Bonusregelung, dass sie wenigstens einmal im Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein sollten. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben ein spezielles Vorsorge-Programm namens “IP-Programm” (IP=Individualprophylaxe), das verschiedene Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen umfasst. Kinder und Jugendliche sollten zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt machen. Nähere Informationen dazu erhältst du von deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kreuzt in deinem Bonusheft entweder die “zahnärztliche Untersuchung” für Erwachsene oder die “Individualprophylaxe” für Kinder und Jugendliche an. Der Tag der Untersuchung bzw. der IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel bestätigt.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft fehlt – bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr und bei Kindern und Jugendlichen sogar zwei Stempel pro Jahr – solltest du deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. Du solltest nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen im fraglichen Zeitraum tatsächlich hast durchführen lassen, was in deiner Patientenkartei dokumentiert ist. Denke daran, dass es deine Aufgabe ist, einen Eintrag ins Bonusheft zu veranlassen.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren geht?

Wenn du dein Bonusheft oder das deiner Kinder verloren hast, kann dir dein Zahnarzt weiterhelfen, indem er ein neues Heft ausfüllt. Anhand der Patientenkartei kann er nachvollziehen, wann du oder deine Kinder bei ihm zur Untersuchung oder zur Prophylaxe-Behandlung waren. Das Ausstellen eines neuen Bonushefts ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben. Es ist am besten, wenn das Bonusheft einen festen Platz zu Hause hat oder zur Grundausstattung deiner Brieftasche gehört. So kannst du dich leichter daran erinnern.

LESEN  Wie funktionieren unabhängige Crash-Testinstitute ADAC, TCS und OAMTC?

Auch wenn du den Zahnarzt wechselst, behält das Bonusheft seine Gültigkeit. Die neue Zahnärztin oder der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder dir ein neues Bonusheft ausstellen. In diesem Fall sollte das “alte” Bonusheft nicht weggeworfen werden. Es muss zusammen mit dem neuen Heft bei geplanten prothetischen Behandlungen der Krankenkasse vorgelegt werden.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist nicht nur wegen des möglichen Spareffekts wichtig. Im Vordergrund sollte immer die eigene Mundgesundheit und die lebenslange Gesunderhaltung der Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne sind ein natürliches Kapital und ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität.

Quellen:

Das Bonusheft ist ein kleines, aber mächtiges Instrument, um deine Zahngesundheit zu erhalten und dabei Geld zu sparen. In diesem Artikel erfährst du, warum das Bonusheft so wichtig ist und wie es funktioniert.

Bonusheft – ein Muss für gesetzlich Versicherte

Du hast sicher schon vom Bonusheft gehört, denn es ist für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen schon lange selbstverständlich. Seit 1989 gibt es das Bonusheft als Nachweis für regelmäßige Zahnarztbesuche. Wenn du noch kein Bonusheft hast, solltest du unbedingt bei deinem nächsten Praxisbesuch deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung – einschließlich der Familienangehörigen – sollte ein Bonusheft besitzen. Es ist handlich und passt in jede Brieftasche.

Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert, besonders wenn es um Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen geht. Natürlich sollte Zahnersatz dank sorgfältiger Mundhygiene und regelmäßiger Betreuung durch Zahnärzte im Rahmen der Individualprophylaxe vermieden werden. Doch seien wir ehrlich, wer kann von sich behaupten, dass er immer alles richtig macht? Viele Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit der Mundhygiene oder vernachlässigen sie vorübergehend. Andere haben als Kinder nicht richtiges Zähneputzen gelernt und haben daher öfter Zahnschäden als Kinder und Jugendliche von heute.

Das Bonusheft ermutigt dich dazu, regelmäßige Kontrolltermine bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt wahrzunehmen. Regelmäßige Kontrollen ermöglichen es, kleinere Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und mit geringem Aufwand zu behandeln. Das kommt nicht nur dir zugute, sondern auch deiner Krankenkasse, da sie dadurch umfangreichere Behandlungskosten spart.

Wenn trotz regelmäßiger Kontrolltermine ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden müssen, belohnt die Krankenkasse deine Treue mit einem höheren Zuschuss.

Wie funktioniert das Bonusheft?

In der Regel erhältst du nur dann einen höheren Festzuschuss von deiner Krankenkasse, wenn du regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen kannst. In diesem Fall erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn du sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlose Kontrollen nachweisen kannst, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

In Ausnahmefällen kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums folgenlos bleiben, wenn du gegenüber deiner Krankenkasse eine ausreichende Begründung dafür abgibst. Die Krankenkasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem lückenlos geführten Bonusheft über 10 Jahre. Wenn jedoch ein Eintrag im Bonusheft fehlt, weil du ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung gegangen bist, gilt die Bonusregelung nicht mehr. In diesem Fall besteht erst wieder ein Anspruch auf einen Bonus, wenn du die Kontrolltermine der letzten fünf Jahre lückenlos nachweisen kannst.

Es sollte immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre vor der Behandlung nachgewiesen werden können.

Ein Ausbleiben des Zahnarztbesuchs im Jahr 2020 ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch unschädlich.

Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

Für Erwachsene gilt nach der Bonusregelung, dass sie wenigstens einmal im Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein sollten. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben ein spezielles Vorsorge-Programm namens “IP-Programm” (IP=Individualprophylaxe), das verschiedene Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen umfasst. Kinder und Jugendliche sollten zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt machen. Nähere Informationen dazu erhältst du von deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kreuzt in deinem Bonusheft entweder die “zahnärztliche Untersuchung” für Erwachsene oder die “Individualprophylaxe” für Kinder und Jugendliche an. Der Tag der Untersuchung bzw. der IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel bestätigt.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft fehlt – bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr und bei Kindern und Jugendlichen sogar zwei Stempel pro Jahr – solltest du deine Zahnärztin oder deinen Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. Du solltest nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen im fraglichen Zeitraum tatsächlich hast durchführen lassen, was in deiner Patientenkartei dokumentiert ist. Denke daran, dass es deine Aufgabe ist, einen Eintrag ins Bonusheft zu veranlassen.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren geht?

Wenn du dein Bonusheft oder das deiner Kinder verloren hast, kann dir dein Zahnarzt weiterhelfen, indem er ein neues Heft ausfüllt. Anhand der Patientenkartei kann er nachvollziehen, wann du oder deine Kinder bei ihm zur Untersuchung oder zur Prophylaxe-Behandlung waren. Das Ausstellen eines neuen Bonushefts ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben. Es ist am besten, wenn das Bonusheft einen festen Platz zu Hause hat oder zur Grundausstattung deiner Brieftasche gehört. So kannst du dich leichter daran erinnern.

Auch wenn du den Zahnarzt wechselst, behält das Bonusheft seine Gültigkeit. Die neue Zahnärztin oder der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder dir ein neues Bonusheft ausstellen. In diesem Fall sollte das “alte” Bonusheft nicht weggeworfen werden. Es muss zusammen mit dem neuen Heft bei geplanten prothetischen Behandlungen der Krankenkasse vorgelegt werden.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist nicht nur wegen des möglichen Spareffekts wichtig. Im Vordergrund sollte immer die eigene Mundgesundheit und die lebenslange Gesunderhaltung der Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne sind ein natürliches Kapital und ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität.

Quellen: