Hol dir dein Geld zurück, wenn du deinen Flug nicht antreten kannst

Hol dir dein Geld zurück, wenn du deinen Flug nicht antreten kannst

Wer seinen Flug verpasst, ihn storniert oder nicht antritt, kann von der Airline einen Teil der Ticketkosten, die sogenannten Flugnebenkosten, zurückverlangen.

Eine Kündigung des Vertrags

Eine Stornierung des Flugs oder ein Nichtantritt ist rechtlich nichts anderes als eine Kündigung des Vertrags mit der Airline. Wenn wir in der Alltagssprache von „stornieren“ sprechen, meinen wir rechtlich damit „kündigen“. Als Fluggast kannst du deinen Flugbeförderungsvertrag jederzeit bis zum Abflug kündigen, denn es handelt sich dabei genau genommen um einen Werkvertrag.

Folge der Kündigung

Die Airline darf den Ticketpreis behalten, sie muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie sich an Kosten durch die Kündigung gespart hat. Und diese Ersparnis muss sie dem Fluggast zurückzahlen.

Steuern und Flughafengebühren

Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug können Fluggäste sämtliche Steuern, Entgelte, Zuschläge und Flughafengebühren zurückverlangen. Die muss die Fluggesellschaft nämlich selbst erst zahlen, wenn der Passagier den Flug angetreten hat.

Fliegt der Gast nicht mit, spart sich die Airline die Abgaben; sie muss sie deshalb erstatten, aber nicht automatisch, sondern erst, wenn er sie einfordert.

Schon bei der Buchung muss die Airline den Preis genau aufschlüsseln in Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge, Entgelte sowie den Ticketpreis. So weißt du genau, wie viel du zurückfordern kannst. Die Flughafengebühren und Steuern können einen großen Anteil vom Gesamtticketpreis ausmachen. Die einzelnen Gebühren sind nicht immer leicht zu erkennen. Oft finden sich Eurobeträge in der Rechnung mit unterschiedlichen Kürzeln wie zum Beispiel: DE – Sicherheitsgebühren Deutschland, OY – Luftverkehrsabgabe, QO – Passkontroll- und Zollgebühren, RA/RD – Servicegebühr/ Ausreisesteuer, XR – Flughafensteuer, YQ/YR – Treibstoffzuschlag.

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Beispiel

Bei einem Flug von Berlin nach Lissabon mit der TAP Air Portugal im Jahr 2023 belief sich der Basistarif auf 360 Euro. Hinzukamen rund 204 Euro an Steuern, Flughafen- und anderen Gebühren.

Du kannst selbst dann Erstattung verlangen, wenn die Fluggesellschaft, die von der Beförderung abhängigen Kosten nicht in ihre Preiskalkulation einbezogen und entsprechend ausgewiesen hat.

Keine Erstattung nach englischem oder irischem Recht

Manche Airlines weigern sich grundsätzlich, Steuern und Gebühren zu erstatten. Ob das zulässig ist, bewerten die Gerichte nicht einheitlich. Easyjet schreibt zum Beispiel in seinen ABB, dass für alle Passagiere englisches Recht gelten soll: Nach englischem Recht muss die Airline Steuern und Gebühren nicht erstatten, wenn der Fluggast storniert. Eine solche Rechtswahl kann zulässig sein. Die Wahl von irischem Recht durch Ryanair, wonach wie im englischen Recht keine Gebühren erstattet werden müssen, ist unwirksam, weil dadurch Ryanair-Kunden ein Nachteil entsteht.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte die Frage, wann die Rechtswahl einer Fluggesellschaft gegenüber einem Verbraucher zulässig ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. Bevor dieser ein Urteil sprechen konnte, hatten sich die Parteien schon geeinigt. Die Frage ist dementsprechend nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt, ob sich die Airline durch die Wahl des Rechts eines anderen Landes die Erstattung von Gebühren und Steuern sparen kann. Das ist auch relevant für Flüge mit amerikanischen Airlines.

Tipp: Auf welches Recht sich deine Fluggesellschaft bezieht, kannst du in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen sehen. Willst du sichergehen, dass du kostenfrei stornieren kannst, solltest du auf jeden Fall einen flexiblen Tarif buchen. Die sind in der Regel aber auch teurer als unflexible Tarife.

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Treibstoffzuschlag

Der Kerosion- oder Treibstoffzuschlag macht bei einigen Fluggesellschaften einen erheblichen Anteil an den Ticket-Kosten aus. Die Lufthansa bezeichnet diesen Zuschlag als nationalen oder internationalen Zuschlag.

Beispiel: Ein Flug von München nach Florida und zurück kostete 2023 bei der Lufthansa rund 556 Euro. Das Ticket selbst war günstig (166 Euro), an Steuern und Gebühren fielen rund 168 Euro an. Der größte Anteil am Ticketpreis entfiel auf den nationalen beziehungsweise internationalen Zuschlag – der belief sich auf 223 Euro.

Viele Airlines erstatten die Kerosin- oder Treibstoffzuschläge nicht, wenn der Fluggast die Reise nicht antritt. Eine Erstattung ist meist im Kleingedruckten ausgeschlossen. Das ist oft unwirksam. Deshalb stehen dir aus unserer Sicht auch solche Zuschläge zu, wenn du nicht fliegst.

Denn anerkannt ist, dass die im Gesamtpreis enthaltenen Entgelte, einschließlich eines Treibstoffzuschlages zu erstatten sind, wenn der Flug nicht angetreten wird.