Holen Sie sich eine Erstattung für Ihre Handwerkerrechnung!

Holen Sie sich eine Erstattung für Ihre Handwerkerrechnung!

Die meisten Leute wissen nicht, dass sie bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in ihren eigenen vier Wänden von der Steuer absetzen können. Dieser Bonus gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr. Wenn Sie diesen Höchstbetrag erreicht haben, können Sie einen Steuerbonus von 1.200 Euro erhalten. Sogar wenn Ihre Arbeitskosten nur 2.100 Euro betragen, könnten Sie immer noch einen Bonus von 420 Euro erhalten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Neben Renovierungsarbeiten können Sie auch den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie auch Handwerkerleistungen wie Wohnungsreinigung oder Fensterputzen steuerlich absetzen können. Der Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt ebenfalls 1.200 Euro pro Jahr.

Was verlangt das Finanzamt als Nachweis?

Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen Sie die Handwerkerrechnung beim Finanzamt einreichen. Es werden nur die Arbeitskosten berücksichtigt, nicht das Material. Außerdem dürfen Sie die Rechnung nicht bar bezahlen. Das Finanzamt erwartet einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug als Zahlungsnachweis. In der Handwerkerrechnung muss der Anteil der Arbeitskosten klar ausgewiesen sein, sonst verlieren Sie den Bonus.

Wo tragen Sie die Handwerkerleistung in Ihrer Steuererklärung ein?

In Ihrer Steuererklärung müssen Sie die Handwerkerleistungen unter “Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen” auf Seite 3 des Hauptvordrucks in Zeile 75 eintragen.

Welche Handwerkerarbeiten können Sie geltend machen?

Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks können Sie alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend machen. Dazu gehören Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen sowie Reparatur- und Austauscharbeiten von Fenstern und Türen. Auch Streichen, Lackieren und Modernisierungen von Küche und Badezimmer sind begünstigt. Weitere begünstigte Arbeiten sind Reparaturen und Wartungen von Heizungsanlagen, Elektro- und Wasserinstallationen sowie Gegenständen im Haushalt.

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Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten im Haus des Kunden erledigt werden müssen, nicht in der Werkstatt des Handwerkers. Auch Arbeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht absetzbar.

Diese Informationen dienen nur der Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Aktuelle Urteile und weitere Details finden Sie auf der Website des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Nutzen Sie Ihren Steuervorteil und holen Sie sich eine Erstattung für Ihre Handwerkerrechnung!