Hund anmelden Schritt für Schritt

Hund anmelden Schritt für Schritt

Bei der Neuanschaffung eines Hundes oder einem Umzug in eine andere Gemeinde ist es notwendig, den Hund anzumelden. Auch bei Abgabe oder Tod des Hundes muss der Hund wieder abgemeldet werden. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Hund anmelden – So geht’s

Wenn Sie in Deutschland leben und einen Hund besitzen, müssen Sie diesen an Ihrem Wohnsitz zur Hundesteuer anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim Steuer- und Stadtkassenamt Ihrer Gemeinde. Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, die Anmeldung online vorzunehmen, alternativ auch per E-Mail, Post oder Telefon. Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich.

Sonderfall: Anmeldung zum Hunderegister

In einigen Bundesländern wie Hamburg und Niedersachsen ist die Anmeldung bei einem Hunderegister verpflichtend. Dabei wird auch die Anmeldung zur Hundesteuer erledigt. Für die Anmeldung benötigen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich auf 15 bis 30 Euro.

Unterlagen und Angaben zur Anmeldung

Um Ihren Hund bei der Gemeinde anzumelden, sollten Sie bereits im Vorfeld die nötigen Unterlagen und Angaben bereithalten, um die Anmeldung reibungslos abwickeln zu können.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name und gemeldete Adresse
  • Angaben zum Hund: Alter, Rasse, Tag der Anschaffung
  • Ggf. Name und Adresse des Vorbesitzers
  • Ggf. Adresse des vorherigen Wohnsitzes (bei Ummeldung)
  • Ggf. Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis (bei als gefährlich eingestuften Hunderassen)
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Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Mikrochip-Nummer des Hundes
  • Bescheinigung über Hundehaftpflichtversicherung
  • Geld für anfallende Gebühren

Wann muss ein Hund angemeldet werden?

Jeder Hund in Deutschland muss bei der zuständigen Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet werden bzw. in ein Haustierregister eingetragen werden. Die Fristen zur Anmeldung können variieren. Informieren Sie sich daher bei Umzug oder Neuanschaffung rechtzeitig über die bei Ihnen geltenden Fristen. Im Allgemeinen können Sie sich an folgenden Fristen orientieren:

  • Welpe: nach Vollendung des 3. Lebensmonats
  • Neuanschaffung: 2 bis 4 Wochen nach Erhalt des Hundes
  • Umzug: 2 bis 4 Wochen nach Umzug

Anmeldung erfolgt – Was ist jetzt zu tun?

Nach erfolgter Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer erhalten Sie:

  • Steuerbescheid
  • Hundesteuermarke mit individueller Kennnummer

Die Hundesteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sobald er das Haus verlässt. Auch im eigenen Garten muss der Hund die Hundesteuermarke tragen. Je nach gewählter Option müssen Sie ein- bis zweimal jährlich pro Hund die Hundesteuer entrichten. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und variiert daher. In Deutschland liegen die Kosten zwischen 30 und 190 Euro pro Jahr. In kleinen Gemeinden ist die Hundesteuer in der Regel deutlich günstiger als in Großstädten. Die Hundesteuer für einen zweiten Hund ist oft teurer als die des ersten Hundes.

Abmeldung des Hundes bei Tod oder Umzug

Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgegeben haben oder mit ihm in eine neue Gemeinde umziehen, müssen Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen in der bisher gemeldeten Gemeinde abmelden. In vielen Fällen kann die Abmeldung ebenfalls online erfolgen. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bei Tod: Sterbebescheinigung durch Tierarzt
  • Bei Abgabe: Kopie des Abgabevertrags
  • Bei Abgabe ins Tierheim: Einlieferungsschein des Tierheims
  • Bei Wegzug: Meldebestätigung des neuen Wohnortes
  • Hundesteuermarke
  • Abmeldeformular der zuständigen Gemeinde
  • Personalausweis bzw. Pass
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Hund anmelden

Quelle: www.example.com

Unterlagen und Angaben

Hundesteuer