Ihren treuen Begleiter möchten Sie am liebsten überall dabei haben. Doch manchmal stoßen unsere vierbeinigen Freunde auf Ablehnung und dürfen nicht mit ins Restaurant oder den Supermarkt. Aber wer legt fest, dass Hunde an bestimmten Orten nicht erwünscht sind? In diesem Artikel erfahren Sie, warum Hunde draußen bleiben müssen und wo sie willkommen sind.
Das Hausrecht entscheidet
“Wir müssen draußen bleiben.” Kennen Sie das Bild von Hunden, die vor Supermärkten oder Cafés angeleint auf ihre Besitzer warten? Als Inhaber des Hausrechts kann jeder Laden- oder Restaurantbesitzer selbst entscheiden, ob Tiere Zugang zu seinen Räumlichkeiten haben. Es gibt jedoch auch gesetzliche Vorschriften, die bestimmte Räume für Tiere tabu machen.
Jeder Betreiber setzt Regeln
Jeder Betreiber eines Ladens, Restaurants oder Cafés darf eigene Regeln aufstellen. So kann er auch entscheiden, ob Tiere dort erwünscht sind oder nicht. Wenn Sie gegen das Verbot verstoßen und Ihren Hund trotzdem mit ins Restaurant nehmen, kann der Inhaber Ihnen und Ihrem Liebling den Zutritt verwehren. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden, wenn Sie sich wiederholt nicht an die Regeln halten oder frech werden.
Lebensmittelschutz hat Vorrang
In manchen Fällen darf der Betreiber jedoch nicht frei entscheiden, ob Hunde Zutritt haben. Die Lebensmittelhygieneverordnung schreibt beispielsweise vor, dass Haustiere keinen Zugang zu Räumen haben dürfen, in denen Lebensmittel verarbeitet oder gelagert werden. Das bedeutet, dass Sie weder Ihren Hund an der Leine noch Ihr Frettchen auf der Schulter mit in einen Supermarkt oder eine Restaurantküche nehmen dürfen. Diese Vorschrift ist gesetzlich festgelegt und hat Vorrang vor dem Hausrecht des Ladenbesitzers.
Tabu für Hunde: Kirchen, Schulen und mehr
Neben den individuellen Regelungen der Betreiber gibt es auch bestimmte öffentliche Orte, an denen Hunde in der Regel unerwünscht sind. Dazu gehören unter anderem Kirchen, Schulen, Kindergärten und Kinos. Wenn Sie einen Spielplatz besuchen möchten, müssen Sie Ihren Hund vor dem Zaun anleinen und dürfen ihn nicht im Sand toben lassen. Viele Strände an der Nord- und Ostseeküste sind während der Hauptsaison ebenfalls für Hunde gesperrt.
Informieren Sie sich
Wenn Sie genau wissen möchten, wohin Sie Ihren Hund mitnehmen dürfen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Achten Sie auch auf Schilder und Hinweistafeln, besonders an unbekannten Orten. An vielen Orten müssen Sie außerdem die Leinenpflicht beachten. Sie dürfen zum Beispiel mit Ihrem Hund in einem Naturschutzgebiet spazieren gehen, aber Sie dürfen ihn nicht frei herumstreunen lassen.
Ausnahmen für besondere Hunde
Für Blindenführ- oder Assistenzhunde gelten eigentlich Ausnahmen. Diese Hunde dürfen fast überallhin mitgenommen werden, weil Sie als Halter auf diese Tiere angewiesen sind, um am täglichen Leben teilnehmen zu können. Ein Zutrittsverbot würde eine Diskriminierung bedeuten. Doch in der Praxis kann es dennoch vorkommen, dass auch diesen besonderen Hunden der Eintritt verwehrt wird. Einige große Supermarktketten haben jedoch eine Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel geschlossen und erlauben ausdrücklich den Zutritt von Blindenführhunden. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich vor Ihrem Einkauf – und notfalls gehen Sie zur Konkurrenz.
Egal, ob Sie unterwegs sind oder neue Orte entdecken möchten, achten Sie immer darauf, wo Hunde willkommen sind und wo nicht. Die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihres vierbeinigen Freundes stehen an erster Stelle. Genießen Sie gemeinsame Ausflüge und respektieren Sie die Regeln an den jeweiligen Orten.