Hundesteuer – Holen Sie sich alle Informationen zur An- und Abmeldung!

Hundesteuer – Holen Sie sich alle Informationen zur An- und Abmeldung!

Datum: 21. Februar 2022

Wann müssen Hundehalter zahlen und wie läuft der Prozess der An- und Abmeldung ab? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Warum gibt es die Hundesteuer und wie wird sie berechnet?

Die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer. Das bedeutet, dass jede Gemeinde in Deutschland das Recht hat, von privaten Hundebesitzern einen bestimmten Steuersatz pro Jahr zu verlangen. Gewerbliche Hunde und Assistenzhunde sind davon ausgenommen. Der individuelle Steuersatz der jeweiligen Gemeinde richtet sich nicht nach der Größe oder Rasse des Hundes, sondern nach der Anzahl Ihrer geliebten Vierbeiner. Ausnahmen gelten für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind – hier gilt ein höherer Steuersatz. Im Allgemeinen gilt: Der Steuersatz steigt prozentual ab dem zweiten Hund.

Wichtig zu beachten ist: Der Staat berücksichtigt nicht Ihre finanzielle Situation. Auch wenn Sie knapp bei Kasse sind, müssen Sie die Hundesteuer entsprechend des Steuersatzes und der Anzahl Ihrer Hunde in voller Höhe entrichten.

Erkundigen Sie sich auf der Webseite Ihrer Gemeinde, um herauszufinden, wie hoch der Steuersatz ist. Als Beispiel: In München zahlen Sie pro Hund und Jahr 100 Euro. Für Kampfhunde beträgt die Steuer bereits 800 Euro. In Hamburg liegt die Steuer bei 90 Euro pro Jahr und pro Hund. Die Steuer für Kampfhunde beträgt hier 600 Euro.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Ab dem dritten Lebensmonat müssen Hundewelpen steuerlich erfasst werden. Die Anmeldung kann entweder über ein bereitgestelltes Formular, telefonisch oder per Fax erfolgen. Zuständig dafür ist das Steuer- und Stadtkassenamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hund seinen festen Wohnsitz hat. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:

  • Name und Anschrift des Besitzers
  • Name des Hundes
  • Alter und Rasse
  • Seit wann halten Sie den Hund?
  • Möglicherweise spezifische Merkmale
  • Sachkundenachweise, Haltungserlaubnis – falls erforderlich
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Bei einem Besitzerwechsel oder einer Ummeldung müssen Sie zusätzlich den Vorbesitzer und den vorherigen Wohnsitz angeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer zu beantragen. Dafür müssen Sie entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel einen Behindertenausweis, vorlegen.

So melden Sie Ihren Hund ab oder um

Ob aufgrund eines Wohnsitz- oder Besitzerwechsels oder tragischerweise aufgrund des Ablebens Ihres Vierbeiners – die Gründe für eine Abmeldung sind vielfältig. Selbst wenn der Verlust Ihres Hundes schwer fällt, sollten Sie unbedingt die Abmeldefristen einhalten. Denn nach Ablauf dieser Frist kann die Stadt noch Zahlungen bis zum Ende des Kalendermonats verlangen. Informationen zu den geltenden Fristen finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt. Für die Ab- oder Ummeldung werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis des Besitzers
  • Gegebenenfalls Totenschein des Hundes
  • Die Hundesteuermarke
  • Die letzte Meldebescheinigung des Steueramtes
  • Das Abmeldeformular

Gut zu wissen: Die Ummeldung Ihres Hundes bei Abgabe oder Schenkung sollte von Ihnen selbst durchgeführt werden. Eine alleinige Anmeldung durch den neuen Besitzer reicht nicht aus. Außerdem müssen alle Mitteilungen schriftlich erfolgen – per E-Mail oder Brief.

Strafen bei Nicht-Anmeldung oder Zahlung

Das Nicht-Anmelden eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Wenn das Ordnungsamt Sie ohne gültige Hundesteuermarke erwischt, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen.

Gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie Ihren neuen Liebling an.

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