Du möchtest deinen Hund in Wien anmelden oder abmelden? Oder vielleicht den Besitzer wechseln oder umziehen? Kein Problem! Wir sagen dir, wie es geht und was du beachten musst.
Wichtige Informationen
Bevor du startest, benötigst du die Mikrochip-Nummer deines Hundes. Zusätzlich musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- Für Anmeldung und Umzug nach Wien: Mobilpass und Lichtbildausweis (wenn vorhanden)
- Für Abmeldung: Euthanasiebestätigung (wenn vorhanden)
- Für Besitzerwechsel: Name und Adresse des neuen Hundehalters
Beachte bitte die möglichen Gründe für die Meldung.
Ermäßigung beantragen
Du möchtest eine Ermäßigung (z.B. durch den Mobilpass) oder eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen? Kein Problem! Informiere dich über die möglichen Gründe und lege los.
Haltebedingungen
In Wien wird eine Hundesteuer für das Halten von Hunden und Wachhunden erhoben. Ausgenommen sind Blindenführerhunde. Die Abgabe muss für jeden Hund bezahlt werden, der älter als 3 Monate ist und in Wien gehalten wird. Haltest du den Hund weniger als 3 Monate im Jahr, entfällt die Abgabe für das Jahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von der Hundesteuer befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Informiere dich über die genauen Bestimmungen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und deine Rechte als betroffene Person findest du unter: Datenschutzrechtliche Information.
Wer ist abgabepflichtig?
Folgende Personen sind abgabepflichtig:
- Haushaltsvorstand, in dem der Hund gehalten wird
- Betriebsinhaber, wenn die Hundehaltung im Betrieb erfolgt
Besitzerwechsel und Tod des Hundes
Bei einem Besitzerwechsel musst du die Hundesteuer erneut bezahlen. Die bereits bezahlte Abgabe wird aber angerechnet.
Im Falle des Todes deines Hundes musst du dies schriftlich der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 40 mitteilen. Du kannst dies auch über das Online-Formular machen. Du kannst im selben Jahr einen anderen Hund halten, ohne erneut die Abgabe zu entrichten. Die Abgabe für das betreffende Jahr wird nicht reduziert.
Verstirbt dein Hund innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung der Abgabepflicht, entfällt die Abgabe. Bereits bezahlte Beträge werden auf Antrag zurückerstattet.
Fristen und Termine
Du musst deinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach dessen Ankunft in Wien und nach Erreichen des Alters von 3 Monaten anmelden. Bitte beachte auch die Befreiungsgründe. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular. Anschließend erhältst du eine Buchungsmitteilung für die Bezahlung der Abgabe per Post.
Die Zahlungstermine sind:
- Bis Ende April des laufenden Jahres
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, wenn du deinen Hund nach dem 30. April anmeldest
- Du kannst den Betrag auch automatisch von deinem Konto abbuchen lassen
Zuständige Stelle und erforderliche Unterlagen
Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) – Buchhaltungsabteilung 40. Die erforderlichen Unterlagen findest du im Online-Formular für die Hundesteuer, je nach Meldungsgrund.
Kosten und Zahlung
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt oder Betrieb. Der erste Hund kostet 72 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund zahlst du 105 Euro pro Jahr.
Eine Anrechnung ist möglich, wenn der Hund überwiegend in einer anderen Gemeinde gehalten und dort auch Hundesteuer bezahlt wird. Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Hundehalter in Wien müssen laut Wiener Tierhaltegesetz eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro abschließen und aufrechterhalten. Diese deckt Personen- und Sachschäden, die durch den Hund verursacht werden. Andernfalls wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Ab dem 1. Juli 2019 musst du einen Sachkundenachweis erbringen, wenn du dir einen Hund anschaffst. Wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre nachweislich einen Hund gehalten hast, entfällt dieser Nachweis. Den Sachkundenachweis erhältst du nach dem Besuch eines Kurses, der von autorisierten Hunde-Expert*innen angeboten wird. Die Kursorte und Kontaktdaten findest du auf der Website Hunde-Kunde.at.
Hunde und Katzen müssen gechippt und registriert werden.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen. Die Hundesteuer wird dann nicht mehr vom Haushaltsvorstand oder Betriebsinhaber, sondern von der Person erhoben, die die Verantwortung für die Betreuung, Verwahrung oder Aufsicht des Hundes trägt. Falls mehrere Personen die Verantwortung tragen, sind sie Gesamtschuldner. Die Abgabepflicht beginnt und endet mit der tatsächlichen Übernahme oder Übergabe des Hundes. Wenn der Hundehalter noch nicht volljährig ist, ist der gesetzliche Vertreter abgabepflichtig. Neben dem Hundehalter ist auch der Eigentümer des Hundes Gesamtschuldner.
Das waren die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer in Wien. Melde deinen Hund rechtzeitig an und beachte die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Fragen steht dir die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen gerne zur Verfügung.