Ihre Fragen zur Steuererklärung und zum Steuerbescheid

Ihre Fragen zur Steuererklärung und zum Steuerbescheid

Wenn es um Ihre Steuererklärung und den Steuerbescheid geht, gibt es oft viele Fragen. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen und geben Ihnen nützliche Informationen.

Wie lange dauert es, bis ich mit meinem Steuerbescheid rechnen kann?

Die Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kann davon abhängen, ob Rückfragen oder zusätzliche Belege benötigt werden. Auch die Komplexität des Falls kann die Bearbeitungszeit beeinflussen. Die Dauer der fachlichen Prüfung und unvorhersehbare Umstände wie krankheitsbedingte Personalausfälle im Finanzamt können ebenfalls eine Rolle spielen. In einigen Fällen kann die Bearbeitung der Steuererklärung daher etwas länger dauern. Wenn Sie Ihre Erklärung jedoch über ELSTER (die elektronische Steuererklärung) einreichen, geht es in der Regel schneller. Nähere Informationen zur elektronischen Steuererklärung finden Sie unter www.elster.de.

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Wie lange dauert es, bis ich meine Steuererstattung erhalte, wenn ich den Steuerbescheid bereits erhalten habe?

Wenn Ihnen ein Guthaben zusteht, wird es am Tag der Erstellung des Steuerbescheids zur Erstattung angewiesen. Sie sollten das Geld daher bereits auf Ihrem Konto gutgeschrieben bekommen haben, wenn Sie den Bescheid in Händen halten.

Wo erhalte ich die Vordrucke für meine Einkommensteuererklärung?

Die notwendigen Vordrucke erhalten Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt. Alternativ können Sie die benötigten Vordrucke auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik “Formulare” herunterladen und ausdrucken.

Kann ich meine Steuererklärung auch über das Internet abgeben?

Ja, Sie können Ihre Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens (Elektronische Steuererklärung) auch über das Internet abgeben. Das spart Ihnen Wege und Zeit und vermeidet Übertragungsfehler. Die Steuerverwaltung stellt dazu das Steuererklärungsprogramm ElsterFormular und das Online-Portal Mein ELSTER zur Verfügung. Sie können auch ein kommerzielles Steuererklärungsprogramm verwenden, das das ELSTER-Übertragungsmodul integriert hat. Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de.

Muss ich zu meiner Steuererklärung Belege einreichen?

Bei Steuererklärungen ab 2017 müssen Sie Belege grundsätzlich nur auf Aufforderung des Finanzamts vorlegen. Unaufgefordert eingereichte Belege werden ggf. ungeprüft zurückgesandt und können bei Bedarf wieder angefordert werden. Dennoch empfiehlt es sich, die Belege mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren. Zuwendungsbestätigungen wie Spendenbescheinigungen sollten bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahrt werden. Es gelten auch weiterhin gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

Wie lange müssen Belege zur Steuererklärung aufbewahrt werden?

Bitte bewahren Sie Unterlagen und Belege zur Steuererklärung bis zum Ablauf der Einspruchsfrist und nach Einlegung eines Einspruchs oder einer Klage bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens auf. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind, sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Auch Zuwendungsbestätigungen wie Spendenbelege sollten bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahrt werden. Es besteht auch eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren ab Rechnungserhalt für Rechnungen über an Sie erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

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Kann ich die Daten aus einem elektronischen Vordruck am PC speichern und später wieder verwenden?

Ja, die gängigen Steuervordrucke können im Format FormsForWeb (FFW) im Internet-Browser angezeigt und am PC ausgefüllt werden. Die eingegebenen Daten können in einer XML-Datei auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie können die gespeicherten Daten entweder erneut öffnen und anzeigen, indem Sie das Formular erneut aufrufen und die XML-Daten hochladen, oder indem Sie in unserer Rubrik “Formulare” auf den Link “XML-Daten hochladen” klicken. Der Vorteil dieser Methode ist, dass Sie den zu den gespeicherten Daten passenden Vordruck nicht selbst auswählen müssen.

Ich bin in eine andere Stadt umgezogen. Bei welchem Finanzamt muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Für die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Sie sollten Ihre Steuererklärung daher beim Finanzamt Ihres neuen Wohnsitzes abgeben.

Welche Adresse muss ich nach einem Umzug in der Einkommensteuererklärung angeben? Ist die aktuelle Adresse oder die Adresse im Jahr der Steuererklärung maßgebend?

Bitte geben Sie Ihre aktuelle Anschrift in der Einkommensteuererklärung an. Geben Sie auch die letzte Ihnen bekannte Steuernummer an. Wenn nach dem Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist und Sie Ihrem bisher zuständigen Finanzamt Ihre neue Adresse noch nicht mitgeteilt haben, erleichtern Sie damit die Abgabeformalitäten.

Ich habe einen zweiten Wohnsitz in einer anderen Stadt. Bei welchem Finanzamt muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt mehrere Wohnungen im Inland, ist in der Regel das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ist der Wohnsitz maßgeblich, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

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Muss ich einen Umzug beim Einwohnermeldeamt und beim Finanzamt anzeigen?

Ja, es ist sinnvoll, einen Umzug auch beim bisher zuständigen Finanzamt anzuzeigen, da das Einwohnermeldeamt das Finanzamt nicht automatisch informiert.

Das waren die häufigsten Fragen zur Steuererklärung und zum Steuerbescheid. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an Ihr Finanzamt zu wenden.