Impfschäden: Definition, Meldung und Anerkennung

Impfschäden: Definition, Meldung und Anerkennung

Die Auswirkungen von Covid-Impfschäden werden in Deutschland immer noch unterschätzt. Betroffene leiden unter schweren Krankheiten, die über die üblichen Nebenwirkungen einer Corona-Impfung hinausgehen.

Laut einer Studie von ZEIT-Online haben bis Mitte Juni dieses Jahres bundesweit 9000 Geimpfte einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Die tatsächliche Zahl dürfte aufgrund der Dunkelziffer jedoch deutlich höher liegen. Ein Grund dafür ist auch das kritisierte Meldesystem von Ärzten und Experten.

Was ist ein Impfschaden?

Ein Impfschaden wird vom Gesetzgeber gemäß Paragraph 2, Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) definiert als “die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.”

Ein Impfschaden bezieht sich somit auf eine physische Reaktion, die über heftige Impfreaktionen wie Ausschläge, Fieber und Kopfschmerzen hinausgeht und lebensverändernde und damit auch psychische Konsequenzen für die Betroffenen mit sich bringt.

Wie viele Impfschäden sind bekannt?

Bis Mitte Juni dieses Jahres haben etwa 9000 Menschen bundesweit einen Antrag auf Anerkennung eines Covid-Impfschadens gestellt. Die meisten Anträge wurden in Bayern (2100) gestellt, die wenigsten in Bremen (79). Im Vergleich zur Anzahl der verabreichten Impfungen in Deutschland relativieren sich diese Zahlen jedoch schnell.

Laut dem Impfdashboard des Gesundheitsministeriums haben bisher 64,9 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Insgesamt wurden mehr als 192 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 seit Beginn der Impfkampagne verabreicht. Das Verhältnis liegt somit bei etwa 10.000 Geimpften pro Antragsteller.

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Allerdings besteht in Deutschland keine Meldepflicht für Impfschäden, daher ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer der Betroffenen höher ist als die offizielle Zahl.

Welche Impfschäden sind bekannt?

Zu den häufigsten Erkrankungen durch Impfschäden gehören schwere Herzkomplikationen, Thrombosen oder Schlaganfälle. Diese sind jedoch laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) “selten” (ein Fall pro 10.000 bis 1000 Impfungen) oder “sehr selten” (weniger als ein Fall pro 10.000 Impfungen). Das PEI berichtet über eine Häufung folgender schwerer Impfkomplikationen:

  • Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo-/Perikarditis), von denen vor allem männliche Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren und junge Männer bis 29 Jahren betroffen sind.
  • Sinusvenenthrombose und andere Blutgerinnsel im Gehirn, die zu Durchblutungsstörungen und Schlaganfällen führen können.
  • Symptome von Gesichtslähmung.
  • Muskelschwäche wie das Guillain-Barré-Syndrom.
  • Hörschäden wie Tinnitus.

Der Impfstoff von Astrazeneca hatte ebenfalls starke Nebenwirkungen, insbesondere bei Frauen, wie Gerinnsel und Blutungen in den Hirngefäßen. Aus diesem Grund wird der Impfstoff in Deutschland seit Dezember 2021 nicht mehr verabreicht, genauso wie in den meisten anderen EU-Ländern.

Anerkennung eines Impfschadens: Wie können Betroffene dies melden?

Bei Verdacht auf einen Impfschaden können Betroffene einen “Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens” beim Versorgungsamt ihres Bundeslandes stellen. Für den Freistaat Bayern ist beispielsweise das “Zentrum Bayern Familie und Soziales” (ZBFS) zuständig. Anschließend kann ein “Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz” gestellt werden.

Daraufhin können relevante medizinische Unterlagen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen angefordert werden. Die Anerkennung eines Impfschadens erfolgt durch eine individuelle Begutachtung nach dem sozialen Entschädigungsrecht des Robert Koch-Instituts (RKI). Das PEI stellt auf seinen Seiten ein Meldeformular für Nebenwirkungen nach einer Impfung zum Download bereit. Die Betroffenen sollten dem Institut zufolge folgende Angaben machen können:

  • Informationen zum Alter und Geschlecht der Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist.
  • Eine genaue Beschreibung der Nebenwirkung.
  • Die Dosis und Bezeichnung des Impfstoffs, von dem vermutet wird, dass er zu einer Nebenwirkung geführt hat (Handelsname und Wirkstoffbezeichnung).
  • Die Chargenbezeichnung des Impfstoffs (auf der Verpackung angegeben).
  • Alle anderen Arzneimittel oder Impfstoffe, die etwa zur gleichen Zeit eingenommen oder gespritzt wurden (einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, pflanzlicher Arzneimittel und Verhütungsmittel).
  • Alle anderen gesundheitlichen Probleme der betroffenen Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist.
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Entschädigung für Betroffene: Klagen gegen Impfstoff-Hersteller

Laut der dpa haben 350 Betroffene, die einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt haben, Klage bei einem Gericht eingereicht. Zudem sind bei den Sozialgerichten 51 Klagen anhängig (Stand April), die sich mit der Anerkennung von möglichen Impfschäden durch das Land und den damit verbundenen Versorgungsleistungen des Staates befassen.

Die meisten Geschädigten klagen jedoch auf Schadenersatz gegenüber den Herstellern der Corona-Impfstoffe. Das Landgericht in Rottweil verhandelt beispielsweise über den Fall eines 58-jährigen Geschädigten, der auf einem Auge seine Sehkraft verloren hat. Er sieht die Ursache dafür in der kurz zuvor erhaltenen Impfung mit dem BioNTech-Vakzin “Comirnaty” und fordert nun vom Mainzer Unternehmen ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro.

Eine Umfrage der dpa ergab zudem, dass auch bei den bayerischen Gerichten mehr als ein Dutzend Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden eingegangen sind.

Klagen wegen Impfschäden: Beweisbarkeit von Kausalität

Die Gerichte müssen nun klären, inwieweit die von den Klägerinnen und Klägern geltend gemachten Schäden über die bekannten Nebenwirkungen von Corona-Impfungen hinausgehen und ob der Impfstoff pharmakologisch überhaupt den eingetretenen Schaden verursachen kann. Nur wenn dies der Fall ist und die Schäden tatsächlich auf Covid-Impfungen zurückzuführen sind, haben die Betroffenen grundsätzlich Aussicht auf Entschädigung.

Die Kausalität zu klären, ob der vermeintliche Impfschaden tatsächlich im Zusammenhang mit der Impfung steht, wird für die Richter jedoch der Knackpunkt sein. “An dieser Stelle wird es in diesen Verfahren wahrscheinlich nicht ohne aufwändige medizinische Gutachten gehen”, vermutet der Münchner Rechtsanwalt Thomas Klindt, Fachmann für Produkthaftungsrecht, gegenüber tagesschau.de. Denn die Gegenseite wird natürlich das Gegenteil behaupten und auf andere Ursachen für den Schaden hinweisen.