Informationen zu Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren

Informationen zu Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren

In Nordrhein-Westfalen zeichnet sich eine erfreuliche Entwicklung ab: Die Inzidenzwerte im Rahmen der Corona-Pandemie sind vielerorts gesunken. Dadurch wird voraussichtlich in den kommenden Wochen der Wechselunterricht in einer zunehmenden Anzahl von Schulen möglich sein. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) trifft die entsprechenden Entscheidungen aufgrund der vom Robert-Koch-Institut gemeldeten Inzidenzwerte und teilt diese den Gebietskörperschaften mit. Die Rückkehr in den Wechselunterricht erfolgt immer montags, um die Unterrichtsorganisation zu erleichtern und eine bessere Infektionsprävention zu gewährleisten.

Sonderregelung für die Pfingstwoche

In der Woche nach Pfingsten gibt es eine besondere Regelung: Sollten die Inzidenzwerte in der Vorwoche eine Rückkehr zum Wechselunterricht ermöglichen, findet diese aufgrund des Feier- und Ferientags ausnahmsweise am Mittwoch, dem 26. Mai 2021 statt. Wenn die gesetzlichen Regeln erst wieder am Donnerstag eine Rückkehr erlauben, bleibt es bei der montäglichen Rückkehr zum Wechselunterricht am 31. Mai 2021. In diesem Fall wird in der Zeit vom 26. bis zum 28. Mai 2021 Distanzunterricht erteilt.

Sicherstellung von Klassenarbeiten/Klausuren

Auch in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert noch über 165 liegt und eine Rückkehr zum Wechselunterricht noch nicht absehbar ist, gibt es nun eine Lösung für Klassenarbeiten und Klausuren. Ab dem 10. Mai 2021 ist es möglich, diese im Schulgebäude zu schreiben, sofern sie aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen oder zur Feststellung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler zwingend erforderlich sind. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Antigen-Selbsttest mit negativem Ergebnis, an den “Lolli-Pooltests” oder die Vorlage eines höchstens 48 Stunden alten negativen Bürgertests.

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Die Durchführung von Klassenarbeiten und Klausuren erfolgt unter denselben Hygiene-Bedingungen wie bei den schriftlichen Abiturprüfungen, jedoch dürfen Schülerinnen und Schüler ohne gültigen und negativen Testnachweis das Schulgebäude nicht betreten. Ihnen wird ein alternativer Termin angeboten, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich negativ auf ihre Leistungsbeurteilung auswirken kann, wenn sie auch dann die Voraussetzungen für einen Zugang zur Schule nicht erfüllen und die geforderte Klassenarbeit oder Klausur nicht schreiben können.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe

In der gymnasialen Oberstufe wurde mit der dritten Änderungsverordnung zu den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen die Anzahl der Klausuren reduziert. In der Qualifikationsphase 1 (Q1) besteht derzeit keine Notwendigkeit, von der Möglichkeit des Präsenzunterrichts Gebrauch zu machen. In der Einführungsphase wurde die Anzahl der vorgeschriebenen Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen jeweils auf eine reduziert. An Schulen, an denen die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase im Distanzunterricht sind, ist es dennoch möglich, Klausuren ohne vorherigen Präsenzunterricht schreiben zu lassen.

Regelungen für die Berufskollegs

Auch den Berufskollegs werden erweiterte Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung eingeräumt. Die gemäß APO-BK, Bildungsplänen oder schulinternen Bildungsgangbeschlüssen vorgesehenen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren) können auch dann durchgeführt werden, wenn der Unterricht auf Distanz erfolgt. Entscheidend für Abweichungen bleibt dabei, dass entsprechende schulorganisatorische Bedürfnisse bestehen.

Regelungen für die Sekundarstufe I

Für die Sekundarstufe I gilt die Regelung, dass in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils nur noch mindestens eine Leistung im Bereich “Schriftliche Arbeiten” erbracht werden muss. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche oder auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen. In den Fremdsprachen kann eine schriftliche Leistungsüberprüfung auch durch eine mündliche ersetzt werden. Nicht erbrachte Leistungsnachweise können nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachgeholt oder durch eine Prüfung ersetzt werden, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.

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Regelungen für die Weiterbildungskollegs und Grundschulen

Die vorgenannten Regelungen gelten auch für die Weiterbildungskollegs und für die verschiedenen Semester in den unterschiedlichen Bildungsgängen. An Grundschulen sind schriftliche Arbeiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch vorgesehen. Wenn Schulen vollständig im Distanzunterricht sind, können die Lehrkräfte auf die erbrachten Leistungen im Präsenz- und Distanzunterricht zur Leistungsbewertung zurückgreifen.

Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung im Distanzunterricht

Im Distanzunterricht können viele der geforderten Leistungsnachweise auf alternative Weise erbracht werden, zum Beispiel durch mündliche Leistungsüberprüfungen per Videokonferenz oder Aufgaben in Form von Portfolios, schriftlichen Ausarbeitungen oder medialen Produkten wie digitale Schaubilder, Blogbeiträge oder Erklärvideos. Die Fachkonferenzen können fachbezogene alternative Prüfungsformate entwickeln, die sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht genutzt werden können.

Mit der aktuellen Regelung der CoronaBetrVO ist es möglich, Klassenarbeiten und Klausuren auch an Schulen im Distanzunterricht im Schulgebäude zu schreiben, sofern dies nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zwingend erforderlich ist. Es gibt verschiedene Regelungen für die unterschiedlichen Schulstufen, die flexibel an die aktuellen Bedingungen angepasst werden können.

Zusammenfassung

Die aktuellen Informationen geben den Schulen die notwendige Sicherheit für die Planung der kommenden Wochen bis zum Schuljahresende. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bedankt sich für das außerordentliche Engagement der Schulleitungen in dieser außergewöhnlichen Zeit. Weitere Informationen und regelmäßige Updates finden sich in den “Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb” im Bildungsportal.