Inkontinenzhilfen auf Rezept: So übernimmt die Krankenkasse die Kosten

Inkontinenzhilfen auf Rezept: So übernimmt die Krankenkasse die Kosten

Inkontinenz ist ein sensibles Thema, das das Leben vieler Menschen beeinflusst. Doch es gibt Hilfe in Form von aufsaugenden Inkontinenzhilfen, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die passenden Inkontinenzhilfen erhalten und welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Wie funktionieren Inkontinenzhilfen?

Aufsaugende Inkontinenzhilfen können Urin aufsaugen und speichern oder flüssigen Stuhl auffangen. Dazu gehören Vorlagen, die in einer eng anliegenden Unterhose oder in einer Netzhose zur Fixierung getragen werden können, wiederverschließbare Schutzhosen mit Klett- oder Haftstreifen sowie Inkontinenzunterhosen, die wie normale Unterwäsche angezogen werden.

Diese Hilfsmittel sind mehrschichtig aufgebaut und verhindern Feuchtigkeit auf der Haut sowie unangenehme Gerüche. Sie bestehen aus weichem Innenvlies, aufsaugenden und geruchsbindenden Materialien, einer feuchtigkeitsdichten Abschlussschicht und einer atmungsaktiven Außenschicht.

Inkontinenzhilfen ermöglichen es den Betroffenen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher ist es wichtig, die passenden Hilfsmittel in guter Qualität zu finden. Bei der Auswahl des richtigen Inkontinenzprodukts sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Größe und Gewicht: Berücksichtigen Sie den Körperbau der betroffenen Person, wie etwa den Bauch- und Hüftumfang.
  • Trinkmenge: Wie viel Flüssigkeit trinkt die betroffene Person täglich?
  • Saugstärke: Welche Stärke der Inkontinenz liegt vor?
  • Geschlecht: Viele Hilfsmittel sind für beide Geschlechter geeignet, es gibt jedoch auch geschlechtsspezifische Varianten.
  • Hautprobleme: Gibt es eventuelle Hautprobleme? Dies kann bei der Wahl des Materials wichtig sein.

Wie beantrage ich Inkontinenzhilfen?

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten. Diese sind als Produktgruppe 15 im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.

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Um Inkontinenzhilfen auf Kosten der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine mindestens mittelgradige Harn- und/oder Stuhlinkontinenz (meist mehr als 100ml in 4 Stunden) vorliegt.

In der ärztlichen Verordnung sollten die Diagnose, die Bezeichnung des verordneten Artikels sowie die benötigte Menge und der Versorgungszeitraum angegeben werden. Zudem sollte der Grund für das Hilfsmittel in der Verordnung erläutert sein, beispielsweise dass die Inkontinenzhilfe zur “Teilhabe am gesellschaftlichen Leben” erforderlich ist. Eine genaue Verordnung erleichtert den Weg zur erforderlichen Inkontinenzhilfe.

Wenn Sie kontinuierlich Inkontinenzmaterial benötigen, ist es sinnvoll, eine Dauerverordnung von Ihrem Arzt ausstellen zu lassen. Diese läuft in der Regel über mehrere Monate.

Bitte beachten Sie, dass es eine monatliche Stückzahl-Begrenzung für Inkontinenzhilfsmittel gibt. Bei Bedarf an mehr Material können Sie bei Ihrem Arzt nachfragen, um den Bedarf nachzuweisen und gegebenenfalls mehr Material zu erhalten.

Wie erfolgt die Versorgung?

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Inkontinenzprodukten in angemessener Qualität und Menge.

Wenn Sie spezielle Inkontinenzprodukte oder eine höhere Anzahl benötigen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die Inkontinenzprodukte können nur bei Leistungserbringern bezogen werden, mit denen Ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Dazu gehören beispielsweise Sanitätshäuser und Apotheken.

Nach Erhalt der ärztlichen Verordnung sollten Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Diese wird Ihnen Adressen von Sanitätshäusern oder Apotheken geben, die mit Ihrer Krankenkasse einen Versorgungsvertrag über die Lieferung von Inkontinenzmitteln abgeschlossen haben. Wenn Ihre Krankenkasse nur einen Vertragspartner hat, können Sie die Inkontinenzhilfen nur bei diesem Exklusivpartner beziehen.

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Beachten Sie, dass Sie sämtliche Kosten selbst tragen müssen, wenn Sie ein Inkontinenzprodukt von einem Sanitätshaus oder einem anderen Fachhändler beziehen, mit dem Ihre Krankenkasse keinen Vertrag hat.

Das Sanitätshaus oder die Apotheke darf regulär nur Produkte aushändigen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind oder dem festgelegten Standard entsprechen. Wenn es mehrere Modelle zur Auswahl gibt, können Sie diese testen.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Beratung, Anpassung und Einweisung seitens des Unternehmens, das die Inkontinenzprodukte bereitstellt. Der Fachhändler, beispielsweise das Sanitätshaus, ist verpflichtet, gemeinsam mit Ihnen das passende Produkt zu finden. Die Vorlagen müssen individuell ausgesucht und angepasst werden. Der Fachhändler muss eine persönliche oder telefonische Beratung zur Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs anbieten und Sie auf die Leistungen der Krankenkasse hinweisen. Bei Bedarf kann auch eine Beratung zu Hause stattfinden.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Lieferung in neutralen Kartons, die Menge der Lieferung muss Ihren räumlichen Möglichkeiten entsprechen. Die Vertragspartner müssen grundsätzlich die vereinbarten Lieferfristen einhalten (24 bis 72 Stunden) und eine Beratungshotline anbieten.

Wenn die Produkte, die Ihnen im Rahmen der Regelversorgung angeboten werden, aus medizinischen Gründen nicht Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, sollten Sie vor einem Eigenerwerb Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten. Auch ein Attest Ihres behandelnden Arztes kann in solchen Fällen hilfreich sein. In begründeten Ausnahmefällen können Krankenkassen eine abweichende Versorgung von den Regelbedarfen bewilligen.

Wenn Sie jedoch ohne medizinische Notwendigkeit ein höherwertiges Inkontinenzprodukt möchten oder eine höhere Anzahl von Inkontinenzvorlagen beziehen möchten, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Wer trägt die Kosten für Inkontinenzhilfen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Regelversorgung mit Inkontinenzhilfen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Sanitätshäusern oder Apotheken und den Krankenkassen. Die Kosten und die Versorgung mit Inkontinenzhilfen werden in Verhandlungsverträgen, den sogenannten Beitrittsverträgen, geregelt.

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Die Krankenkassen zahlen den jeweils vereinbarten Betrag mit Apotheken oder Sanitätshäusern. Die Grundlage der Abrechnung ist eine monatliche Pauschalvergütung, die bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden kann. Der Betrag liegt in der Regel zwischen 16 Euro und 32 Euro.

Auf eigenen Wunsch können Versicherte eine höherwertige Versorgung mit Inkontinenzprodukten erhalten. Die Differenz zwischen der Erstattung der Krankenkasse und dem tatsächlichen Preis, auch Mehrkosten genannt, müssen die Betroffenen selbst tragen. Bitte beachten Sie, dass dies nichts mit der gesetzlichen Zuzahlung zu verwechseln ist (siehe nächster Punkt).

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Die Zuzahlung zu Hilfsmitteln ist gesetzlich geregelt. Für “zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel”, zu denen auch Inkontinenzhilfen gehören, gibt es eine besondere Regelung. Die Zuzahlung hängt vom Monatsbedarf ab. Laut dieser Regelung müssen Patienten sich mit 10 Prozent oder maximal 10 Euro an den Kosten für den Monatsbedarf beteiligen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung ausgenommen.

Hilfe bei Problemen

Wenn es Probleme mit dem Lieferunternehmen gibt, sollten Sie sich umgehend an Ihre zuständige Krankenkasse wenden. Diese ist dafür verantwortlich, dass die erforderliche Dienstleistung erbracht wird und Sie die benötigten Hilfen kurzfristig, in geeigneter Menge und in guter Qualität erhalten.

Sollte es nicht möglich sein, die Situation im Sinne des Versicherten zu lösen, besteht die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Die meisten Krankenkassen haben Verträge mit mehreren Händlern, auf die sie ihre Versicherten hinweisen müssen.

Inkontinenz ist eine Herausforderung im Alltag, aber mit den richtigen Inkontinenzhilfen und der Unterstützung Ihrer Krankenkasse können Sie ein aktives und erfülltes Leben führen.