Insolvenz vermeiden: Ein außerinsolvenzlicher Vergleich mit Gläubigern

Insolvenz vermeiden: Ein außerinsolvenzlicher Vergleich mit Gläubigern

Den Weg zur Vermeidung einer Insolvenz zu finden, ist keine einfache Aufgabe. Doch ein außerinsolvenzlicher Vergleich mit den Gläubigern kann eine wirksame Lösung sein, besonders wenn die Gesamtverschuldung unter 10.000 € liegt.

Außerinsolvenzlicher Vergleich als Ausweg

Ein außerinsolvenzlicher Vergleich ist das einzige Mittel, um eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Dabei verhandelt man mit allen Gläubigern, um eine Einigung zu erzielen. Dieser Vergleich ähnelt dem Schuldenbereinigungsplan, der oft als Vorbereitung für einen Insolvenzantrag dient.

Unser Büro hat bereits zahlreiche außerinsolvenzliche Vergleiche für unsere Mandanten erfolgreich durchgeführt. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass das Zustandekommen eines solchen Vergleichs nicht immer problemlos möglich ist.

Hürden und Herausforderungen

Es gibt zwei entscheidende Hürden, an denen ein Vergleich mit den Gläubigern oft scheitert:

1. Unzureichende Vergleichssumme

Der Erfolg eines außerinsolvenzlichen Vergleichs hängt von der Höhe der Vergleichssumme ab. Je höher dieser Betrag ist – idealerweise zwischen 20 % und 30 % der Gesamtschulden – desto wahrscheinlicher wird die Zustimmung der Gläubiger sein. Doch für viele Mandanten ist es unmöglich, eine solche Summe aufzubringen. Manchmal springen jedoch Verwandte oder Dritte ein.

Eine Ratenzahlung als Vergleichsvorschlag führt oft nicht zum Erfolg. Die meisten Gläubiger lehnen dieses Angebot ab, da sie schnellstmöglich ihr Geld zurückerhalten möchten und eine Ratenzahlung zusätzlichen Aufwand bedeutet.

2. Zustimmung aller Gläubiger erforderlich

Ein weiteres Problem beim außerinsolvenzlichen Vergleich ist, dass sämtliche Gläubiger dem Vergleich zustimmen müssen. Auch wenn Kleingläubiger vollständig bedient werden können, ist dies irrelevant, wenn die Hauptgläubiger, insbesondere die mit den höchsten Forderungen, den Vorschlag ablehnen.

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Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei Vergleichen mit bestimmten Gläubigergruppen. Zum Beispiel ist die Finanzverwaltung selten dazu bereit, einem solchen Vergleich zuzustimmen. Auch Krankenkassen lehnen häufig Vergleiche ab. Wenn also institutionelle Gläubiger wie das Finanzamt oder Krankenkassen involviert sind, sinken die Erfolgsaussichten erheblich.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die Möglichkeit eines außerinsolvenzlichen Vergleichs zur Vermeidung einer Privatinsolvenz zu prüfen. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie kompetent beraten.

Hinweis: Dieser Artikel gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die Materie und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.