Die Themen Schulden und Zahlungsunfähigkeit sind vielen Menschen unangenehm. Anders als in anderen Ländern wird eine Insolvenz in Deutschland sehr schnell als persönliches Scheitern gesehen. Da scheint es auf den ersten Blick nicht hilfreich zu sein, dass jedermann auf dem Portal “Insolvenzbekanntmachungen” Privatinsolvenzen einsehen kann …
Seit 2002 sind Verbraucherinsolvenzen öffentlich einsehbar
Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 haben laut Statistischem Bundesamt ca. 1,5 Millionen Verbraucher eine Privatinsolvenz durchlaufen und sich mit Hilfe eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens von ihren Schulden befreit.
Nach § 9 InsO sollen seit 2002 auch Verbraucherinsolvenzen öffentlich gemacht werden. Vorher war das nur für Unternehmensinsolvenzen der Fall. Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihre Insolvenzverfahren online. Eine Aktualisierung der Daten findet mehrmals täglich statt.
Bei den Angaben, die Sie dort finden, handelt es sich um offizielle Auskünfte. Wenn Sie dort recherchieren, können Sie also davon ausgehen, dass alle Privatinsolvenzen lückenlos gespeichert werden. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet ist übrigens auch ausreichend, um alle Beteiligten des Insolvenzverfahrens zu informieren.
Warum ist es sinnvoll, dass die Insolvenz einer Privatperson veröffentlicht wird?
Der erste Grund ist, dass es sich bei einem Insolvenzverfahren um ein offizielles Gerichtsverfahren handelt. Und Gerichtsverhandlungen sind – bis auf wenige Ausnahmen – öffentlich.
Der zweite Grund ist ein wirtschaftlicher. Vor 2002 konnten sich nur Verbraucher darüber informieren, ob ein Unternehmen insolvent ist. Jetzt ist es für beide Parteien möglich zu recherchieren, ob eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Das ist durchaus sinnvoll, da sich die Art und Weise, wie wir konsumieren, sehr verändert hat. Früher wurden viele Waren persönlich mit Bargeld bezahlt, heute bietet der E-Commerce unzählige Zahlungsmöglichkeiten an, bei denen es im Nachhinein häufiger zu Problemen kommen kann. Ein Stichwort ist die Bezahlung auf Rechnung.
Welche Daten findet man auf Insolvenzbekanntmachungen?
Die veröffentlichten Daten können den Namen (Geburtsnamen), das Geburtsdatum, die Anschrift, den Geburtsort und das Aktenzeichen umfassen. Falls vorhanden, wird auch der Beruf des Schuldners angegeben.
Absatz zwei des § 9 InsO besagt zusätzlich, dass das Insolvenzgericht berechtigt ist, weitere Veröffentlichungen zu veranlassen. So kann es in manchen Fällen sein, dass man von “den teilnehmenden Forderungen” und dem “zur Verteilung” stehenden Betrag erfährt.
Auf dem Insolvenzportal findet man auch aktuelle Statusmeldungen. Bei einer erfolgreichen Verbraucherinsolvenz wird zu guter Letzt darauf hingewiesen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Insolvenzbekanntmachungen.de: Tipps zur Suche
Wenn Sie über die Website Insolvenzbekanntmachungen in Erfahrung bringen möchten, ob sich eine Person im Insolvenzverfahren befindet, müssen Sie zunächst wissen, welches Insolvenzgericht zuständig ist. Des Weiteren benötigen Sie eine weitere Angabe, z.B. den Namen oder die Anschrift.
Sie haben die Wahl zwischen einer “Uneingeschränkten Suche” und einer “Detailsuche”. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer uneingeschränkten Suche (die voreingestellt ist) nur die Verfahren angezeigt bekommen, die in den letzten zwei Wochen bekanntgemacht wurden.
Hat sich ein Schuldner vor etwas längerer Zeit für eine Privatinsolvenz entschieden, sollten Sie dementsprechend die “Detailsuche” wählen.
Wie lange kann man die Daten einer Privatinsolvenz einsehen?
Die Informationen werden spätestens sechs Monate nach der Einstellung des Verfahrens von der Plattform gelöscht. Das ist für Schuldner beruhigend zu wissen, da so ein potenzieller zukünftiger Stolperstein aus dem Weg geräumt wird.
Weitere Auskünfte nur über das zuständige Insolvenzgericht
Sollten weitere Interessen bestehen und Auskünfte erforderlich sein, müssen sich die Interessenten stets direkt an das zuständige Insolvenzgericht wenden. Allerdings hat auch dieses nur eine beschränkte Auskunftspflicht.
Fazit
Die Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens auf Insolvenzbekanntmachungen.de sollte Schuldner nicht davon abhalten, eine Privatinsolvenz in Betracht zu ziehen. Es ist zwar richtig, dass auch Nachbarn, Kollegen und Freunde davon erfahren könnten. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass überwiegend mögliche Geschäfts- bzw. Vertragspartner das Portal für Recherchen nutzen.
Wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern nicht mehr möglich ist, gibt es keine bessere Chance, um auf absehbare Sicht der Schuldenspirale zu entkommen. Und die sollte man sich nicht entgehen lassen, sondern möglichst schnell handeln!