Investitionsabzugsbetrag oder IAB ist ein steuerlicher Vorteil, von dem vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren können. Mit dem IAB haben Unternehmer die Möglichkeit, die Abschreibung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts früher als üblich vorzunehmen. Das bedeutet, dass sie bis zu drei Jahre früher als geplant Abschreibungskosten geltend machen können.
Investitionsabzugsbetrag: Was steckt dahinter
Der IAB ermöglicht es Unternehmen, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bereits vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd abzusetzen. Das bedeutet, dass Unternehmer einen Teil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf die kommenden Jahre verteilen können. Dies ist vor allem für Unternehmen interessant, die größere Anschaffungen planen und so ihre Steuerlast reduzieren können.
Voraussetzungen und Neuregelungen des Investitionsabzugsbetrags in der Übersicht
- Unternehmen konnten den IAB bisher nur für geplante Investitionen nutzen, die für die kommenden drei Jahre geplant waren.
- Ab 2016 wurde die Durchführung des IAB vereinfacht und Unternehmen sind nicht mehr dazu verpflichtet, eine Liste mit geplanten Anschaffungen zu führen.
- Unternehmen können den IAB auf mehrere Jahre aufteilen und ihn im Jahr der Anschaffung gewinnerhöhend auflösen.
- Der IAB ermöglicht Unternehmen einen sofortigen Teilabzug der Anschaffungskosten und einen späteren 40 %igen Sofortabzug.
Der Investitionsabzugsbetrag bietet Unternehmen finanzielle Vorteile und die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu reduzieren. Unternehmen sollten die Voraussetzungen und Neuregelungen des IAB kennen, um diese steuerliche Vergünstigung optimal nutzen zu können.