Ist ein Fernstudium gleichwertig? 10 Gründe die dafür sprechen

Ist ein Fernstudium gleichwertig? 10 Gründe die dafür sprechen

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob ein Fernstudium genauso gleichwertig ist wie ein “normales” Präsenz-Studium an einer herkömmlichen Universität. Zweifel kommen auf, ob ein Fernstudium die gleiche Anerkennung erhält wie ein Studium an einer “normalen” Uni.

In diesem Artikel werde ich dir jedoch zeigen, dass du dir darüber keine Gedanken machen musst. Es sprechen viele Gründe dafür, dass ein Fernstudium sogar noch höher angesehen sein kann als ein herkömmliches Studium. Deine Karrierechancen könnten sogar dadurch verbessert werden.

Ein Fernstudium unterliegt denselben Akkreditierungsvorgaben

Akkreditierungs-Institute unterscheiden normalerweise nicht zwischen verschiedenen Studienarten, sondern vielmehr wie die Inhalte didaktisch aufbereitet werden. Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen und kann sowohl für bestehende als auch für neue Studiengänge durchlaufen werden.

Kleinere Hochschulen ersparen sich oft den aufwendigen Akkreditierungs-Prozess, da dieser freiwillig ist und sogar Kosten verursacht. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass die Qualität des Studiums geringer ist.

Es ist daher sinnvoll, den Studiengang vorher selbst zu prüfen. Um sicherzustellen, dass die Akkreditierung angemessen erfolgt, gibt es den Akkreditierungsrat.

Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.

Im Rahmen der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die in der Musterrechtsverordnung festgelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien systematisch umsetzt.

Hierfür ist ein Qualitätsmanagementsystem erforderlich, das regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsieht. An diesen Bewertungen sind interne und externe Studierende, externe wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis sowie Absolventinnen und Absolventen beteiligt.

LESEN  Fallen Dinge beim Fallen unterschiedlich schnell?

Neben den Studiengangsakkreditierungen gibt es auch sogenannte Systemakkreditierungen.

Beispielsweise ist die AKAD Hochschule Stuttgart (Fernuniversität) staatlich anerkannt gemäß dem System des Akkreditierungsrates. Die Erstakkreditierung fand am 01.07.2021 statt und die Akkreditierung ist bis zum 30.06.2029 gültig. Die Trägerschaft ist staatlich anerkannt.

Das gleiche gilt für die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Die Reakkreditierung fand am 01.10.2021 statt und die Akkreditierung ist bis zum 30.09.2029 gültig. Die Trägerschaft ist öffentlich-rechtlich.

Wie du sehen kannst, unterliegen beide Hochschulen (obwohl die Trägerschaft und das Studienmodell völlig unterschiedlich sind) denselben Akkreditierungsbedingungen. Solange die Hochschulen akkreditiert sind, musst du dir also weniger Gedanken machen. Du kannst dies normalerweise an den Qualitätssiegeln auf der Webseite erkennen.

Ein Fernstudium hat dieselben Abschlüsse

Ein Fernstudium unterscheidet sich nicht hinsichtlich der Abschlüsse von einem herkömmlichen Studium. An der Heinrich-Heine-Universität kannst du zum Beispiel einen Bachelor of Science in Informatik machen.

Aber du kannst auch an der Wilhelm Büchner Hochschule dein Fernstudium im Bereich Informatik mit einem Bachelor of Science abschließen.

Das gleiche gilt natürlich auch für Fernstudiengänge wie BWL, Wirtschaftspsychologie, Medieninformatik oder Soziale Arbeit.

Du musst dir also keine Gedanken darüber machen, ob du einen Nachteil bei deinem Abschluss hättest, nur weil du ein Fernstudium absolvierst. In beiden Systemen stehen dir dieselben Abschlussmöglichkeiten offen.

Sowohl an einer herkömmlichen Universität als auch an einer Fernhochschule unterliegen die Studiengänge dem European Credit Transfer System. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Studienleistungen im europäischen Raum vereinheitlicht. Auch hier werden keine Unterschiede hinsichtlich des Studienmodells gemacht.

Ein Fernstudium kann genauso steuerlich abgesetzt werden

Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Studienleistungen, die auf herkömmlichem Weg oder durch ein Fernstudium abgeschlossen werden.

Du kannst also ein Erststudium zum Beispiel bis zu 6.000,00 Euro als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Ein Zweitstudium kann in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.

Der Bundesfinanzhof unterscheidet also nicht zwischen einem Fernstudium und einem herkömmlichen Studium. Entscheidend ist lediglich, dass du überhaupt studierst.

LESEN  ISTA Package Testing: Alles, was du wissen musst!

Du entgehst also keine steuerlichen Nachteile, nur weil du dich für ein Fernstudium entschieden hast.

Ein klassisches Fernstudium unterliegt ebenfalls der Regelstudienzeit

Ein klassischer Bachelor zum Beispiel an der Universität zu Köln dauert 6 Semester mit einem Bachelor of Science als Abschluss.

Derselbe Abschluss (Bachelor of Science) dauert im Bereich BWL an der ISM im Fernstudium ebenso 6 Semester.

Es gibt also keine Unterschiede oder Nachteile hinsichtlich der Regelstudienzeit, wenn du dich für ein Fernstudium entscheidest. Im Gegenteil: An der AKAD und der IU gibt es sogar noch zusätzliche flexible Zeitmodelle. Hier kannst du dann 6, 8 oder sogar 12 Semester studieren.

Das Schöne ist, dass du bei einem Fernstudium normalerweise sogar kostenlos verlängern kannst, wenn du mehr Zeit benötigst. Zusätzliche Kosten fallen dann in der Regel nicht an.

Ein Fernstudium kann auch durch BAföG gefördert werden

Als Fernstudent kannst du wie Vollzeit-Studierende an einer Präsenzhochschule BAföG für ein akademisches Erststudium beantragen.

Falls du bereits einen Hochschulabschluss hast, erhältst du jedoch nur selten BAföG. Eine Ausnahme bilden dann aber Masterstudiengänge.

Wenn du einen Antrag auf BAföG für dein Fernstudium stellen möchtest, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Bachelor Fernstudiengänge können bis zum 30. Lebensjahr gefördert werden, bei Master Fernstudiengängen höchstens bis zum 35. Geburtstag.
  • Das eigene Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
  • Primär förderungsfähig sind Fernstudiengänge in der Vollzeitvariante.

Für ein Fernstudium gibt es ebenfalls Stipendien

Es gibt zahlreiche Stipendien und Förderungen für ein Fernstudium. Viele Stiftungen, wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Hans-Böckler-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das SBB Aufstiegsstipendium und die Stiftung des deutschen Volkes, vergeben Stipendien für ein Fernstudium.

Es bleibt dir überlassen, bei welcher Stiftung du dich bewirbst. Viele Fernuniversitäten bieten auch interne Stipendien-Programme an.

Die IU Internationale Hochschule (früher IUBH) vergibt jeden Monat vier 50%-Stipendien an Personen mit besonders inspirierendem Hintergrund. Das entspricht 48 Stipendien pro Jahr. Die Chance, eines dieser Stipendien zu bekommen, ist also relativ groß. Allerdings darfst du dich nur einmal dafür bewerben.

Rechtlich sind die Abschlüsse gleichwertig

Bachelor-, Master- oder vergleichbare Abschlüsse, die über Fernstudium erreicht werden, sind rechtlich gleichgestellt wie die entsprechenden Abschlüsse eines Präsenz-Studiums.

LESEN  Der Wert von Münzen und Sammlerprägungen

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen akademische Grade gemäß §18 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Fernhochschulen oder Präsenzhochschulen handelt.

Ein Fernstudium erfährt häufig sogar eine höhere Akzeptanz bei Personalern

Ein Fernstudium wird in der Regel von Personalern akzeptiert und sogar höher angesehen. Viele Personaler sind sich der Doppelbelastung bewusst, die Studierenden aufgrund ihrer Arbeit neben dem Studium haben.

Diese Erfahrung zeigt Personalern, dass Studierende in der Regel in der Lage sind, auch mit stressigen Situationen umzugehen. Denn Klausurphasen und eine anstrengende Arbeitswoche zeigen normalerweise, dass der Umgang mit Belastungen für potenzielle Arbeitnehmer kein Problem ist. Präsenz-Studenten können dies normalerweise weniger zeigen, da sie in der Regel nicht Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.

Angesichts dieser Tatsache ist die Akzeptanz bei Personalabteilungen für ein Fernstudium in der Regel hoch angesehen.

Ein Fernstudium bietet mindestens dieselben Karrierechancen

Abschlüsse von Fernuniversitäten bieten mindestens dieselben Karrierechancen wie Abschlüsse von herkömmlichen Universitäten.

Laut aktuellem Gehaltsreport kann damit gerechnet werden, dass du mit einem akademischen Abschluss ein höheres Gehalt erhältst. Akademiker verdienen im Durchschnitt 19.100 Euro und damit 48% mehr als Personen ohne Studienabschluss. Zudem entwickelst du Kompetenzen, die dich auf dem Arbeitsmarkt auszeichnen können.

An der IU finden zum Beispiel 94% der Absolventen in den ersten drei Monaten nach ihrem Abschluss eine Anstellung. 80% von ihnen übernehmen bereits nach zwei Jahren Managementverantwortung. Und dabei spielt es keine Rolle, ob du ein “normales” Studium oder ein Fernstudium absolviert hast.

Durch ein Fernstudium bist du sogar insgesamt flexibler

Ein Fernstudium ermöglicht es dir im Vergleich zu einem herkömmlichen Präsenzstudium, viel flexibler zu sein. Innerhalb eines Fernstudiums kannst du selbst bestimmen, wann und wie viel du lernst.

Du kannst deine Zeit frei einteilen und auch selbst bestimmen, wo du lernst. Bei einem Fernstudium kannst du auch auf Reisen gehen und währenddessen dein Studium absolvieren. An der AKAD University zum Beispiel gibt es einen Großteil der Studiengänge, die du zu 100% online absolvieren kannst.

Fazit: Ist ein Fernstudium gleichwertig?

Ja, ein Fernstudium ist mindestens gleichwertig. In vielen Fällen hat es sogar einen höheren Stellenwert und ist deshalb bei Personalern sehr beliebt.

Warum zweifelst du noch daran, ob dein Fernstudium wirklich gleichwertig ist? Schreib es uns gerne in die Kommentare.

Fernstudium