Ist er “Königliche Hoheit” oder “Herr von Bayern”?

Ist er “Königliche Hoheit” oder “Herr von Bayern”?

München – Wir alle stehen manchmal vor kniffligen Fragen, vor allem wenn wir uns in adligen Kreisen bewegen. Ein solcher Fall ist Franz Herzog von Bayern, der oberste Wittelsbacher Bayerns. Wie spricht man ihn nun richtig an?

Früher wäre das einfach gewesen: Als König Franz hätte er zu einem Festakt eingeladen. Doch wie ist es heute? Welche offizielle Bezeichnung trägt er? Die Anrede “Majestät” scheidet aus, da sie nur einem regierenden König oder Kaiser gebührt. Doch wie steht es mit “Königliche Hoheit”? Diese Anrede war im alten Bayern üblich, aber ohne König gibt es keine königliche Familie, wie die Juristen betonen.

Juristisch gesehen ist der Name, der im Pass steht, eindeutig: “Franz Herzog von Bayern”. Daraus ergeben sich die bürgerlichen Anreden “Herr Herzog von Bayern” oder “Herr von Bayern”. Beide sind jedoch missverständlich und nicht ideal in der Kommunikation.

Die richtige Anrede hängt von der Situation ab. In formellen Situationen kann man Franz Herzog von Bayern durchaus mit “Königliche Hoheit” ansprechen, um seine Position als ehemaliger Herrscher deutlich zu machen. Aber oft ist das umständlich und altmodisch. Eine geläufige und elegante Anrede für S.K.H. Franz Herzog von Bayern ist deshalb einfach “Herzog Franz”.

Ob “Königliche Hoheit” oder “Herzog Franz” – das Pronomen bleibt in beiden Fällen “Sie”. Die indirekte Anrede in der dritten Person gehört der Vergangenheit an.

Die deutsche Adelsanrede war nie einfach, aber bis 1918 eindeutig. Mit dem Ende der Monarchie in Deutschland verlor der Adel seine Vorrechte und öffentlichen Funktionen. Adelsbezeichnungen gelten seitdem nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.

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In Österreich verlor der Adel nicht nur seine Vorrechte, sondern auch seine Namen. Standesbezeichnungen und Adelsprädikate wurden verboten.

Bayern ist ein Land der Schlösser und Burgen und ihre Besitzer sind häufig adlige Titelträger. Die korrekte Anrede lautet Prinz/Graf/Freiherr (Baron) von X bzw. Prinzessin/Gräfin/Freifrau (Baronin) von Y. Der Titel ist hier bereits in der Anrede enthalten.

Die meisten Fürsten in Deutschland sind nur “gefühlte” Fürsten, ihr Titel steht nicht im Pass. Dennoch wird der Fürstentitel inoffiziell weitergeführt, und bei einigen Titelträgern steht er sogar im Pass.

Adelstitel mögen heute für viele von uns wie ein fernes Märchen klingen, aber in der Geschichte waren sie ehrende Bezeichnungen für Adelige. Sprachgeschichtlich gesehen gehören wir also alle zum Adel.