Jahres-Reise­versicherung: Eine lohnende Investition für Vielreisende

Jahres-Reise­versicherung: Eine lohnende Investition für Vielreisende

Bist du mindestens 2 bis 3 Mal im Jahr auf Reisen? Dann solltest du über eine Jahres-Reiseversicherung nachdenken. Mit dieser Versicherungsform kann sich der Abschluss im Vergleich zu Einzelversicherungen bereits ab 2 Reisen im Jahr lohnen. Die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben verschiedene Jahres-Reiseversicherungen von Versicherungsunternehmen verglichen und dabei wesentliche Unterschiede festgestellt.

So wurde verglichen

Die Konsumentenschützer:innen haben den Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung inklusive Stornoschutz bei 6 Anbietern untersucht. Dabei wurden sowohl die Kosten für eine Einzelperson als auch für eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern betrachtet.

Für eine Einzelperson mit einer Mindestdeckung beim Stornoschutz von 3.000 Euro pro Reise betrugen die Prämien für die Jahresversicherung zwischen 167 und 292,50 Euro.

Auch für Familien sind die jährlichen Kosten nur unwesentlich höher. Bei einer Mindestdeckung beim Stornoschutz von 5.000 Euro pro Reise lagen die Kosten für 2 Erwachsene und 2 Kinder zwischen 259 und 420 Euro pro Jahr.

Positiv für Konsument:innen ist, dass die Anzahl der Reisen pro Jahr bei keinem der Anbieter beschränkt ist. Jedoch sollte die Dauer der einzelnen Reise beachtet werden. In unserem Vergleich bestand Deckung für Reisen bis zu einer maximalen Dauer von 42 bis 90 Tagen, abhängig vom Versicherer. Es gibt aber auch abweichende Produkte oder Zusatzpakete für längere Reisen.

Was gilt als Reise?

Die Definition von “Reise” variiert je nach Versicherungsunternehmen und dessen Bedingungen. Während einige Anbieter mindestens eine Übernachtung außerhalb des Wohnsitzes verlangen, reicht es bei anderen bereits aus, dass die Reise eine örtliche Entfernung von 50 km umfasst.

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Verschiedene Pakete für Jahres-Reiseversicherungen

Als Komplettschutz umfassen Jahres-Reiseversicherungen neben Stornoschutz und Reiseabbruch auch Kosten, die während der Reise durch Krankheit, Heimtransport, Unfall, Bergung oder Verlust des Gepäcks entstehen können.

Es ist auch möglich, einen geringeren Deckungsumfang abzuschließen, zum Beispiel ausschließlich Stornoschutz. Dies kann sinnvoll sein, wenn bereits anderweitiger Versicherungsschutz besteht, z.B. durch Kreditkarten oder Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs oder Bergsteigervereinen.

Akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung

Einige Versicherer decken auch unerwartete Verschlechterungen einer bestehenden Erkrankung ab. Bei anderen gibt es jedoch Leistungsausschlüsse oder Beschränkungen, wie z.B. eine Deckung nur, wenn die Erkrankung in den letzten 6 oder 12 Monaten nicht behandelt wurde oder eine geringere Versicherungssumme gilt. Es ist wichtig, die konkreten Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Deckungsschutz bei unverschuldeter Verspätung des Reisenden

Ein oft übersehenes, aber häufig relevantes Thema: Wenn die Abreise (z.B. Flugzeug, Schiff oder Bahn) aufgrund unverschuldeter verspäteter Selbstanreise verpasst wird, übernehmen einige Versicherer die entstehenden Mehrkosten, wie z.B. einen Ersatzflug oder den Transport zum nächsten Hafen.

Besonderheiten für Familienschutz

Wer einen Familientarif abschließt und gemeinsam mit der Familie verreisen möchte, sollte die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Es ist nicht einheitlich geregelt, wer als mitversichertes Kind gilt. Das Alter spielt dabei eine Rolle. Einige Versicherungen bieten Schutz nur bis zum 18. Geburtstag an, während andere den Schutz bis zum vollendeten 21., 23. oder 25. Lebensjahr gewähren. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht immer Voraussetzung für den Familienschutz. Teilweise wird Versicherungsschutz auch unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis angeboten, sodass auch Freunde der Kinder versichert sind.

Jahres-Reiseversicherungen für Familien bieten auch Schutz, wenn die Familienmitglieder einzeln verreisen. Hier kann es jedoch je nach Versicherer zu einer Einschränkung der Deckungssumme kommen.

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Weitere wichtige Punkte

  • Eine Jahresversicherung kann grundsätzlich jederzeit abgeschlossen werden. Beim Stornoschutz müssen jedoch besondere Fristen beachtet werden. Wenn die erste Reise kurz nach Abschluss der Versicherung stattfindet, sollte auf Wartefristen geachtet werden, innerhalb derer noch kein Versicherungsschutz besteht (z.B. innerhalb von 10 Tagen nach Versicherungsabschluss).
  • Eine Jahres-Reiseversicherung bietet Schutz für ein ganzes Jahr. Der Vertrag verlängert sich laut den meisten Versicherungsbedingungen automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Versicherer sollte jedoch noch einmal separat über die Verlängerung und die Kündigungsmöglichkeiten informieren.
  • Bei der Planung einer besonders teuren Reise sollte auf die Deckungssumme in der Stornoversicherung geachtet werden, um ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Es sollte überprüft werden, ob im Schadensfall ein Selbstbehalt zu zahlen ist. Dies kann für bestimmte Leistungen oder ab einem bestimmten Alter gelten.

Reiseschutz über Kreditkarten

Auch Kreditkarten bieten oft Reiseversicherungsschutz. Es ist jedoch ratsam, die Voraussetzungen für den vollen Versicherungsschutz genau zu lesen. Je nach Karte kann es erforderlich sein, dass die Karte innerhalb der letzten 2 bis 3 Monate vor dem Versicherungsfall verwendet wurde. Manchmal muss auch die gesamte oder ein überwiegender Teil der Reise mit der Karte bezahlt werden.

Der Stornoschutz ist bei einigen Kreditkarten von vornherein nicht enthalten. Bei Familienreisen sollten zudem bestimmte Leistungen nur gegenüber dem Karteninhaber/der Karteninhaberin erbracht werden.

Eine Jahres-Reiseversicherung ist eine sinnvolle Investition für Vielreisende. Sie bietet umfassenden Schutz und kann im Vergleich zu Einzelversicherungen kostengünstiger sein. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote sorgfältig und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, um den optimalen Schutz für Ihre Reisen zu finden.

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