Jahresabschluss-Veröffentlichung der GmbH im Bundesanzeiger

Jahresabschluss-Veröffentlichung der GmbH im Bundesanzeiger

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch eine aufschlussreiche Informationsquelle für Kunden, Konkurrenten, Mitbewerber und Kreditgeber. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Veröffentlichungspflichten und wie Sie mögliche Fehler vermeiden können.

Wer ist für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verantwortlich

Als Unternehmer sind Sie verantwortlich und zuständig dafür, dass der Jahresabschluss Ihrer GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Kommen Sie dieser Pflicht nicht fristgerecht oder im erforderlichen Umfang nach, drohen Mahnschreiben und Geldstrafen. Daher ist es ratsam, sich bereits bei der Gründung Ihrer GmbH mit dem Thema Jahresabschluss und Bundesanzeiger vertraut zu machen.

Was muss man als GmbH im Bundesanzeiger veröffentlichen

Die Veröffentlichungspflichten richten sich nach der Größenklasse Ihrer GmbH. Je größer (Umsatz, Mitarbeiter, etc.) die GmbH, desto umfangreicher und detaillierter sind die Veröffentlichungspflichten. Es gibt drei Größenordnungen, wobei für Kleinst-Gesellschaften eine Erleichterung gilt. Beachten Sie dabei, dass vor allem Kleinst-GmbHs und kleine GmbHs oft weniger fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen und daher besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Wie kann man im Bundesanzeiger veröffentlichen

Die Auftragsübermittlung erfolgt entweder über Bundesanzeiger.de oder eine Massenschnittstelle (Webservice). Vor der Veröffentlichung müssen Sie sich einmalig registrieren und können dann die Unterlagen in digitaler Form übermitteln. Obwohl dies eine technische Hürde darstellen kann, ist der Prozess relativ einfach gehalten und mit vielen Hilfen versehen.

LESEN  Warum eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen unverzichtbar ist

Veröffentlichungsfrist – bis wann muss man veröffentlichen

Nach Ende des Geschäftsjahres haben Sie genau 12 Monate Zeit für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfristen sind nicht verlängerbar. Es ist zwar rechtlich in Ordnung, mit der Einreichung erst am letzten Tag der Frist zu beginnen, jedoch sollten Sie bedenken, dass Korrekturen nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich sind. Verzögern oder Vermeiden der Veröffentlichung ist in der Regel die falsche Strategie, da hohe Ordnungsgelder drohen.

Strafen/ Ordnungsgelder bei verspäteter Veröffentlichung

Wenn Sie die Frist nicht einhalten können oder wollen, folgt ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Ihnen wird eine Androhungsverfügung zugeschickt, in der die Höhe des Ordnungsgeldes (zwischen 2.500 und 25.000 Euro) festgelegt wird. Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens müssen Sie veröffentlichen oder Einspruch einlegen. Die Kosten dieser Androhungsverfügung betragen 103,50 Euro. Kommen Sie den Offenlegungspflichten dennoch nicht nach, wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Bezahlen Sie nicht, können die hohen Ordnungsgelder sogar eine Insolvenz bedeuten.

Kosten – wie teuer ist die Veröffentlichung/ Hinterlegung

Die Kosten für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung richten sich nach der Anzahl der Zeichen der eingereichten Dokumente. Eine günstigere Alternative ist die Einreichung im XML-Format zu pauschalen Preisen. Die Veröffentlichung per XML kostet für eine kleine GmbH pauschal 33 Euro (inkl. Veröffentlichung im Unternehmensregister). Eine Hinterlegung der Bilanz von Kleinst-GmbHs kostet pauschal 23 Euro.

5 weitere wichtige Tipps zum Jahresabschluss im Bundesanzeiger

  • Belasten Sie sich nicht mit der Veröffentlichungspflicht und beauftragen Sie Ihren Steuerberater damit.
  • Nutzen Sie die 12 Monats-Frist, um Mitbewerbern weniger Informationen zu geben.
  • Achten Sie darauf, ob im Bundesanzeiger nur verdichtete Informationen preisgegeben sind oder mehr.
  • Es gibt Apps wie Bilanzspion oder kostenpflichtige Abonnements für den “Info-Dienst” des Bundesanzeigers, um Jahresabschlüsse der Konkurrenz zu verfolgen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Schreiben, die Ihnen eine amtlich wirkende Schein-Rechnung zusenden.
LESEN  Mobbing im Internet: Die gefährliche Realität der Partnervermittlung

Die Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger kann zwar lästig sein, aber mit den richtigen Informationen und Tipps können Sie mögliche Fehler vermeiden und die Transparenz Ihrer GmbH gewährleisten.