Jugendcamps: Informationen und häufig gestellte Fragen

Jugendcamps: Informationen und häufig gestellte Fragen

Willkommen zu unserem Artikel über Jugendcamps! Hier findest du alle wichtigen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Allgemeine Anforderungen

  1. Die Teilnehmer der Kurse müssen mindestens 9 Jahre alt sein und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein.

Teilnahme / Bestätigung der Anmeldung

2.1. Für minderjährige Teilnehmer wird die Anmeldung von deren gesetzlichem Vertreter durchgeführt. Volljährige Teilnehmer können ihre Anmeldung selbst durchführen.

2.2. Der Kurs umfasst folgende Leistungen: Unterricht mit allen Lernmaterialien, Unterkunft und Verpflegung sowie Versicherung (Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Nach der Anmeldung senden wir dem Vertragspartner eine Bestätigung über die gebuchte Kursanmeldung mit Angabe der gebuchten Verpflegung (im Folgenden “Anmeldebestätigung” genannt). Der Vertrag kommt mit Erhalt der Anmeldebestätigung durch den Vertragspartner zustande.

2.3. Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird eine Rechnung über die fälligen Kursgebühren versandt, die alle in 2.2 genannten Leistungen, den Zahlungstermin und die Teilnehmernummer enthält. Weitere Informationen zur Reiseversicherung sowie zur Unfall- und Haftpflichtversicherung finden Sie unter 9.2.

2.4. Teilweise Buchungen sind nicht möglich.

Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Preisliste ist Bestandteil des Vertrags. Bitte schau auf unserer Website www.goethe.de/youth nach.

3.2. Die Kursgebühr ist bis zum Zahlungstermin, der auf der Rechnung angegeben ist, in voller Höhe an das GI zu entrichten. Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem die Zahlung auf dem GI-Konto eingeht. Die Überweisung muss die Teilnehmernummer angeben.

3.3. Alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der Zahlung der Kursgebühr werden vom Vertragspartner getragen.

3.4. Wenn das GI die vollständige Zahlung der Kursgebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum erhält, hat der Vertragspartner kein Recht mehr, den gebuchten Kurs zu besuchen. In diesem Fall ist das GI berechtigt, den Kurs anderen interessierten Personen zur Verfügung zu stellen.

3.5. Bei Nichtteilnahme am gebuchten Kurs, verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder Kursabbruch oder anderen Abwesenheiten (z. B. aufgrund von Krankheit) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

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Änderungen von Kursbuchungen

  1. In Ausnahmefällen können Reservierungen (z. B. Änderungen der Kursdaten) nach Absprache mit dem GI umgebucht werden. Die erste Änderung ist kostenfrei. Für jede weitere Buchungsänderung wird eine Gebühr von 60 € erhoben.

Stornierung

5.1. Der Vertragspartner kann die Kursbuchung unter folgenden Bedingungen stornieren.

  • Bei Stornierung bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn behält das GI eine Bearbeitungsgebühr von 160 € ein.

  • Bei Stornierung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn behält das GI einen Betrag in Höhe von 30% der Kursgebühr ein, jedoch nicht weniger als die Bearbeitungsgebühr von 160 €.

  • Bei Stornierung bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn behält das GI einen Betrag in Höhe von 50% der Kursgebühr ein, jedoch nicht weniger als die Bearbeitungsgebühr von 160 €.

  • Bei Abbruch nach Kursbeginn behält das GI 100% der Kursgebühr ein. Der Vertragspartner kann Belege vorlegen, um geltend zu machen, dass in einem individuellen Fall eine geringere Summe einbehalten werden sollte.

5.2. Die Stornierung muss schriftlich (oder per E-Mail) an das GI unter den in der Anmeldebestätigung angegebenen Kontaktdaten erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Eingangs der Stornierungserklärung an der in der Anmeldebestätigung angegebenen Kontaktadresse.

Ankunft

6.1. Wenn der Teilnehmer am ersten Tag des Kurses nicht anreisen kann, muss das GI an der in der Anmeldebestätigung angegebenen Adresse benachrichtigt werden.

6.2. Falls keine Benachrichtigung gemäß 6.1. erfolgt, kann das GI anderweitige Vereinbarungen für den Kursplatz des Teilnehmers treffen. Wenn der Kursplatz von einem anderen Teilnehmer eingenommen werden kann, behält das GI mindestens die Verwaltungsgebühr von 160 € zur Deckung seiner Verwaltungskosten ein.

6.3. Falls der Kursplatz nicht von einem anderen Teilnehmer eingenommen werden kann, behält der Teilnehmer trotzdem das Recht auf den Kursplatz. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Kursgebühren in voller Höhe zu bezahlen.

Unterkunft

7.1. Die Unterkunft ist Bestandteil des Kurses und kann nicht von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine vorherige Besichtigung der Unterkunft ist nicht möglich.

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7.2. Das Einzugsdatum der Unterkunft ist das angegebene Anreisedatum und das Auszugsdatum das angegebene Abreisedatum.

7.3. Der Kursteilnehmer muss die Unterkunft und ihre Einrichtungen sorgfältig behandeln und sauber halten, und der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass dies gewährleistet wird. Nach Kursende muss die Unterkunft in einem sauberen und ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Am Ende des Kurses findet eine ordnungsgemäße Übergabe der Unterkunft mit dem Kursteilnehmer und einer vom GI beauftragten Person statt.

7.4. Gäste des Kursteilnehmers dürfen nicht in der Unterkunft oder auf dem Grundstück, auf dem sich die Unterkunft befindet, übernachten.

7.5. Wenn das GI eine Unterkunft vor, während oder nach dem Kurs empfiehlt, z. B. über einen Link auf der GI-Website, handelt das GI nicht als Vermieter der Unterkunft.

Zuordnung des Kursniveaus / Klassengröße

8.1. Die vorläufige Einteilung in ein Kursniveau erfolgt auf der Grundlage der Angaben im Anmeldeformular.

8.2. Die endgültige Zuordnung zu einem Kursniveau erfolgt auf der Grundlage des Einstufungstests, der zum Kursbeginn am Kursort durchgeführt wird.

8.3. Wenn die Ergebnisse des endgültigen Einstufungstests erheblich von der vorläufigen Zuordnung zum Kursniveau abweichen, wird der Teilnehmer einem anderen geeigneten Kursniveau zugeordnet.

8.4. In der Regel sind die Kurse auf maximal 16 Teilnehmer begrenzt, sofern im Kursprogramm nichts anderes angegeben ist.

Pflichten des Vertragspartners

9.1. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass der Aufenthalt des Kursteilnehmers in Deutschland gesetzeskonform ist und dass er über die erforderliche Einreiseerlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Visum verfügt.

9.2. Nach vollständiger Zahlung der Kursgebühren durch den Vertragspartner wird dem Kursteilnehmer eine Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie eine grundlegende Krankenversicherung für medizinisch notwendige Behandlungen während des Kurses zur Verfügung gestellt. Die Krankenversicherung deckt jedoch keine Behandlungen oder Leistungen in Bezug auf Krankheiten oder Beschwerden ab, die vor Beginn des Kurses entstanden sind und während des Kurses behandelt werden müssen, keine Krankheiten oder Unfälle, die auf den Einfluss von Drogen oder Alkohol zurückzuführen sind, sowie keine medizinischen Hilfsmittel, Testergebnisse oder Bescheinigungen. Für notwendige Zahnbehandlungen ist die maximale Erstattung auf 260 € sowie die Zahlung für eine notwendige Wurzelkanalbehandlung begrenzt. Für weitere Informationen zum Umfang des Versicherungsschutzes können Sie die in der Anmeldebestätigung angegebene Kontaktadresse kontaktieren. Der Teilnehmer und/oder der Vertragspartner ist jedoch dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Kursteilnehmer vollständig versichert ist.

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9.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kurs- und Hausordnungen an den Kursorten einzuhalten bzw. sicherzustellen, dass der Kursteilnehmer dies tut. Verstöße gegen die Kursregeln können zur Kündigung des Kursvertrags ohne vorherige Ankündigung führen, ohne dass ein Anspruch auf alternative Vereinbarungen oder Rückerstattung der Kursgebühren besteht.

Haftung des GI

10.1. Das GI haftet – unabhängig vom rechtlichen Grund – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

10.2. Das GI haftet auch bei einfacher Fahrlässigkeit im Falle von Schäden, die zum Tod, zu Verletzungen oder zu Gesundheitsschäden führen, sowie bei Schäden aufgrund einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht.

10.3. Jegliche andere vertragliche oder deliktische Ansprüche des Kursteilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

  1. Weder das GI noch seine Mitarbeiter haften für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Schäden, soweit sie durch höhere Gewalt verursacht werden, insbesondere Feuer, Wasser, Sturm oder andere Naturereignisse, Explosion, Streik, Krieg, Bürgerkrieg oder andere Gründe außerhalb des Verantwortungsbereichs und Einflusses des GI.

Datenschutz

  1. Das GI erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Vertragspartners sowohl zur Erfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags als auch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Bedingungen einer unterzeichneten Einwilligungserklärung in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen. Weitere Details finden Sie in der separaten Datenschutzerklärung, auf die wir hiermit ausdrücklich verweisen.

Anwendbares Recht

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem GI und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, Deutschland.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Teile und deren Wirksamkeit. Die unwirksame Bestimmung wird durch die rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.