Kameralistik – Das Buchhaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltung

Kameralistik

Die Kameralistik, auch bekannt als Kameralbuchhaltung, ist ein Buchhaltungsverfahren, das in der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung verwendet wird. Dieses Verfahren legt den Fokus auf Zahlungsströme als Nachweisgrößen, um die Ausführung des Haushaltsplans und die Deckung der Ausgaben nachzuweisen.

Was bedeutet der Begriff Kameralistik?

Der Begriff Kameralistik leitet sich vom Kameralismus, der öffentlichen Verwaltung und den damit verbundenen Unternehmen ab. Kameralisten waren einst hohe Beamte im Kammerkollegium deutscher Fürsten.

Eine weitere Bedeutungsebene ergibt sich aus der Kameralwissenschaft als Wissenschaft der staatlichen Verwaltung. Diese umfasst die Bereiche Rechnungsführung, Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungslehre, Rechts- und Polizeiwissenschaft sowie die Volkswirtschaftspolitik.

In diesem Kontext wird der Begriff Kameralistik mehrdeutig angewendet:

  • Kameralistik bezeichnet eine formale Buchführungsmethode, die sich durch EÜR und eine periodengerechte Zuordnung auszeichnet.
  • Auf materieller Ebene umfasst der Begriff das Haushalts- und Rechnungssystem, bei dem die Ausgaben mit den erforderlichen Einnahmen verglichen werden.
  • Aus planerischer Sicht bezieht sich der Begriff auf das Wirtschaften der öffentlichen Hand anhand von Haushaltsplänen.

Der kameralistische Haushaltsplan

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der Kameralistik. Hier werden Einnahmen und Ausgaben einer Periode gegenübergestellt. Andere Wertveränderungen werden nicht abgebildet. Es lassen sich der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt differenzieren:

  • Der Verwaltungshaushalt umfasst laufende Ein- und Auszahlungen, die das Vermögen nicht betreffen.
  • Der Vermögenshaushalt umfasst Ein- und Auszahlungen, die das Vermögen betreffen, wie Kredite, Anlagegüter und Grundstückskäufe.
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Der Haushaltsplan ordnet die Einzelbeiträge nach Verwaltungseinheiten in den Gliederungsplan oder nach Zwecken in den Gruppierungsplan ein. Dadurch entstehen Haushaltsstellen, die einzeln veranschlagt sind. Verschiebungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Der Ausgleich zwischen dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist möglich, um eine Angleichung zu erzielen. Allerdings erschweren die vielen Anlagen des Haushaltsplans die Transparenz und Übersichtlichkeit.

Entstehung der Kameralistik

Die Kameralistik entstand als Ergebnis des 30-jährigen Krieges, um die Wirtschaft des zerrütteten Landes durch staatliche Maßnahmen zu beeinflussen und den Wohlstand der Nation zu steigern. Seit 1727 ist sie als wissenschaftliche Disziplin verankert.

Seit den Siebzigerjahren werden immer mehr neoliberale Verwaltungsreformen durchgeführt, bei denen die Kameralistik zugunsten eines doppischen Haushaltssteuerungs- und Rechnungswesens auf kommunaler und staatlicher Ebene verdrängt wird.

Aufgaben und Ziele der Kameralistik

Die kameralistische Buchführung erfasst systematisch die Einnahmen und Ausgaben von Körperschaften und unterscheidet Veränderungen der Zahlungsmittel nach ihrem Ursprung. Die Buchung erfolgt anhand von Rubriken, den Haushaltstiteln. Die Aufzeichnungen dienen der Dokumentation, der Mess- und Steuerungsfunktion sowie dem Abgleich von Ist-Daten mit der Finanzplanung.

Die Ziele der Kameralistik sind in der Buchführungs- und Rechnungslegungsordnung für das Vermögen des Bundes festgelegt:

  • Bestandnachweis von Vermögen und Schulden zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres
  • Darlegung der Einnahmen und Ausgaben sowie deren Beitrag zu Vermögen oder Schulden
  • Gegenüberstellung von Überschuss/Fehlbetrag zu Minderung/Mehrung von Vermögen/Schulden

Prinzip der Kameralistik

Zahlungsströme lösen Buchungen durch wirksame Einnahmen und Ausgaben aus. Es erfolgt kein Ausweis von Inventar und keine Bilanzierung von Vermögen und Schulden. Das Kassenwirksamkeitsprinzip ist ausschlaggebend. Die Kameralistik ähnelt in einigen Punkten der EÜR.

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Auf kommunaler Ebene erfolgt seit 1975 eine zweiseitige Buchung über Konto und Gegenkonto, was als erweiterte Kameralistik bezeichnet wird. Im Mittelpunkt steht hier die stetige Aufgabenerfüllung und die Verhinderung der Insolvenz.

Pro Kameralistik

Die Kameralistik hat auf volkswirtschaftlicher Ebene Vorteile gegenüber der Doppik. Sie ist mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kompatibel und ermöglicht die einfache Übermittlung von Investitions- und Konsumausgaben sowie gesellschaftlichen Gruppen.

Sie eignet sich auch besser zur Ermittlung der staatlichen Schuldengrenze, da sie notwendige Investitionsausgaben abbilden kann.

Die Kameralistik ist weniger manipulierbar, da die Darlegung von Geldern und Geldgebern nachvollziehbar und objektiv richtig erfolgt. Es bestehen weniger Möglichkeiten zur Manipulation durch Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte.

Contra Kameralistik

Die Kameralistik wird aufgrund ihrer Nachteile hinsichtlich Transparenz und Genauigkeit oft kritisiert.

Die Trennung zweckgebundener Einnahmen und Ausgaben führt zu mangelnder Transparenz und es gibt keinen Anreiz, laufende Ausgaben durch Investitionen zu senken. Oft kommt es daher zu unnötigen Ausgaben am Ende des Jahres, um Gelder nicht verfallen zu lassen.

Die Bewertung staatlichen Vermögens gestaltet sich schwierig, da es für viele Güter keinen zugrundeliegenden Marktpreis gibt. Auch die Kreditbeschaffung kann erschwert sein.

Abgrenzung zur Doppik

Die Kameralistik basiert auf einer EÜR und der periodengerechten Zuordnung von Zahlungen, während die Doppik zweiseitige Konten (T-Konten) verwendet. Bei der Kameralistik entfällt die Abgrenzung von Ausgaben und Auszahlungen sowie Einnahmen und Einzahlungen. Es erfolgt auch keine Bilanzierung von Vermögen und Schulden oder Inventur.

Insgesamt ergeben sich durch die Doppik sowohl Vor- als auch Nachteile bei der Nutzung in der öffentlichen Verwaltung.

Kritik und Reformbedarf der Kameralistik

Die Kameralistik steht aufgrund mehrerer Gründe in der Kritik. Es können keine antizipativen Posten abgebildet werden. Auch die Dokumentation von Vermögen und Schulden findet nur eingeschränkt statt und kann gesetzlich vorgegebene Aufgaben nicht wahrnehmen.

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Kritikpunkte sind unter anderem die strikte Trennung von Fach- und Ressourcenverantwortung, fehlende Ergebnisorientierung, unvollständige Abbildung des Ressourcenaufkommens und -verbrauchs, unklare Verantwortungsabgrenzung zwischen Politik und Verwaltung sowie fehlende Übersicht über Vermögen und Schulden.

Viele Kommunen stellen ihre Buchführung auf die Doppik um, während der Bund die erweiterte Kameralistik verwendet.

Fazit zur Kameralistik

Die Kameralistik stellt ein einfaches System der Buchführung dar, hat jedoch Mängel in Transparenz und Effektivität der Mittelverwendung. Die Umstellung auf die Doppik lässt hoffen, dass der Länderfinanzausgleich gerechter erfolgt.