Ja, du kannst deine Bank bitten, dein P-Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln. Sobald du deine Schulden beglichen hast, besteht kein Grund mehr, das P-Konto zu nutzen. Obwohl der Anspruch auf eine Rückumwandlung gesetzlich nicht verankert ist, sollte die Bank deiner Bitte nachkommen.
Was musst du tun, um dein P-Konto in ein Girokonto umzuwandeln?
Wenn du deine Schulden abbezahlt hast oder eine Ratenzahlung mit deinen Gläubigern vereinbart hast, kannst du dein normales Girokonto wieder nutzen. Am besten sprichst du mit deinem Bankberater über deine Situation und erklärst ihm, dass du den Pfändungsschutz nicht mehr benötigst. Er wird dir erklären, welche Schritte du unternehmen musst. Du hebst letztendlich nur die Zusatzvereinbarung auf, die du für den Pfändungsschutz abgeschlossen hast.
Tipp: Du kannst dein P-Konto jederzeit wieder in ein normales Konto umwandeln lassen. Beachte jedoch, dass bei einer Kontopfändung kein Freibetrag mehr geschützt ist, solange du noch Schulden hast.
Warum hast du einen Anspruch auf die Umwandlung deines P-Kontos in ein Girokonto?
Obwohl der Anspruch auf die Rückumwandlung deines Kontos nicht im Gesetz festgelegt ist, haben mehrere Gerichte entschieden, dass er besteht. Das liegt daran, dass du mit dem P-Konto kein separates Konto eröffnet hast, sondern lediglich eine zusätzliche Vereinbarung für dein Girokonto getroffen hast. Du hast also die ganze Zeit dein Girokonto weitergeführt, nur mit dem zusätzlichen Pfändungsschutz. Es ist daher nicht rechtens, dir die Entfernung des Schutzes zu verwehren.
Tipp: Die Bank darf dir bei der Umwandlung deines Girokontos keine neuen Konditionen aufzwingen – dein Girokonto bleibt unverändert!
Was spricht dafür, dass du dein P-Konto in ein normales Konto umwandelst?
Mit einem P-Konto kannst du bestimmte Services nur eingeschränkt nutzen. Wenn du es wieder in ein normales Girokonto umwandelst, kannst du beispielsweise wieder einen Dispokredit beantragen oder deine Kreditkarte nutzen.
Tipp: Dein P-Konto wird auch bei der Schufa vermerkt, was dein Ansehen bei Banken beeinträchtigen kann.
Kann die Bank sich weigern, das P-Konto umzuwandeln?
Es kann sein, dass die Bank der Umwandlung nicht zustimmt, wenn du bereits mehrmals einen Pfändungsschutz auf dem Konto hattest und ihn dann wieder aufgehoben hast. Sie geht davon aus, dass du möglicherweise bald wieder einen Pfändungsschutz beantragst. Die Umwandlung und Rückumwandlung ist für die Bank mit Aufwand verbunden, den sie sich gern ersparen möchte. Ein solcher Fall kommt jedoch nur sehr selten vor.
Wird nach der Umwandlung mein Schufa-Eintrag gelöscht?
Die Banken melden der Schufa, wenn ein Kunde ein P-Konto einrichtet, um zu verhindern, dass jemand sich mehrere P-Konten zulegt. Nachdem du dein P-Konto in ein Girokonto umgewandelt hast, kannst du deinen Schufa-Eintrag überprüfen lassen. Steht dein P-Konto immer noch darin, kannst du die Löschung beantragen.
An wen wende ich mich mit Fragen zur Umwandlung des P-Kontos?
Wenn du noch Fragen zur Rückumwandlung deines P-Kontos hast, wende dich gerne an uns. Wir helfen dir weiter und bieten verschiedene Services rund um das P-Konto an. Dazu gehört zum Beispiel der kostenlose Freibetragsrechner auf schutzkonto.de. Auf Wunsch stellen wir dir auch schnellstmöglich gegen den günstigsten Onlinepreis eine Bescheinigung aus und senden sie, wenn du möchtest, direkt an deine Bank.