Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen?

Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen?

Du hast es vielleicht schon mal gehört: “Eine Strafanzeige kann man einfach zurücknehmen.” Aber ist das wirklich wahr? In diesem Artikel werde ich dir erklären, was es mit der Rücknahme einer Strafanzeige auf sich hat und ob es überhaupt möglich ist.

Die Rücknahme der Strafanzeige – Ein häufiger Irrtum!

Als Experte im Bereich Strafrecht werde ich oft mit Irrtümern über die Strafjustiz und das Strafverfahren konfrontiert. Einer dieser Irrtümer ist die Annahme, dass man eine Strafanzeige bei der Polizei zurücknehmen kann. Oft stellt sich die Frage der Rücknahme der Strafanzeige, wenn sich die Beteiligten nach der Anzeige wieder versöhnt haben und eine Bestrafung nicht mehr gewünscht ist. Aber kann man die Strafanzeige wirklich einfach zurücknehmen?

Strafanzeige – Strafantrag: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag ist wichtig zu verstehen. Eine Strafanzeige ist die Anzeige einer Straftat bei der Polizei. Jeder, der Kenntnis von einer Straftat hat, kann zur Polizei gehen und diese Tat anzeigen. Zum Beispiel, wenn Herr Müller beobachtet, wie Jugendliche Autos beschädigen, kann er die Polizei rufen und eine Strafanzeige erstatten. In einem späteren Strafverfahren ist Herr Müller dann Zeuge, hat aber ansonsten nichts weiter mit der Sache zu tun.

Wenn jedoch das Eigentum von Herrn Müller betroffen ist, wird er nicht nur Zeuge, sondern auch Geschädigter der Straftat. In diesem Fall kann er nicht nur eine Strafanzeige erstatten, sondern auch einen Strafantrag stellen, um die Verfolgung der Straftat zu wünschen. Die Entscheidung, ob ein Strafantrag gestellt wird, liegt häufig beim Anzeigeerstatter, der gleichzeitig Verletzter der Tat ist. Die Bedeutung des Strafantrags hängt von der Art des Deliktes ab.

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Strafanzeige und Strafantrag müssen unterschieden werden

Offizialdelikt / Antragsdelikt – Unterschiede

Je nach Straftatbestand gibt es Offizialdelikte und relative bzw. absolute Antragsdelikte.

Absolute Antragsdelikte

Es gibt Delikte, bei denen es in der Hand des Geschädigten liegt, ob der Täter bestraft wird. Das ist zum Beispiel der Fall bei Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Bei diesen sogenannten absoluten Antragsdelikten muss ein Strafantrag gestellt werden, damit die Tat überhaupt verfolgt werden kann. Wird eine Anzeige erstattet, aber kein Strafantrag gestellt, kann es zu keiner Verurteilung kommen, da ein Verfahrenshindernis vorliegt.

Relative Antragsdelikte

Relative Antragsdelikte erfordern grundsätzlich ebenfalls einen Strafantrag. Aber wenn dieser fehlt, kann die Staatsanwaltschaft die Straftat trotzdem verfolgen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Das öffentliche Interesse kann den Strafantrag des Verletzten ersetzen.

Offizialdelikte

Offizialdelikte erfordern keinen Strafantrag. Alle schweren Straftaten sind Offizialdelikte. Wenn also jemand Opfer einer Raubtat wurde, kann er nicht entscheiden, ob die Tat verfolgt werden soll oder nicht. Ein Strafantrag ist nicht erforderlich.

Was bedeutet das für die Rücknahme der Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann nicht einfach zurückgenommen werden. Wenn die Polizei durch die Strafanzeige Kenntnis von der Straftat erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf – sie ist dazu sogar verpflichtet. Der Strafantrag hingegen kann zurückgenommen werden. Was jedoch passiert, wenn der Antragsberechtigte seinen Strafantrag zurückzieht, hängt von der Art des Deliktes ab.

Bei absoluten Antragsdelikten wird das Verfahren eingestellt, wenn der Strafantrag zurückgenommen wird. Bei relativen Antragsdelikten hängt die weitere Verfolgung von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft ab, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht. Bei Offizialdelikten ist der Strafantrag nicht erforderlich, daher hat die Rücknahme der Strafanzeige keine Auswirkungen.

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Fazit: Rücknahme einer Strafanzeige gibt es nicht

Es gibt ein Missverständnis darüber, ob eine Strafanzeige zurückgenommen werden kann. Nur ein Strafantrag kann zurückgenommen werden. Ob sich die Sache mit der Rücknahme eines Strafantrags erledigt hat, hängt vom Delikt ab:

  • Bei einem Offizialdelikt ist ein Strafantrag nicht erforderlich.
  • Bei einem relativen Antragsdelikt kann die Sache verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejaht.
  • Bei einem absoluten Antragsdelikt liegt ohne Strafantrag ein Verfahrenshindernis vor.

In den meisten Fällen von häuslicher Gewalt führt die Rücknahme des Strafantrags nicht zwingend zur Einstellung der Ermittlungen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren weiterführt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Es ist wichtig zu beachten, dass Angehörige oder Verlobte vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können. Eine Versöhnung oder Rücknahme der Strafanzeige ist in diesem Fall nicht möglich, aber die Aussage kann verweigert werden, was zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen kann.

Bildquelle: wie-kann-man-anzeige-zuruckziehen