Kapitalwahlrecht: Deine freie Entscheidung für deine Geldanlage!

Kapitalwahlrecht: Deine freie Entscheidung für deine Geldanlage!

Ein Kapitalwahlrecht gibt dir die Möglichkeit, deine Kapitalanlage in eine Sparphase und eine Auszahlphase zu unterteilen. Am Ende der Sparphase hast du die Wahl zwischen zwei Optionen: Du kannst entweder das angesparte Guthaben bequem auf einen Schlag auszahlen lassen oder dein angesammeltes Kapital in eine monatliche Rentenzahlung umwandeln.

Welche Anlageformen bieten ein Kapitalwahlrecht?

Nicht alle Geldanlageprodukte bieten die Option eines Kapitalwahlrechts. In erster Linie findest du diese Möglichkeit bei Versicherungssparverträgen wie klassischen Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Varianten. Auch viele Riester-Vorsorgesparpläne bieten ein Kapitalwahlrecht.

Warum ist ein Kapitalwahlrecht bei Versicherungen empfehlenswert?

Generell ist es empfehlenswert, beim Versicherungssparen ein Kapitalwahlrecht zu haben. Dadurch hast du am Ende der Sparphase die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob du das angesammelte Guthaben oder eine monatliche Rente bevorzugst. Ob diese Option in deinem Vertrag enthalten ist, hängt von der Art des Sparvertrags ab.

Versicherungen ohne Kapitalwahlrecht

Basisrentenversicherungen, auch bekannt als “Rürup-Rente”, haben grundsätzlich kein Kapitalwahlrecht. Dies ist auf die gesetzliche Vorgabe zurückzuführen, dass steuerliche Vorteile nur dann gewährt werden, wenn die Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente erfolgt.

Eingeschränktes Kapitalwahlrecht beim Riester-Sparen

Bei Riester-Sparverträgen gibt es zwar ein Kapitalwahlrecht, aber wenn du das komplette Guthaben nach der Sparphase auszahlen lassen möchtest, musst du alle bisher erhaltenen Riesterzulagen zurückzahlen. Um die Rückzahlung der Zulagen zu vermeiden, kannst du zum Rentenbeginn maximal 30 Prozent des angesammelten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen und den Rest in eine lebenslange Rente umwandeln.

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Freie Wahl bei privaten Renten- und Lebensversicherungen

Bei privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen hast du in der Regel zum Ablauf der Ansparphase ein Kapitalwahlrecht. Diese Flexibilität gilt sowohl für fondsgebundene als auch für klassische Versicherungssparverträge. Eine Ausnahme bilden private Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung mit sofortigem Rentenbeginn, bei denen eine Kapitalauszahlung nach Rentenbeginn nicht möglich ist.

Wie kann ich mein Kapitalwahlrecht ausüben?

Normalerweise informiert dich der Lebens- oder Rentenversicherer kurz vor dem Ende der Sparphase darüber, dass du nun dein Kapitalwahlrecht ausüben kannst. Dafür ist in der Regel die Textform erforderlich, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Die Auszahlung des Gesamtkapitals oder die Rentenzahlung erfolgt, wenn keine Weisung von dir vorliegt, gemäß den Tarifbedingungen des Versicherers. Bei privaten Rentenversicherungen musst du in der Regel die Kapitalauszahlung in Textform anfordern, sonst beginnt automatisch die Rentenzahlung.

Beachte auch die dazugehörige Frist, die häufig einen Monat vor dem Fälligkeitstermin der ersten Rentenzahlung festgelegt ist. Sobald die Rentenzahlung erst begonnen hat, ist in der Regel keine Kapitalauszahlung mehr möglich.

Steuerliche Folgen bei Ausübung des Kapitalwahlrechts

Bei der Entscheidung für ein Kapitalwahlrecht solltest du nicht nur darüber nachdenken, ob du lieber eine lebenslange Zusatzrente für deine Lebenshaltungskosten erhalten möchtest oder eine Einmalzahlung für größere Investitionen. Auch steuerliche Aspekte können deine Entscheidung beeinflussen, da die Monatsrente steuerlich anders behandelt wird als eine Auszahlung des Kapitals. In den nachfolgenden Tabellen findest du einen Überblick über die steuerlichen Folgen.

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