Kastrationspflicht für freilaufende Katzen: Ein Blick auf das Gesetz

Kastrationspflicht für freilaufende Katzen: Ein Blick auf das Gesetz

Wer kennt es nicht – auf den Straßen Deutschlands streifen unzählige streunende Katzen herum. Laut Schätzungen von Tierschutzorganisationen wie “Vier Pfoten” sollen es sogar über zwei Millionen sein! Diese Zahl wird kontinuierlich größer. PETA geht sogar so weit zu behaupten, dass eine einzige unkastrierte Streunerkatze in nur sieben Jahren satte 370.092 Nachkommen zeugen kann.

Die Lebensbedingungen dieser verwilderten, freilebenden Katzen sind äußerst schwer. Sie sind anfälliger für Krankheiten und sind in der Regel nicht geimpft. Das wiederum begünstigt die Verbreitung von Katzenseuche, Katzenschnupfen und Co., was nicht nur die streunenden Katzen gefährdet, sondern auch Hauskatzen, die ein Zuhause haben.

Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz

Eine bundesweite Kastrationspflicht für freilaufende Katzen existiert derzeit noch nicht (Stand: März 2019). Allerdings wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2013 um den § 13b erweitert, der als Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen dient.

In Regionen, in denen es zu viele streunende Katzen gibt, haben die Länder und Kommunen die Möglichkeit, eine Kastrationspflicht einzuführen. Unkontrollierter Freigang für fortpflanzungsfähige Katzen kann von den Landesregierungen verboten oder eingeschränkt werden.

Des Weiteren besagt das Gesetz, dass Katzen, die unkontrolliert draußen herumlaufen, gekennzeichnet und registriert werden müssen, beispielsweise durch einen Mikrochip. Auf diese Weise können die Besitzer, die ihre fortpflanzungsfähigen Katzen frei laufen lassen, zur Verantwortung gezogen werden.

Kastrationspflicht: Wo gilt sie bereits?

Der Deutsche Tierschutzbund hat auf seiner Website eine Liste veröffentlicht, in der aufgeführt ist, welche Gemeinden bereits eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht eingeführt haben. Im Februar 2019 waren es bereits 722 Städte und Gemeinden in Deutschland.

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Sowohl ländliche Gebiete als auch Großstädte wie Köln oder Bremen gehörten dazu. Eine grafische Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Website des Deutschen Tierschutzbundes.

Warum eine allgemeine Kastrationspflicht sinnvoll ist

Eine bundesweite Kastrationspflicht für alle freilaufenden Hauskatzen könnte die Situation für alle Samtpfoten verbessern, egal ob sie ein festes Zuhause haben oder Streuner sind.

Sind alle Hauskatzen kastriert, können sie sich bei ihren Streifzügen nicht mit Streunerkatzen oder anderen freilaufenden Katzen paaren. Dadurch kommt es seltener zu ungewolltem Nachwuchs.

Wenn die Größe der Streunerkatzenpopulationen stabil bleibt, können Tierschutzorganisationen, Katzenpflegestellen und andere Helfer sich besser um sie kümmern. Hilfsprojekte und Initiativen zur Kastration und medizinischen Versorgung von Streunerkatzen können so ihr Leid noch erfolgreicher lindern und den verwilderten Katzen auf der Straße ein schöneres Leben ermöglichen.

Katzenschutzprojekte

Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich mit seiner Katzenschutz-Kampagne für Streuner ein. Aufklärung über das Leid der Straßenkatzen und die Wichtigkeit der Kastration erfolgt durch Flyer und Broschüren. Darüber hinaus werden mit Aufkleber-Aktionen die Probleme aufmerksam gemacht.

Der Tierschutzbund engagiert sich auch politisch durch Unterschriftensammlungen, dem Entwurf einer Katzenschutzverordnung und Treffen mit wichtigen Persönlichkeiten, um den freilebenden Katzen zu helfen.

Zusätzlich haben die Vereine “Tasso e. V.”, “Vier Pfoten” und “Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt)” im Jahr 2011 das Bündnis “Pro Katze” gegründet. Neben Aufklärungsarbeit leisten die Tierschützer auch aktive Hilfe.

Im Rahmen von “Pro Katze” führen die Tierschützer Kastrationen bei Streunerkatzen durch. Die Tiere werden zunächst mit Lebendfallen eingefangen und dann zum Tierarzt gebracht, wo sie untersucht, medizinisch behandelt, geimpft und kastriert werden. Anschließend werden die Tiere gekennzeichnet und registriert. Die Katzen werden schließlich wieder freigelassen. Im englischsprachigen Raum wird diese Vorgehensweise “Trap, Neuter, Return” (TNR) genannt.

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Was können wir selber zum Katzenschutz beitragen?

Zunächst einmal sollte man seine eigene Katze kastrieren lassen. Selbst wenn die Samtpfote kein Freigänger ist, hat eine Kastration viele Vorteile für das Tier. So kann man sicherstellen, dass die Katze keine unerwünschten Nachkommen zeugt, unabhängig davon, ob sie regelmäßig ins Freie darf oder versehentlich aus der Wohnung entkommt.

Darüber hinaus kann man die Katzenschutz- und Tierschutzorganisationen in der Nähe unterstützen, sei es durch Spenden oder ehrenamtliches Engagement.

Aufklärungsarbeit ist ebenfalls wichtig: Informieren Sie andere Katzenbesitzer über die Gefahren einer wachsenden Population von herrenlosen Katzen. Gleichzeitig können Sie Bedenken bezüglich des Eingriffs einer Kastration nehmen, indem Sie den Ablauf dieses Vorgangs erläutern.

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