Katzen in der Mietwohnung – wichtige Gerichtsurteile, die jeder Katzenliebhaber kennen sollte

Katzen in der Mietwohnung – wichtige Gerichtsurteile, die jeder Katzenliebhaber kennen sollte

Hast du eine Katze und lebst in einer Mietwohnung? Dann kennst du sicherlich die Herausforderungen, die mit dieser Situation einhergehen können. Aber wusstest du, dass es Gerichtsurteile gibt, die dein Recht als Katzenhalter schützen? In diesem Artikel werde ich dir die wichtigsten Gerichtsentscheidungen vorstellen, die Auswirkungen auf Katzenhalter bei der Wohnungssuche oder während des Mietverhältnisses haben.

Katzenhaltung nicht gesetzlich geregelt

In Deutschland gibt es etwa 30 Millionen Haustiere, von denen fast die Hälfte Katzen sind. Aber ob Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Glücklicherweise hat der Bundesgerichtshof in zwei wichtigen Urteilen hierzu Stellung genommen, und das zu Gunsten der Mieter.

Die Erlaubnis zur Tierhaltung richtet sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Da Mietverträge in der Regel formularmäßig vom Vermieter vorbereitet sind, gelten sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Laut dem AGB-Recht darf der Mieter durch Klauseln nicht unangemessen benachteiligt werden.

Bundesgerichtshof: Generelles Verbot der Katzenhaltung unzulässig

In einem Fall, der am 14. November 2007 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde (BGH Az VIII ZR 340/06), enthielt der Mietvertrag eine Klausel, die dem Mieter jegliche Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, untersagte.

Der Bundesgerichtshof sah in dieser Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Kleintiere, die in Terrarien, Käfigen oder Aquarien gehalten werden, können weder die anderen Mieter beeinträchtigen noch die Wohnung beschädigen. Daher darf ihre Haltung nicht generell verboten werden. Das bedeutet, dass der Mieter seine zwei British Kurzhaar Katzen weiterhin in der Mietwohnung halten durfte.

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Vermieter darf sich die Erlaubnis vorbehalten

Katzen sind in der Regel stubenrein und verursachen wenig Lärm – aber fallen sie deshalb unter die erlaubnisfreien Kleintiere? Der Bundesgerichtshof hat darauf mit einem “Jein” geantwortet. Ein generelles Verbot der Katzenhaltung ist unwirksam, aber der Vermieter kann sich die Erlaubnis zur Katzenhaltung im Mietvertrag vorbehalten, so die obersten Bundesrichter in einem Urteil vom 20. März 2013 (BGH, Az VIII ZR 168/12).

Eine umfassende Interessensabwägung ist nötig

Ob der Vermieter die Erlaubnis zur Katzenhaltung erteilen muss oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Mieters, des Vermieters und der anderen Mieter erforderlich. Das Ergebnis kann in ähnlichen Fällen unterschiedlich ausfallen. Ein benachbarter Mieter mit einer Katzenallergie ist zum Beispiel kein ausreichender Grund, die Erlaubnis zur Katzenhaltung zu verweigern, wie das Amtsgericht Hannover (Az 8611 76/86) und das Amtsgericht Köln (Az 210 C 103/12) entschieden haben.

Jedoch musste das Landgericht München (Az 34 S 16167/03) abwägen zwischen dem Interesse des Mieters, für seinen Sohn, der unter Panikattacken litt, aus therapeutischen Gründen eine Katze zu haben, und dem Interesse des Wohnungsnachbarn, der an allergischem Asthma erkrankt war. Die Münchner Richter entschieden zugunsten des Nachbarn. Sie sahen die Gefahr eines lebensbedrohlichen Asthmaanfalls durch die Katze schwerer wiegend als das Interesse des Mieters an der seelischen Entwicklung seines Sohnes.

Veränderungen an der Mietwohnung

Aber was ist, wenn du deine Wohnung katzenfreundlich gestalten möchtest?

  • Ein Katzengitter auf dem Balkon, das problemlos entfernt werden kann, stellt laut dem Amtsgericht Schondorf (Az 6 C 1166/11) keine optische Beeinträchtigung der Mietwohnung dar.
  • Das Amtsgericht Neuköln (Az 10 C 456/11) entschied hingegen, dass der Vermieter das Recht hat, die Beseitigung eines Katzennetzes zu verlangen, das der Mieter ohne seine Zustimmung mit einer Holzunterkonstruktion am Balkon angebracht hat.
  • Wenn du eine Katzenklappe in die Wohnungstür sägst, handelst du laut dem Amtsgericht Erfurt (Az 223 C 1095/98) vertragswidrig. Der Vermieter kann jedoch nicht fristlos kündigen, sondern nur bei Beendigung des Mietverhältnisses die Beseitigung der Katzenklappe verlangen.
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Das waren einige der wichtigsten Gerichtsurteile zur Katzenhaltung in Mietwohnungen. Denk jedoch daran, dass jede Situation einzigartig ist, und es immer auf eine umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten ankommt.