Du möchtest deine eigene Firma gründen, aber bist unsicher, ob du als Kaufmann oder Unternehmer agieren solltest? Keine Sorge, wir haben die Antworten für dich. In diesem Artikel erklären wir dir die Unterschiede und zeigen dir, welcher Weg am besten zu dir passt.
Was ist eigentlich ein Kaufmann im Rechtssinne?
Ein Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist oder eingetragen werden könnte. Ein Handelsgewerbe umfasst jeden Gewerbebetrieb, der in kaufmännischer Weise eingerichtet ist und auf Gewinnerzielung abzielt. Wenn das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, wird es als “Kleingewerbe” bezeichnet.
Was bedeutet “Gewerbebetrieb”?
Ein Gewerbebetrieb ist eine planmäßige, selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauerhaftigkeit ausgerichtet ist. Freiberufliche, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht darunter.
Was bedeutet das in der Praxis?
Ein Gewerbebetrieb hat heute nicht unbedingt etwas mit Handel im herkömmlichen Sinne zu tun. Der Begriff kann auf jede Branche zutreffen und wird insbesondere von freiberuflicher Tätigkeit abgegrenzt. Bei Freiberuflern steht die persönliche Leistung des Einzelnen im Vordergrund, während im Gewerbebetrieb eine andere Person die Leistung erbringen kann.
Es gibt keine festen Grenzen dafür, ab wann ein Gewerbebetrieb vorliegt. Die Beurteilung erfolgt qualitativ nach Art und quantitativ nach Umfang. Wenn du darüber nachdenkst, ob du dein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen solltest, stelle dir folgende Fragen:
- Führst du kaufmännische Bücher und benötigst eine Buchhaltung? Ist dein Unternehmen “professionell” organisiert?
- Wird die Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft ausgeübt?
- Hast du Angestellte?
- Wie hoch ist dein regelmäßiges/jährliches Umsatzvolumen?
- Verkaufst du eine Vielzahl von Produkten oder konzentrierst du dich hauptsächlich auf ein einzelnes Produkt?
Wie zeigt sich die Kaufmannseigenschaft nach außen?
Es gibt verschiedene Arten von Kaufleuten:
- Kaufmann kraft Eintragung: Wenn du im Handelsregister eingetragen bist, giltst du automatisch als Kaufmann. Ein Gewerbebetrieb ist keine Voraussetzung für die Eintragung.
- Formkaufmann: Dies umfasst verschiedene Gesellschaftsformen wie AG, KGaA und GmbH. Die Kaufmannseigenschaft ergibt sich automatisch aus der Rechtsform.
- Istkaufmann: Wenn dein Betrieb noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, kannst du dennoch die Eigenschaft als Kaufmann haben, wenn ein Handelsgewerbe vorliegt.
Die Kaufmannseigenschaft zeigt sich nach außen durch Vertrauenswürdigkeit im Geschäftsverkehr, die Möglichkeit zur Prokuraerteilung und die Option zur Vereinbarung eines Gerichtsstands vor Entstehen eines Rechtsstreits.
Nachteile des Kaufmannsstatus
Als Kaufmann unterliegst du bestimmten Handelsregeln und -bräuchen. Du musst eine Buchführung führen und ein Inventar erstellen.
Und was ist ein Unternehmer?
Der Begriff des Unternehmers ist weiter gefasst und umfasst jeden, der nicht rein aus privaten Gründen tätig ist. Der Begriff des Unternehmers wird oft im europäischen Recht verwendet und dient als Gegensatz zum Verbraucher.
Merke: Jeder Kaufmann ist ein Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer ist ein Kaufmann.
Ein Unternehmer muss insbesondere bei Geschäften mit Verbrauchern besondere Regeln beachten, wie die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), spezielle Widerrufsrechte und besondere Regeln beim Verbrauchsgüterkauf.
Bist du unsicher, ob du dein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen musst? Sprich mit uns! Als Kanzlei mit eigener Steuerabteilung können wir dich umfassend rechtlich und steuerlich beraten.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht
Unser Team für Handelsrecht steht dir gerne bei Fragen zur Verfügung. Wir bieten individuelle Beratungen zu pauschalen oder stundenbasierten Honoraren an. Du kannst mit uns telefonisch oder online in Kontakt treten. Auch bundesweite Beratungen sind möglich. Schreib uns eine E-Mail an info@steinbock-partner.de oder ruf uns unter 0931 22222 an.