4 von 5 Studierenden müssen ihr Studium ohne BAföG finanzieren. Viele von ihnen könnten jedoch in den Genuss dieser finanziellen Unterstützung kommen, wenn sie einige Probleme vermeiden würden. In diesem Artikel zeige ich dir die neun häufigsten Gründe, warum Studierende kein BAföG erhalten, und wie du sie leicht umgehen kannst.
Kein BAföG wegen reicher Eltern
In den meisten Fällen ist das Einkommen der Eltern der Grund dafür, dass Studierende kein BAföG erhalten. Das BAföG-Amt interessiert sich nicht dafür, ob die Eltern verschuldet sind oder nicht. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt wird. Du kannst prüfen, ob du diese Voraussetzungen erfüllst und somit Anspruch auf elternunabhängiges BAföG hast.
Kein Anspruch aufgrund deines Alters
Obwohl man nie zu alt für eine Ausbildung ist, kann man tatsächlich zu alt für BAföG sein. Wenn du zu Beginn deines Erststudiums bereits 30 oder älter bist, hast du nur dann Anspruch auf BAföG, wenn du gute Gründe für den späten Studienstart nachweisen kannst. Auch für den Master gibt es Altersgrenzen. Es lohnt sich also, das Studium zügig abzuschließen, um weiterhin BAföG zu erhalten.
Kein BAföG für Pflichtpraktika oder duales Studium
Wenn du ein bezahltes Pflichtpraktikum machst oder ein duales Studium absolvierst, wird dieses Einkommen zu einem großen Teil auf dein BAföG angerechnet. Auch anderes Einkommen und Vermögen mindern deinen BAföG-Anspruch. Informiere dich über die BAföG-Freibeträge, um zu wissen, wie viel Einkommen du haben darfst, ohne deinen Anspruch zu verlieren.
BAföG abgelehnt nach dem 4. Semester
BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger müssen ihre Leistungen in den ersten vier Semestern nachweisen. Wenn sich herausstellt, dass ein Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit unwahrscheinlich ist, wird kein BAföG mehr bewilligt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Aufschub des Leistungsnachweises gewährt wird.
Kein BAföG nach der Regelstudienzeit
Die Förderungshöchstdauer beim BAföG richtet sich nach der Regelstudienzeit. Wenn diese abgelaufen ist, endet auch die BAföG-Förderung. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Ausbildungsförderung über die Regelstudienzeit hinaus gewährt wird.
BAföG abgelehnt für dein Fernstudium
Fernstudierende erhalten BAföG nur, wenn sie in Vollzeit eingeschrieben sind und einen Abschluss erzielen, der dem Präsenzstudium entspricht. Für andere Fernstudierende kann BAföG höchstens für die letzten beiden Semester gewährt werden.
Kein Anspruch im Urlaubssemester und Teilzeitstudium
Im Urlaubssemester und als Teilzeitstudierende hast du keinen Anspruch auf BAföG. In diesem Fall stehen dir jedoch andere staatliche Fördermittel wie Hartz 4 oder Wohngeld zur Verfügung. Wenn du auf BAföG angewiesen bist, solltest du dich für die Vollzeitimmatrikulation entscheiden und gegebenenfalls die Regelstudienzeit überschreiten.
Zweitstudium begonnen?
BAföG dient der Förderung der Erstausbildung. Wenn du bereits einen Studienabschluss hast, darfst du BAföG nur noch für den Master machen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn zwischen Bachelor und Master mindestens drei Jahre liegen, oder wenn du zuvor eine Berufsausbildung gemacht hast.
In einigen Fällen hast du jedoch keine Chance auf BAföG, zum Beispiel wenn du bereits einen Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder Magister hast, oder wenn du das Studium nach dem 4. Fachsemester abbrichst oder wechselst.
Unwissen
Ein bitterer Grund, kein BAföG zu beantragen, ist Unwissenheit. Viele Studierende wissen nicht, dass sie die Voraussetzungen für BAföG erfüllen oder haben Angst vor den Rückzahlungen. Dabei gibt es gute Gründe, warum man BAföG in Betracht ziehen sollte. Informiere dich über die Rückzahlungsmodalitäten und lass dich nicht von Unwissenheit abhalten.
Wenn du BAföG nicht erhalten hast und auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen bist, arbeite ich an einem Übersichtsartikel dazu. Bleib dran!